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     129  0 Kommentare UFOP-Standpunkt zum Beschluss des Bundestages zur Änderung des Klimaschutzgesetzes / Beitrag der nachhaltigen Biomasse aus Land- und Forstwirtschaft wichtiger denn je

    Berlin (ots) - Mit dem heutigen Beschluss des Bundestages zur Änderung des
    Klimaschutzgesetzes sieht die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen
    e.V. (UFOP) die Bundesregierung noch stärker in der Verantwortung, die
    nachhaltig verfügbare Biomasse und das Potenzial zur CO2-Speicherung in der
    Land- und Forstwirtschaft auszuschöpfen. Hintergrund ist die vom Bundestag
    geschaffene Möglichkeit zur Verrechnung der bisher dem jeweiligen Sektor
    zugewiesenen gesetzlichen Verpflichtungen zur Treibausgasminderung.

    Trotz der aktuell beschlossenen Saldierung bleiben nach Einschätzung der
    Bundesregierung alle für die Sektoren verantwortlichen Bundesministerien
    gefordert, einen angemessenen Beitrag zur Erreichung der nationalen
    Klimaschutzziele zu leisten. Die UFOP kritisiert jedoch die Vorgabe, dass
    Vorschläge für zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen erst vorgelegt werden müssen,
    wenn die Zielvorgabe zwei Jahre in Folge überschritten wurde. Die Förderunion
    sieht hier alle Sektoren mehr denn je gefordert, das bestehende
    Klimaschutzpotenzial im Sinne einer Pufferwirkung vorzeitig zu erschließen, um
    eine Überschreitung der unverändert geltenden Emissions-Obergrenzen zu
    verhindern.

    In diese vorausschauende Betrachtung seien alle Sektoren einzubeziehen, auch das
    nachhaltige Treibhausgas-Minderungspotenzial der Land- und Forstwirtschaft, das
    aktuell nicht ausgeschöpft werde. Sehr kritisch beurteilt die UFOP daher die
    aktuelle Entwurfsfassung für eine Nationale Biomassestrategie (NABIS). Diese
    sehe eine Beschränkung des energetischen Einsatzes von Bioenergie vor und werde
    der Herausforderungen des Klimaschutzes nicht gerecht.

    Die UFOP fordert daher, dass die bereits bestehende Regelungen zur Begrenzung
    von Biokraftstoffen aus Anbaubiomasse im Kontext des EU-Rechtes überdacht und
    angepasst werden. Zugleich bedarf es nachhaltiger förderpolitischer
    Rahmenbedingungen, um Investitionen in bestehenden und neuen Anlagen zu
    ermöglichen. Die neu im Klimaschutzgesetz vorgesehene Erweiterung der
    Kompetenzen des Expertenrates für Klimaschutz muss ergänzt werden um Anhörungen
    der betroffenen Branche, um gemeinsam Maßnahmen und Entwicklungsstrategien zu
    diskutieren.

    Insbesondere die Biomasseproduktion und -nutzung ist im Hinblick auf die
    Vielfalt der Energieträger (fest, flüssig und gasförmig) und Anforderungen an
    eine nachhaltige Produktion, Nachhaltigkeitszertifizierung und Einsatzoptionen,
    einschließlich der CO2-Speicherung bei der Produktion und Nutzung
    (CO2-Recycling) sowie der Nebenproduktverwendung ein insgesamt komplexer und
    vernetzter Sektor. Die Nationale Biomassestrategie müsse daher sachgerecht
    Perspektiven für die Biomassenutzung aufzeigen, betont die UFOP und verweist an
    dieser Stelle beispielhaft auf die Biomasse- und Bioökonomiestrategie der USA.
    Diese hat das Ziel, mittelfristig jährlich mehr als 1 Milliarde Tonnen Biomasse
    zu mobilisieren. Diese Zielvorgabe setzt gleichzeitig gezielt auf die
    Erschließung zusätzlicher Biomassequellen.

    Pressekontakt:

    UFOP e. V.
    Claire-Waldoff-Straße 7
    10117 Berlin
    Tel.: 030 235 97 99 10
    E-Mail: mailto:info@ufop.de

    Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/15598/5766802
    OTS: UFOP e.V.



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