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    DGAP-WpÜG  149  0 Kommentare Übernahmeangebot / Zielgesellschaft: WESTGRUND Aktiengesellschaft; Bieter: ADO Properties S.A.





    DGAP-WpÜG: ADO Properties S.A. / Übernahmeangebot


    Übernahmeangebot / Zielgesellschaft: WESTGRUND Aktiengesellschaft; Bieter: ADO Properties S.A.


    25.03.2020 / 10:30 CET/CEST


    Veröffentlichung einer WpÜG-Mitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.


    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.




    Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 in Verbindung mit § 29 Abs. 1 und § 34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)



    DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER MASSGEBLICHEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.



    Bieterin:



    ADO Properties S.A.

    Heienhaff 1B

    L-1736 Senningerberg

    Luxemburg

    eingetragen im luxemburgischen Handels- und Gesellschaftsregister (Registre de Commerce et des Sociétés) unter B 197554



    Zielgesellschaft:



    WESTGRUND Aktiengesellschaft

    Joachimsthaler Straße 34

    10719 Berlin

    Deutschland

    eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 144811 B



    ISIN: DE000A0HN4T3 (WKN A0HN4T)



    Die ADO Properties S.A. (die "Bieterin") hat am 25. März 2020 entschieden, den Aktionären der WESTGRUND Aktiengesellschaft (die "Zielgesellschaft") im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots (das "Übernahmeangebot") anzubieten, sämtliche auf den Inhaber lautende Stückaktien der Zielgesellschaft (ISIN: DE000A0HN4T3) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der Zielgesellschaft von EUR 1,00 (die "WESTGRUND Aktien") gegen Zahlung einer Gegenleistung, deren Höhe mindestens dem anhand einer Bewertung der Zielgesellschaft ermittelten Wert des Unternehmens gemäß § 31 Abs. 1, 2 und 7 WpÜG in Verbindung mit § 5 Abs. 4 WpÜG-Angebotsverordnung je WESTGRUND Aktie entspricht, in bar zu erwerben.

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