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    DGAP-News  165  0 Kommentare Monument Mining Ltd. kündigte Verlängerung der Bewegungskontrollverordnung in Malaysia an







    DGAP-News: Monument Mining Ltd.


    / Schlagwort(e): Sonstiges/Zwischenbericht






    Monument Mining Ltd. kündigte Verlängerung der Bewegungskontrollverordnung in Malaysia an








    31.03.2020 / 16:35




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    Vancouver, British Columbia, Kanada. 30. März 2020. Monument Mining Limited (Frankfurt: WKN A0MSJR; TSX-V: MMY) ("Monument" oder das "Unternehmen") gibt bekannt, dass das Unternehmen die Verlängerung der Movement Control Order ("MCO", Bewegungskontrollanordnung) einhalten und die Betriebseinstellung in seiner Goldmine Selinsing im malaysischen Bundesstaat Pahang bis zur der Aufhebung des Bergbauverbots oder bis zum 14. April 2020, je nachdem was früher eintritt, fortsetzen wird. Weitere Einzelheiten der MCO können Sie in unserer Pressemitteilung vom 17. März 2020 lesen.

     



    CEO und President Cathy Zhai sagte: "Monument wird die MCO weiterhin befolgen und hat täglich einen direkten Dialog mit den malaysischen Regierungsbehörden geführt, um sofortige Hilfe zu erhalten und den Bergbau in der Goldmine Selinsing mit einer Mindestbelegschaft wieder aufzunehmen. In der Zwischenzeit sind am Minenstandort noch Sicherheitsvorkehrungen, die Grundversorgung, Wartung und Umweltüberwachungskontrollen vorhanden. Logistik und Versorgung sind ausreichend, um die Wiederaufnahme der Produktion zu unterstützen. Unser Plan zur Aufrechterhaltung des Geschäfts wird derzeit umgesetzt, um sicherzustellen, dass der Betrieb sofort wieder aufgenommen wird, sobald das Verbot der Bergbauaktivitäten aufgehoben wird."

     



    Am 25. März 2020 hielt der malaysische Premierminister eine Rede vor der Nation, in der er die Verlängerung der MCO bis zum 14. April 2020 ankündigte, um die Ausbreitung des Covid-19-Virus für die Sicherheit des malaysischen Volkes weiter zu verhindern. Die Dauer dieser Verordnung wird von Zeit zu Zeit von der Regierung überprüft, wobei in der nächsten Zeit Mitteilungen erfolgen werden.

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