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    EQS-News  130  0 Kommentare COVID-19: Zur Rose fordert Ausnahmebewilligung für den Versand rezeptfreier Notfall-, Erkältungs- und Grippe-Arzneimittel - Seite 2



    Schutz für alle ausweiten - rezeptfreie Medikamente per Post liefern lassen

    Als Teil der «Kontinuitätsplanung Heilmittelversorgung» des Bundes kommt Zur Rose bei der Sicherstellung der Grundversorgung mit Medikamenten in der Schweiz eine besondere Rolle zu. Sie hat den Bundesrat und das federführende Bundesamt für Gesundheit heute in einem Schreiben (vgl. https://www.zurrosegroup.com/websites/zurrosegroup/German/2059/newsletter.html) aufgefordert, den Versand von Notfall-, Erkältungs- und Grippe-Arzneimitteln rezeptfrei befristet zu bewilligen. Konkret ersucht Zur Rose darum, Präparate zur Behandlung von Grippe- oder Erkältungssymptomen (die apothekenpflichtig und zur Selbstmedikation geeignet sind und Symptome wie etwa Kopfschmerzen, Fieber, Durchfall, Erkältungsbeschwerden oder Übelkeit bekämpfen) für die Dauer der Gültigkeit der COVID-19-Verordnung von der Rezeptpflicht für den Versand auszuklammern. Walter Oberhänsli, CEO und Delegierter des Verwaltungsrats der Zur Rose Group, sagt: «Es ist unverständlich, dass kranke Personen sich zwar Lebensmittel und rezeptpflichtige Medikamente nachhause liefern lassen können, für den Bezug dringend notwendiger rezeptfreier Medikamente, welche Grippe- und Erkältungs-Symptome lindern, aber grundsätzlich in die Apotheke gehen müssen. Sie setzen dabei sich selber wie auch das Personal dem Risiko einer möglichen COVID-19-Ansteckung aus».



    Höchste Sicherheit - Unterstützung für bundesrätliche Beschränkungsmassnahme

    Die Sicherheitsvorkehrungen, die Zur Rose für den Versand von Arzneimitteln anwendet, sind sehr hoch. Jede Bestellung wird durch zwei Apotheker geprüft, bevor sie für den Versand freigegeben wird. Mittels Kundenidentifikation werden auch unerwünschte Mehrfachbestellungen verhindert. Das ist mit Blick auf die vom Bundesrat verordnete Abgabebeschränkung vom 18. März 2020 wesentlich. Es liegt in unser aller Interesse, stationäre Apotheken und Drogerien mittels der (befristeten) Bewilligung zum Versand von OTC-Arzneimitteln zu entlasten und zu ergänzen. Das hilft der gesamten Bevölkerung, schützt das Personal und trägt zum gemeinsamen Ziel bei, die Versorgung aufrechtzuerhalten und gleichzeitig das Virus einzudämmen.

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