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    EU-Gutachter  580  0 Kommentare Verstoß gegen Arbeitsrecht auch außerhalb Firma möglich

    LUXEMBURG (dpa-AFX) - Diskriminierende Äußerungen von Arbeitgebern können nach Ansicht einer wichtigen EU-Gutachterin gegen Arbeitsrecht verstoßen, auch wenn sie nicht im Firmenumfeld getätigt wurden. Es sei an den nationalen Gerichten zu prüfen, wie hypothetisch eine Aussage sei, erklärte die Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof, Eleanor Sharpston, am Donnerstag in Luxemburg (Rechtssache C-507/18).

    Im konkreten Fall hatte ein Rechtsanwalt in Italien während eines Radiointerviews ausgeschlossen, homosexuelle Menschen beschäftigen oder mit ihnen zusammenarbeiten zu wollen. Zu dieser Zeit suchte seine Firma aber nicht nach Mitarbeitern.

    Eine italienische Rechtsanwaltsvereinigung, die auf den Rechtsschutz von LGBTI-Personen (lesbisch, schwul, bisexuell, transgender und intergeschlechtlich) spezialisiert ist, hatte daraufhin geklagt. Das oberste italienische Gericht hatte den Fall nach Luxemburg verwiesen.

    Das italienische Gericht hatte Zweifel, inwieweit derartige Aussagen unter den in der entsprechenden EU-Richtlinie geltenden Diskriminierungsschutz in Beschäftigung und Beruf fallen können.

    Wenn solche Aussagen nicht in einem konkreten Bewerbungsverfahren fallen, müssen nach Ansicht der Gutachterin die nationalen Gerichte klären, in welchem Zusammenhang sie geäußert wurden. Dabei gehe es auch um die Frage, ob Betroffene entmutigt werden könnten, sich überhaupt zu bewerben.

    Die Einschätzung der Gutachterin ist für den EuGH nicht bindend. In den meisten Fällen die Richter ihr aber. Ein Urteil dürfte in den kommenden Monaten fallen./sax/DP/fba





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