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    EANS-Adhoc  424  0 Kommentare ams AG / ams kündigt Aktienrückkaufprogramm zur Bedienung von Verpflichtungen im Rahmen langfristiger Mitarbeiterbeteiligungsprogramme mit Beginn 8. April 2020 an

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    Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR durch euro
    adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der
    Emittent verantwortlich.
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    Aktienrückkauf
    05.04.2020

    Premstaetten - Premstätten, Österreich (6. April 2020) -- ams AG (SIX: AMS), ein
    weltweit führender Anbieter von hochwertigen Sensorlösungen, gibt bekannt, dass
    der Vorstand beschlossen hat, ein Aktienrückkaufprogramm in Höhe von bis zu 5%
    des ausgegebenen Grundkapitals zu beginnen. Basierend auf der derzeit
    ausstehenden Anzahl von 274.289.280 Inhaberaktien beträgt das maximale
    Rückkaufvolumen 13.714.464 Inhaberaktien.

    In Übereinstimmung mit dem Beschluss der Hauptversammlung vom 5. Juni 2019 ist
    der Zweck des neuen Aktienrückkaufprogramms der Rückkauf benötigter Aktien zur
    Bedienung von Verpflichtungen aus langfristigen
    Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen vor dem Hintergrund, dass nach
    österreichischem Gesellschaftsrecht eigene Aktien nicht zum Bezug von
    Bezugsrechten im Rahmen einer Bezugsrechtsemission berechtigt sind.

    Der Rückkauf eigener Aktien soll über die ordentliche Handelslinie der SIX Swiss
    Exchange zum Marktpreis realisiert werden. Das Rückkaufprogramm wird am 8. April
    2020 aufgenommen und dauert bis längstens 4. Dezember 2021. ams AG behält sich
    das Recht vor, das Rückkaufprogramm jederzeit zu beenden und ist nicht
    verpflichtet, eigene Aktien unter diesem Aktienrückkaufprogramm zu kaufen. Die
    im UEK-Rundschreiben Nr. 1 enthaltenen Bedingungen werden eingehalten. Die Bank
    Vontobel AG, Zürich (Schweiz), wurde beauftragt, den Aktienrückkauf
    durchzuführen.

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    Wichtiger Hinweis:
    Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung
    zum Kauf von Wertpapieren dar. Ein öffentliches Angebot erfolgt ausschließlich
    durch und auf Basis eines von der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde
    (Financial Market Authority, "FMA") gebilligten und in Österreich
    veröffentlichten Wertpapierprospekts (einschließlich etwaiger Nachträge dazu).
    Eine Anlageentscheidung hinsichtlich öffentlich angebotener Wertpapiere der ams
    AG ("ams") sollte nur auf der Grundlage des Wertpapierprospekts erfolgen. Der
    Wertpapierprospekt ist bei der ams während der üblichen Geschäftszeiten sowie
    auf der Website der ams kostenfrei erhältlich.
    Diese Bekanntmachung dient weder zur direkten noch indirekten Weitergabe oder
    Bekanntmachung in bzw. innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika
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