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COVID-19: Zur Rose fordert Ausnahmebewilligung für den Versand rezeptfreier Notfall-, Erkältungs- und Grippe-Arzneimittel
Frauenfeld, 23. März 2020 |
COVID-19: Zur Rose fordert Ausnahmebewilligung für den Versand rezeptfreier Notfall-, Erkältungs- und Grippe-Arzneimittel
Das Coronavirus schränkt das öffentliche Leben und die Bewegungsfreiheit stark ein. Der Versandhandel hat eine immer wichtigere Aufgabe zu bewältigen. Der Versand von rezeptfreien Arzneimitteln
ist jedoch nur nach Vorliegen eines ärztlichen Rezepts erlaubt. Zur Rose fordert deshalb eine befristete Ausnahmebewilligung für den Versand rezeptfreier Notfall-, Erkältungs- und
Grippe-Arzneimittel (OTC-Medikamente). Versandapotheken können jetzt einen wirksamen Beitrag zum Schutz der Bevölkerung leisten. Sie helfen, das Coronavirus einzudämmen und sie entlasten stationäre
Apotheken und deren exponiertes Personal.
Der Antrag liegt dem Bundesamt für Gesundheit und dem Bundesrat seit heute vor.
Mit der COVID-19-Verordnung 2 gestaltet der Bundesrat die Massnahmen zur Verminderung des Übertragungsrisikos und zur Bekämpfung des Coronavirus. In den nächsten Wochen wird sich zeigen, ob die
Anordnungen und unser aller Verhalten dazu beitragen, die derzeit rasante Ausbreitung des Virus in der Schweiz zu verlangsamen. Es ist zwingend sicherzustellen, dass sich die Bevölkerung mit
Medikamenten versorgen und dabei gleichzeitig ein Weiterverbreiten des Virus möglichst vermeiden kann. Menschen, die in Quarantäne sind, und alle Gefährdeten benötigen jetzt eine unkomplizierte,
rasche und sichere Versorgung. Versandapotheken wie Zur Rose stellen dies sicher.