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    BRP Renaud und Partner mbB  365  0 Kommentare Anleihe/Rechtssache - Seite 2



    Die Mitteilung betreffend die Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten vom 11.07.2018 hat Rocket Internet SE nicht an das Clearingsystem zur Weiterleitung an die Gläubiger der Schuldverschreibungen übermittelt.



    Dadurch hat Rocket Internet nach Auffassung von BRP ihre Verpflichtung aus den Anleihebedingungen gegenüber den ehemaligen Gläubigern der Schuldverschreibungen verletzt.



    Die Anleihebedingungen sehen vor, dass Bekanntmachungen über das Clearingsystem zu erfolgen haben. Konkret bestimmt § 13 (1) Satz 2 der Anleihebedingungen, dass Rocket Internet SE alle die Schuldverschreibungen betreffenden Mitteilungen an das Clearingsystem zur Weiterleitung an die Gläubiger der Schuldverschreibungen übermitteln wird.



    Diese Verpflichtung hat Rocket Internet SE nach Auffassung von BRP verletzt, indem sie die Mitteilung betreffend die Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten vom 11.07.2018 nicht an das Clearingsystem zur Weiterleitung an die Gläubiger der Schuldverschreibungen übermittelt hat.



    Den betroffenen ehemaligen Gläubigern der Schuldverschreibungen, die von der Mitteilung betreffend die Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten vom 11.07.2018 keine Kenntnis erhalten haben und deswegen nach der von Rocket Internet SE erklärten vorzeitigen Kündigung der Schuldverschreibungen nur eine Rückzahlung von 100 % des Nennbetrags der Schuldverschreibungen, statt 110 % des Nennbetrags der Schuldverschreibungen erhalten haben, wird geraten, sich der von BRP vertretenen Gruppe der Schuldverschreibungsgläubiger anzuschließen.



    Für betroffene ehemalige Gläubiger der Schuldverschreibungen hat BRP bereits Zahlungsklage am Landgericht Berlin eingereicht.



    Investorenkontakt:



    Aljoscha Schmidberger

    Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

    E-Mail: Aljoscha.Schmidberger@brp.de

    BRP Renaud und Partner mbB

    Königstraße 28

    70173 Stuttgart

    Tel: +49 711 16445-302

    Fax: +49 711 16445-100

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    Emittent/Herausgeber: BRP Renaud und Partner mbB

    Schlagwort(e): Recht


    21.10.2019 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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    BRP Renaud und Partner mbB Anleihe/Rechtssache - Seite 2 DGAP-Media / 21.10.2019 / 16:07 BRP Renaud und Partner: Mögliche Schadenersatzansprüche der ehemaligen Gläubiger der Rocket Internet SE-Anleihe WKN A161KH / ISIN DE000A161KH4 gegenüber Rocket Internet SE Nach Auffassung von BRP Renaud und Partner …