Verfassung – Bürgerschutz oder Staatsauftrag?
Im vorangegangenen Abschnitt wurde aufgezeigt, dass die Verfassung eines souveränen, selbstbestimmten Bürgerstaates den Charakter einer staatsvertraglich verankerten Satzung hat – wir folglich zu Recht von einer „Staatssatzung“ sprechen können. Satzungen umfassen Rechtsnormen, die den dort benannten juristischen Personen als Handlungsmaxime auferlegt werden beziehungsweise diese sich selbst auferlegen. Sie bilden insofern einen Rahmen des Zulässigen bis
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Ein Beitrag von Tomas Spahn.