Bundesregierung will Sterbehilfe-Urteil prüfen
BERLIN (dpa-AFX) - Die Bundesregierung will das Sterbehilfe-Urteil des Bundesverfassungsgerichts zunächst prüfen und auswerten. Erst danach wäre über mögliche Maßnahmen zu entscheiden, wie Regierungssprecher Steffen Seibert am Mittwoch in Berlin deutlich machte. Nach dem Urteil der Karlsruher Richter verstößt das 2015 eingeführte Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gegen das Grundgesetz.
Auch das Bundesgesundheitsministerium erklärte, es solle zunächst geprüft werden, ob es mögliche Rückschlüsse auf Behörden in seinem Geschäftsbereich gebe. Eine Sprecherin verwies darauf, dass das Urteil die geschäftsmäßige Förderung der Sterbehilfe betreffe. Mit Blick auf die Abgabe von Medikamenten zur Selbsttötung gebe es ein getrenntes Verfahren beim Bundesverfassungsgericht.
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Um solche Kaufmöglichkeiten gibt es seit längerem Streit. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2017, wonach Sterbewilligen "in extremen Ausnahmesituationen" ein Zugang zu einer tödlichen Dosis Betäubungsmittel nicht verwehrt werden darf. Das Gesundheitsministerium wies 2018 aber das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte an, entsprechende Anträge von Bürgern abzulehnen./sam/bw/DP/eas