EQS-News COVID-19: Zur Rose fordert Ausnahmebewilligung für den Versand rezeptfreier Notfall-, Erkältungs- und Grippe-Arzneimittel
Frauenfeld, 23. März 2020 |
COVID-19: Zur Rose fordert Ausnahmebewilligung für den Versand rezeptfreier Notfall-, Erkältungs- und Grippe-Arzneimittel
Das Coronavirus schränkt das öffentliche Leben und die Bewegungsfreiheit stark ein. Der Versandhandel hat eine immer wichtigere Aufgabe zu bewältigen. Der Versand von rezeptfreien Arzneimitteln
ist jedoch nur nach Vorliegen eines ärztlichen Rezepts erlaubt. Zur Rose fordert deshalb eine befristete Ausnahmebewilligung für den Versand rezeptfreier Notfall-, Erkältungs- und
Grippe-Arzneimittel (OTC-Medikamente). Versandapotheken können jetzt einen wirksamen Beitrag zum Schutz der Bevölkerung leisten. Sie helfen, das Coronavirus einzudämmen und sie entlasten stationäre
Apotheken und deren exponiertes Personal.
Der Antrag liegt dem Bundesamt für Gesundheit und dem Bundesrat seit heute vor.
Mit der COVID-19-Verordnung 2 gestaltet der Bundesrat die Massnahmen zur Verminderung des Übertragungsrisikos und zur Bekämpfung des Coronavirus. In den nächsten Wochen wird sich zeigen, ob die
Anordnungen und unser aller Verhalten dazu beitragen, die derzeit rasante Ausbreitung des Virus in der Schweiz zu verlangsamen. Es ist zwingend sicherzustellen, dass sich die Bevölkerung mit
Medikamenten versorgen und dabei gleichzeitig ein Weiterverbreiten des Virus möglichst vermeiden kann. Menschen, die in Quarantäne sind, und alle Gefährdeten benötigen jetzt eine unkomplizierte,
rasche und sichere Versorgung. Versandapotheken wie Zur Rose stellen dies sicher.
Schutz für alle ausweiten - rezeptfreie Medikamente per Post liefern lassen
Als Teil der «Kontinuitätsplanung Heilmittelversorgung» des Bundes kommt Zur Rose bei der Sicherstellung der Grundversorgung mit Medikamenten in der Schweiz eine besondere Rolle zu. Sie hat den
Bundesrat und das federführende Bundesamt für Gesundheit heute in einem Schreiben (vgl. https://www.zurrosegroup.com/websites/zurrosegroup/German/2059/newsletter.html) aufgefordert, den Versand von
Notfall-, Erkältungs- und Grippe-Arzneimitteln rezeptfrei befristet zu bewilligen. Konkret ersucht Zur Rose darum, Präparate zur Behandlung von Grippe- oder Erkältungssymptomen (die
apothekenpflichtig und zur Selbstmedikation geeignet sind und Symptome wie etwa Kopfschmerzen, Fieber, Durchfall, Erkältungsbeschwerden oder Übelkeit bekämpfen) für die Dauer der Gültigkeit der
COVID-19-Verordnung von der Rezeptpflicht für den Versand auszuklammern. Walter Oberhänsli, CEO und Delegierter des Verwaltungsrats der Zur Rose Group, sagt: «Es ist unverständlich, dass kranke
Personen sich zwar Lebensmittel und rezeptpflichtige Medikamente nachhause liefern lassen können, für den Bezug dringend notwendiger rezeptfreier Medikamente, welche Grippe- und Erkältungs-Symptome
lindern, aber grundsätzlich in die Apotheke gehen müssen. Sie setzen dabei sich selber wie auch das Personal dem Risiko einer möglichen COVID-19-Ansteckung aus».
Höchste Sicherheit - Unterstützung für bundesrätliche Beschränkungsmassnahme
Die Sicherheitsvorkehrungen, die Zur Rose für den Versand von Arzneimitteln anwendet, sind sehr hoch. Jede Bestellung wird durch zwei Apotheker geprüft, bevor sie für den Versand freigegeben wird.
Mittels Kundenidentifikation werden auch unerwünschte Mehrfachbestellungen verhindert. Das ist mit Blick auf die vom Bundesrat verordnete Abgabebeschränkung vom 18. März 2020 wesentlich. Es liegt
in unser aller Interesse, stationäre Apotheken und Drogerien mittels der (befristeten) Bewilligung zum Versand von OTC-Arzneimitteln zu entlasten und zu ergänzen. Das hilft der gesamten
Bevölkerung, schützt das Personal und trägt zum gemeinsamen Ziel bei, die Versorgung aufrechtzuerhalten und gleichzeitig das Virus einzudämmen.
Kontakt:
Pascale Ineichen, Leiterin Kommunikation Zur Rose Suisse AG
Direktwahl +41 52 724 08 18 | E-Mail: media@zurrose.com
Zur Rose Suisse AG
Zur Rose Suisse AG, eine Tochtergesellschaft der Zur Rose Group AG, ist eine der führenden Versandapotheken und Ärztegrossistinnen in der Schweiz. Mit ihrem Geschäftsmodell bietet sie eine qualitativ hochwertige, sichere und kostengünstige pharmazeutische Versorgung und leistet damit einen Beitrag zur Senkung der Kosten im Gesundheitswesen. Sie zeichnet sich zudem aus durch die stetige Weiterentwicklung digitaler Services im Bereich Arzneimittelmanagement unter Verwendung von KI-gestützten Anwendungen und neuen Technologien. Darüber hinaus treibt die Zur Rose-Gruppe die Positionierung als umfassende Gesundheitsdienstleisterin aktiv voran. Mit dem Aufbau einer digitalen Gesundheitsplattform - das Zur Rose-Ökosystem - vernetzt sie Produkte, Dienstleistungen und digitale Services von qualifizierten Anbietern. Die Leistung von Zur Rose wird es sein, diese Angebote zu den Kunden und Patienten zu bringen und eine relevante Selektion vorzunehmen. Ziel ist es, die Menschen lückenlos zu begleiten und zu befähigen, die eigene Gesundheit mit Produkten und digitalen Lösungen optimal zu managen. Weitere Informationen unter zurrose.ch und zurrosegroup.com.
Ende der Medienmitteilung
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Zur Rose Group AG |
Walzmühlestrasse 60 | |
8500 Frauenfeld | |
Schweiz | |
Telefon: | +41 52 724 08 14 |
Internet: | www.zurrosegroup.com |
ISIN: | CH0042615283 |
Börsen: | SIX Swiss Exchange |
EQS News ID: | 1003977 |
Ende der Mitteilung | EQS Group News-Service |
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