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    BRP Renaud und Partner mbB  365  0 Kommentare Anleihe/Rechtssache










    DGAP-Media / 21.10.2019 / 16:07



    BRP Renaud und Partner: Mögliche Schadenersatzansprüche der ehemaligen Gläubiger der Rocket Internet SE-Anleihe WKN A161KH / ISIN DE000A161KH4 gegenüber Rocket Internet SE



    Nach Auffassung von BRP Renaud und Partner mbB ("BRP") stehen den ehemaligen Anleihegläubigern der von der Rocket Internet SE emittierten Wandelschuldverschreibungen A161KH / ISIN DE000A161KH4 ("Schuldverschreibung") wegen der Verletzung der Anleihebedingungen Schadenersatzansprüche gegenüber Rocket Internet SE zu.



    Betroffen sind nach Auffassung von BRP alle ehemaligen Gläubiger der Schuldverschreibungen, die im Rahmen des Reverse Bookbuilding Modified Dutch Auction Verfahrens kein Verkaufsangebot abgegeben haben.



    Mit Ad-hoc-Mitteilung vom 11.07.2018, 08:20 Uhr MESZ, teilte Rocket Internet SE mit, dass ihr Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen habe, die Gläubiger der von ihr am 22.07.2015 ausgegebenen Schuldverschreibungen mit einem zu diesem Zeitpunkt ausstehenden Gesamtnennbetrag von rund 289 Mio. EUR aufzufordern, Angebote zum Verkauf ihrer Schuldverschreibungen gegen Barzahlung im Rahmen eines sogenannten Reverse Bookbuilding Modified Dutch Auction Verfahrens ("Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten") abzugeben.



    Mit DGAP-Mitteilung vom 12.07.2018, 19:21 Uhr MESZ, teilte Rocket Internet SE mit, dass ihr Vorstand am 12.07.2018 beschlossen habe, die von Gläubigern der Schuldverschreibungen im Rahmen des Reverse Bookbuilding Modified Dutch Auction Verfahrens abgegeben Verkaufsangebote anzunehmen und die Schuldverschreibungen zu einem Preis von 110% des Nennbetrags zurückzukaufen.



    Mit DGAP-Mitteilung vom 19.07.2018, 16:17 MESZ, teilte Rocket Internet SE schließlich mit, dass nach der erfolgten Abwicklung der angenommenen Verkaufsangebote der Gesamtnennbetrag der noch ausstehenden, von anderen Personen als Rocket Internet SE und Tochtergesellschaften von Rocket Internet SE gehaltenen Schuldverschreibungen, Stand 19.07.2018, bei weniger als 15 % des Gesamtnennbetrages der Schuldverschreibungen, die ursprünglich ausgegeben wurden, läge und sie gemäß § 6 (2) der Anleihebedingungen die verbliebenen Schuldverschreibungen vorzeitig kündigen und den Gläubigern der verbliebenen Schuldverschreibungen am 04.09.2019 - anders als den Gläubigern der Schuldverschreibungen, die Rahmen des Reverse Bookbuilding Modified Dutch Auction Verfahrens Verkaufsangebote abgegeben hatten und die eine Rückzahlung von 110% des Nennbetrags der Schuldverschreibungen erhielten - (nur) 100% des Nennbetrags der Schuldverschreibungen zuzüglich aufgelaufener Zinsen (zurück-)zahlen werde.

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