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    DGAP-Adhoc  380  0 Kommentare Vonovia SE: Erwerb von 69,30 % der Stimmrechte an der Hembla AB - Seite 2



    Mit Eintritt der Vollzugsbedingung für die Transaktion, d.h. nach kartellrechtlicher Freigabe, die für Oktober oder November 2019 erwartet wird, wird die Transaktion gemäß Kapitel 3 Abschnitt 1 des schwedischen Übernahmegesetzes (2006:451) (das "Übernahmegesetz") eine Verpflichtung von Vonovia zur Abgabe eines öffentlichen Übernahmeangebots für die übrigen Hembla-Aktien (das "Pflichtangebot") auslösen. Das Pflichtangebot muss entsprechend dem Übernahmegesetz innerhalb von vier Wochen nach dem Zeitpunkt, zu dem die Transaktion unbedingt wird, abgegeben werden. Vonovia wird eine öffentliche Mitteilung machen, sobald die Genehmigung durch die Fusionskontrollbehörden vorliegt und die Transaktion damit vorbehaltlos wird. Zudem wird Vonovia nach Vorliegen der erforderlichen Organbeschlüsse das Pflichtangebot innerhalb des im Übernahmegesetz festgelegten Zeitrahmens und unter Berücksichtigung der schwedischen Übernahmebestimmungen veröffentlichen.

    Nach der Übernahme von Victoria Park AB im vergangenen Jahr setzt Vonovia seine internationale Expansionsstrategie auf dem schwedischen Wohnungsmarkt fort.



    Wichtige Informationen


    Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Kauf oder Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots oder eine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Aktien dar.

    Das in dieser Ad-hoc-Mitteilung genannte potentielle Angebot wird, sofern es abgegeben wird, nicht an Personen gerichtet sein, deren Teilnahme an einem solchen Angebot zur Folge haben würde, dass zusätzliche Angebotsunterlagen erstellt werden müssten, eine Registrierung vorgenommen werden müsste oder dass andere Maßnahmen, die über die nach schwedischem Recht erforderlichen Maßnahmen hinausgehen würden, getätigt werden müssten.

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    Diese Ad-hoc-Mitteilung wird nicht in Ländern veröffentlicht und nicht in Länder gesendet, in denen die Verbreitung eines Angebots die Ergreifung solcher zusätzlicher Maßnahmen erforderlich machen oder im Widerspruch zu einem Gesetz oder einer Verordnung in einem solchen Land stehen würde. Personen, insbesondere einschließlich Treuhänder, Verwahrer und andere Beauftragte, die diese Ad-hoc-Mitteilung erhalten und der Gerichtsbarkeit eines anderen Landes unterliegen, müssen sich selbst über sämtliche einschlägigen Beschränkungen und Erfordernisse informieren und diese beachten. Jede Missachtung kann einen Verstoß gegen die Wertpapiergesetze dieser Länder darstellen. Vonovia lehnt - soweit nach geltendem Recht zulässig - jegliche Verantwortung oder Haftung für die Verletzung solcher Beschränkungen durch andere Personen ab. Jede behauptete Annahme des potentiellen Angebots, sofern es abgegeben wird, die sich direkt oder indirekt aus einem Verstoß gegen diese Beschränkungen ergibt, kann unberücksichtigt bleiben. Das potentielle Angebot wird, sofern es abgegeben wird, weder direkt noch indirekt in Australien, Kanada, Hongkong oder Japan per Post oder auf anderem Wege, insbesondere über Vermittlungen des zwischenstaatlichen oder ausländischen Handels oder Einrichtungen einer nationalen Wertpapierbörse Australiens, Kanadas, Hongkongs oder Japans abgegeben werden. Dies umfasst vor allem, aber nicht ausschließlich, Fax-Sendungen, E-Mail, Telex, Telefon, Internet und andere Formen der elektronischen Übermittlung. Im Falle einer Nutzung solcher Kommunikationsmittel aus Australien, Kanada, Hongkong oder Japan oder von Personen, die in Australien, Kanada, Hongkong oder Japan ihren Wohnsitz haben, wird es nicht möglich sein das potentielle Angebot, sofern es abgegeben wird, anzunehmen und die Aktien werden nicht in das potentielle Angebot eingeliefert werden können. Dementsprechend werden und sollen diese Ad-hoc-Meldung oder andere Unterlagen, die sich auf das potentielle Angebot, sofern es abgegeben wird, beziehen, nicht per Post oder auf eine andere Art und Weise nach Australien, Kanada, Hongkong oder Japan oder an australische, kanadische, Personen aus Hongkong oder japanische Personen, oder Personen, die in Australien, Kanada, Hongkong oder Japan ihren Wohnsitz haben oder sich dort aufhalten oder dort ansässig sind, verschickt, verteilt, übertragen oder weitergeleitet werden.

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    DGAP-Adhoc Vonovia SE: Erwerb von 69,30 % der Stimmrechte an der Hembla AB - Seite 2 DGAP-Ad-hoc: Vonovia SE / Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen Vonovia SE: Erwerb von 69,30 % der Stimmrechte an der Hembla AB 23.09.2019 / 07:00 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, …

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