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    EANS-Adhoc  424  0 Kommentare ams AG / ams kündigt Aktienrückkaufprogramm zur Bedienung von Verpflichtungen im Rahmen langfristiger Mitarbeiterbeteiligungsprogramme mit Beginn 8. April 2020 an - Seite 2


    (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen, ihrer einzelnen Bundesstaaten
    sowie dem Distrikt Columbia), Australien, Kanada, Japan oder einer andere
    Jurisdiktionen, in der eine solche Weitergabe oder Bekanntmachung rechtlich
    unzulässig wäre. Diese Unterlagen stellen weder ein Angebot zum Verkauf noch
    eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von
    Aktien in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada, Japan oder
    einer anderen Jurisdiktion dar, in denen ein solches Angebot oder eine solche
    Aufforderung rechtswidrig wäre, noch sind sie Teil eines solchen Angebotes oder
    einer solchen Aufforderung.
    Die Aktien der ams sind nicht gemäß der Registrierungspflicht des US Securities
    Act von 1933 ("Securities Act") registriert worden und eine solche Registrierung
    ist auch nicht vorgesehen. Die Aktien dürfen in die Vereinigten Staaten von
    Amerika nur aufgrund einer Registrierung oder einer Ausnahmeregelung von der
    Registrierungspflicht des Securities Act verkauft oder zum Kauf angeboten
    werden. Ein öffentliches Angebot von Aktien in den Vereinigten Staaten von
    Amerika wird nicht stattfinden.
    Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung
    zum Kauf von Wertpapieren noch einen Wertpapierprospekt im Sinne der Artikel 35
    ff. des Finanzdienstleistungsgesetzes ("FIDLEG") oder Artikel 652a oder 1156 des
    Obligationenrechts (in der Fassung unmittelbar vor dem Inkrafttreten des FIDLEG)
    oder Artikel 27 ff. des Kotierungsreglements der SIX Swiss Exchange dar. Das
    Angebot erfolgt ausschliesslich durch und auf Basis eines veröffentlichten
    Wertpapierprospekts, der unter anderem während den üblichen Geschäftszeiten bei
    der ams sowie auf der Website der ams kostenfrei zur Verfügung steht. Eine
    Anlageentscheidung hinsichtlich der öffentlich angebotenen Wertpapiere der ams
    sollte nur auf der Grundlage des Wertpapierprospekts erfolgen.
    Diese Mitteilung stellt kein "öffentliches Angebot von Wertpapieren" im Sinne
    der Verordnung (EU) 2017/1129 ("Prospektverordnung") der hierin genannten
    Wertpapiere in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR")
    dar. Jegliche Angebote der in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere an
    Personen im EWR werden gemäß einer Ausnahme von der Pflicht zur Erstellung eines
    Prospektes für Angebote der Wertpapiere nach der Prospektverordnung, wie sie in
    den Mitgliedstaaten des EWR umgesetzt ist, erfolgen.
    Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Mitteilung ausschließlich an sog.
    Qualifizierte Anleger, (i) die über professionelle Erfahrung in Bezug auf
    Investitionen im Sinne des Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act
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