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Elumeo SE: Markt reagiert negativ auf Aussagen von Executive Direktor Bernd Fischer / Aktienpreis fällt auf historisches Tief / Vertrauen in elumeo Management schwindet
Elumeo SE: Markt reagiert negativ auf Aussagen von Executive Direktor Bernd Fischer / Aktienpreis fällt auf historisches Tief / Vertrauen in elumeo Management schwindet |
Bangkok / Berlin, 4. Oktober 2019 - Der Ankeraktionär der elumeo SE, die Ottoman Strategy Holdings (Suisse) S.A. sieht die jüngsten Handlungen des Managements des Berliner Schmuckhändlers als ursächlich für den erneuten tiefen Absturz der Aktien an. Der Markt hatte offenbar deutlich auf die nicht nachvollziehbaren, öffentlichen Äußerungen des Executive Directors Bernd Fischer reagiert. Die Aktie von elumeo SE stürzte vergangenen Freitag auf ein historisches Tief auf bis zu 0,63 Euro pro Share.
Im Zusammenhang mit dem finanziellen Niedergang der PWK Jewellery Company in Thailand, dem Verlust von über 600 Arbeitsplätzen wird in Thailand gegen Bernd Fischer, Wolfgang Boyé und Thomas Jarmuske ermittelt. Elumeo SE muss sich auch mit schwerwiegenden multi-Millionen Klagen auseinandersetzen. Den elumeo Managern wird in der Klage vorgeworfen, bei dem Schmuckhersteller PWK, einer (Enkel-)Tochter des Unternehmens elumeo, Schmuck im Wert von über 30 Mio. EURO bestellt und nur einen kleinen Bruchteil davon bezahlt zu haben, was zur Illiquidtät der PWK geführt habe.
Executive Director Bernd Fischer erklärte für seine Firma und das Management, dass im Grunde nach deren Handlungen nicht für den Niedergang des thailändischen Schmuckherstellers PWK Jewellery Company ursächlich seien. Er erklärte auch, dass die PWK-Geschäftsführer, denen aufgrund der Handlungen von elumeo lange Gefängnisstrafen drohen, selbst dafür verantwortlich seien. Auch hatte Fischer öffentlich proklamiert, dass die Einstellung der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Berlin das Führungstrio Wolfgang Boyé, Thomas Jarmuske und Bernd Fischer, gegen die wegen Betruges und Untreue ermittelt wurden, nun exhonoriert seien. Tatsächlich ist die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Berlin, die offenbar auf stark verzerrten Informationen beruhte, nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung wurde von den Anzeigeerstattern Beschwerde eingelegt.