Dresdens Oberbürgermeister verliert vor Gericht gegen die AfD
Die Landeshauptstadt Dresden muss einen Beitrag mit dem Satz „Die AfD ist ein schädliches Element für Dresden“ auf dem Facebook-Account ihres Oberbürgermeisters vorläufig löschen. Dies folgt aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden (Az. 7 L 751/19). Die 7. Kammer des Gerichts hat damit der AfD teilweise Recht gegeben. Die Partei hatte sich gegen die Verlinkung
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Ein Beitrag von Redaktion.