EANS-Adhoc
ams AG / ams kündigt Aktienrückkaufprogramm zur Bedienung von Verpflichtungen im Rahmen langfristiger Mitarbeiterbeteiligungsprogramme mit Beginn 8. April 2020 an - Seite 2
(einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen, ihrer einzelnen Bundesstaaten
sowie dem Distrikt Columbia), Australien, Kanada, Japan oder einer andere
Jurisdiktionen, in der eine solche Weitergabe oder Bekanntmachung rechtlich
unzulässig wäre. Diese Unterlagen stellen weder ein Angebot zum Verkauf noch
eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von
Aktien in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada, Japan oder
einer anderen Jurisdiktion dar, in denen ein solches Angebot oder eine solche
Aufforderung rechtswidrig wäre, noch sind sie Teil eines solchen Angebotes oder
einer solchen Aufforderung.
Die Aktien der ams sind nicht gemäß der Registrierungspflicht des US Securities
Act von 1933 ("Securities Act") registriert worden und eine solche Registrierung
ist auch nicht vorgesehen. Die Aktien dürfen in die Vereinigten Staaten von
Amerika nur aufgrund einer Registrierung oder einer Ausnahmeregelung von der
Registrierungspflicht des Securities Act verkauft oder zum Kauf angeboten
werden. Ein öffentliches Angebot von Aktien in den Vereinigten Staaten von
Amerika wird nicht stattfinden.
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung
zum Kauf von Wertpapieren noch einen Wertpapierprospekt im Sinne der Artikel 35
ff. des Finanzdienstleistungsgesetzes ("FIDLEG") oder Artikel 652a oder 1156 des
Obligationenrechts (in der Fassung unmittelbar vor dem Inkrafttreten des FIDLEG)
oder Artikel 27 ff. des Kotierungsreglements der SIX Swiss Exchange dar. Das
Angebot erfolgt ausschliesslich durch und auf Basis eines veröffentlichten
Wertpapierprospekts, der unter anderem während den üblichen Geschäftszeiten bei
der ams sowie auf der Website der ams kostenfrei zur Verfügung steht. Eine
Anlageentscheidung hinsichtlich der öffentlich angebotenen Wertpapiere der ams
sollte nur auf der Grundlage des Wertpapierprospekts erfolgen.
Diese Mitteilung stellt kein "öffentliches Angebot von Wertpapieren" im Sinne
der Verordnung (EU) 2017/1129 ("Prospektverordnung") der hierin genannten
Wertpapiere in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR")
dar. Jegliche Angebote der in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere an
Personen im EWR werden gemäß einer Ausnahme von der Pflicht zur Erstellung eines
Prospektes für Angebote der Wertpapiere nach der Prospektverordnung, wie sie in
den Mitgliedstaaten des EWR umgesetzt ist, erfolgen.
Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Mitteilung ausschließlich an sog.
Qualifizierte Anleger, (i) die über professionelle Erfahrung in Bezug auf
Investitionen im Sinne des Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act
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