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     300  0 Kommentare Interessenverband Kapitalmarkt KMU nimmt Stellung zum Gesetzesentwurf zum neuen elektronischen Format zur Finanzberichterstattung ESEF










    DGAP-Media / 14.11.2019 / 10:17



    - Interessenverband fordert: KMU müssen von der kostenintensiven Finanzberichterstattung verschont bleiben





    Ab Anfang 2020 müssen Unternehmen, deren Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt innerhalb der EU zugelassen sind (Emittenten), ihre Finanzdaten in einem neuen einheitlichen Berichtsformat European Single Electronic Format (ESEF) veröffentlichen. ESEF ist erstmals auf Finanzberichte anzuwenden, deren Geschäftsjahr nach dem 31.12.2019 beginnt. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle Jahresfinanzberichte im Extensible Hypertext Markup Language (XHTML) Format veröffentlicht werden. IFRS Konzernabschlüsse die Informationen aus Bilanz, Gesamtergebnisrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung und Kapitalflussrechnung enthalten, müssen mittels Inline-XBRL (Extensible Business Reporting Language) -Standard direkt in der XHTML-Datei etikettiert werden. "Diese neue EU-Verordnung soll jetzt in deutsches Recht verortet werden. Für die Aufsicht vereinfachen diese neuen Anforderungen die Kontrolle. Für KMU erschweren die neuen Regelungen massiv den Zugang zum Kapitalmarkt. Es kann nicht sein, dass Regulierungskosten für KMU ins Uferlose steigen. Der Gesetzgeber sollte nach der Unternehmensgröße unterscheiden, ob dieses neue Berichtsformat Sinn macht. Aufwand und Kosten für KMU dürfen nicht missachtet werden. Der Gesetzgeber darf nicht über das Ziel hinausschießen", fordert der Präsident des Interessenverbandes Kapitalmarkt KMU Ingo Wegerich.



    Da die Publizität weiterhin über den Bundesanzeiger erfolgen soll, ist davon auszugehen, dass nur noch das XHTML Format akzeptiert wird. Bernhard Schwechel, Steuerberater der FACT Steuerberatungsgesellschaft mbH: "Die ESEF-Formatierung sollte Teil des Offenlegungsprozesses werden - anstatt wie bisher vorgesehen - des Aufstellungsprozesses. Damit würden Fehler in der XBRL-Auszeichnung nicht zu Nachtragsprüfungen führen. Die Fristwahrung für KMU wäre einfacher. Es ist von einer erheblichen finanziellen und zeitlichen Mehrbelastung der KMU auszugehen. Unternehmen müssten eine XBRL-Softwarelösung implementieren."



    Über den Interessenverband kapitalmarktorientierter kleiner und mittlerer Unternehmen e.V.


    Der am 30. August 2017 gegründete Verband mit Sitz in Frankfurt am Main setzt sich insbesondere für die Verbesserung der maßgeblichen Rahmenbedingungen für kleinere und mittlere Unternehmen bei der Kapitalmarktfinanzierung ein und tritt aktiv für die Belange des kapitalmarktorientierten Mittelstandes im Dialog mit der Politik, den Gesetzgebungsorganen, den Aufsichtsbehörden, den Institutionen des Kapitalmarkts, den Interessenverbänden und der Öffentlichkeit ein. Mitglieder sind KMUs, Dienstleister, Finanzinstitute und Medien. Zum Vorstand gehören Ingo Wegerich (Luther Rechtsanwaltsgesellschaft), Thomas Stewens (BankM), Nils Manegold), Alexander Deuss (mwb fairtrade), Dr. Marc Feiler (Bayerische Börse AG) sowie Hans-Jürgen Friedrich (KFM Deutsche Mittelstand AG).



    Kontakt:

    Interessenverband kapitalmarktorientierter KMU e.V.

    z. H. Ingo Wegerich

    bei Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

    An der Welle 10

    60322 Frankfurt am Main

    Tel. +49 69 27229 24875

    E-Mail: ingo.wegerich@luther-lawfirm.com
    http://www.kapitalmarkt-kmu.de/



    Medienkontakt:

    BeckerBeratungsGesellschaft (BBG)

    Neustr. 23

    55296 Gau-Bischofsheim / Mainz

    Klaus-Karl Becker

    +49 (0) 172 61 41 955

    kkb@b-bg.de





     



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    Emittent/Herausgeber: Interessenverband kapitalmarktorientierter kleiner und mittlerer Unternehmen e.V.

    Schlagwort(e): Verbände


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