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Baumot Group informiert über Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen im Rahmen des Dieselskandals
Baumot Group informiert über Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen im Rahmen des Dieselskandals |
- Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte 2019 in Kooperation mit dem ADAC eine Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen AG (VW) eingereicht
- Rund 440.000 Fahrzeughalter hatten sich zur Teilnahme an der Klage angemeldet
- Seit Jahresbeginn führen VW und vzbv Vergleichsverhandlungen für außergerichtliche Einigung
- Umwelt- und Verkehrsverbände fordern Hardware-Nachrüstung auf Kosten des Herstellers für alle Fahrzeuge, auch außerhalb von Intensivstädten
Königswinter, 30. Januar 2020 - Die Baumot Group AG, Anbieter im Bereich der Abgasnachbehandlung, informiert über die Entwicklungen seit Jahresbeginn bei der Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen.
Im Streit um Schadensersatz für hunderttausend Dieselfahrer bewegen sich die Volkswagen AG (VW) und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) aufeinander zu. Zu Beginn des Jahres haben die Parteien sich darauf geeinigt, Gespräche über einen außergerichtlichen Vergleich aufzunehmen. VW stand einem Vergleich bisher mit Verweis auf mangelnde Vergleichbarkeit der Einzelfälle ablehnend gegenüber.
Die Musterfeststellungsklage des vzbv in Kooperation mit dem ADAC ist die erste ihrer Art in Deutschland. Derlei Klagen sind erst seit November 2018 möglich. Am 30. September 2019 hatte vor dem Oberlandesgericht Braunschweig der Prozess begonnen. In der Musterfeststellungsklage vertritt der Verband rund 440.000 Käufer eines VW, Audi, Seat oder Skoda mit dem Motor EA 189, die Ansprüche gegen den Konzern wegen des Wertverlustes ihres Autos durch den Abgasbetrug durchsetzen möchten.