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     189  0 Kommentare Homeoffice auf Zeit - So können Sie die Kosten steuerlich absetzen (AUDIO)

    Neustadt a. d. W. (ots) - Anmoderationsvorschlag: Normalerweise kommt man
    morgens ins Büro und hat dort Schreibtisch, Stuhl, Computer, Telefon, Drucker,
    usw. Aber was ist in Zeiten von Corona schon normal? Aktuell ist der
    Arbeitsplatz von vielen das Homeoffice. Das heißt, sie sitzen am Esstisch, auf
    der Couch oder richten sich irgendwo eine Arbeitsecke ein. Telefoniert wird
    übers heimische Festnetz oder das eigene Handy. Wer Glück hat, bekommt einen
    Laptop vom Arbeitgeber gestellt. In der Regel sitzt man aber am privaten
    Computer mit Login-Zugriff auf den betrieblichen Server. Wenn man so arbeiten
    muss, entstehen natürlich auch Kosten, auf denen viele sitzen bleiben. Welche
    Kosten man fürs Homeoffice absetzen kann, weiß Mario Hattwig.

    Sprecher: Ist das Arbeitszimmer der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit, also
    zum Beispiel bei Journalisten, kann man die Kosten dafür zu hundert Prozent als
    Werbungskosten absetzen.

    O-Ton 1 (Christina Georgiadis, 14 Sek.): "Wer sein Arbeitszimmer nur für
    bestimmte berufliche Aufgaben nutzt, weil er beim Arbeitgeber dafür keinen
    Arbeitsplatz hat, der kann maximal 1.250 Euro im Jahr absetzen. Das gilt zum
    Beispiel für Lehrer oder auch für Außendienstmitarbeiter."

    Sprecher: Erklärt Christina Georgiadis vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte
    Lohnsteuerhilfe e.V., kurz VLH. Essentiell, um überhaupt Kosten absetzen zu
    können, ist, dass das Arbeitszimmer ein separater Raum ist. Ein
    Durchgangszimmer, der Küchentisch oder die Ecke im Wohnzimmer erkennt das
    Finanzamt nicht an.

    O-Ton 2 (Christina Georgiadis, 35 Sek.): "Das heißt also, wer wegen der
    aktuellen CoronaKrise über mehrere Wochen im Homeoffice in seiner Arbeitsecke im
    Wohnzimmer sitzt, der geht nach geltendem Steuerrecht leider leer aus. Wir als
    VLH sagen, dass angesichts der CoronaKrise auch die Kosten für die Arbeitsecke
    anerkannt werden sollten. Ganz konkret heißt das, die Bundesregierung und das
    Finanzministerium sollten für die Steuererklärung 2020 wirklich die
    tatsächlichen Kosten für eine Arbeitsecke anerkennen und eben auch anteilig die
    Kosten für Strom, für Telefon, die Miete, aber auch für den privat finanzierten
    Bürostuhl, den Computer, den Drucker."

    Sprecher: Alle Betroffenen sollten sich schriftlich vom Arbeitgeber bescheinigen
    lassen, in welchem Zeitraum sie von zu Hause aus arbeiten mussten. Man sollte
    auch einen genauen Plan von seiner Arbeitszeit im Homeoffice machen sowie
    Rechnungen für Druckerpapier, Schreibmaterial, Strom- oder Telefonkosten
    aufbewahren. Informieren kann man sich hierzu auf der Internetseite der
    Vereinigten Lohnsteuerhilfe e.V.

    O-Ton 3 (Christina Georgiadis, 12 Sek.): "Unsere bundesweit rund 3.000
    Beratungsstellen stehen übrigens allen Arbeitnehmern und Rentnern auch jetzt
    während der Corona-Krise zur Verfügung. Unsere Mitglieder erhalten rund 1300
    Euro in Erstattungsfällen vom Staat zurück."

    Abmoderationsvorschlag: Laut aktuellem Steuerrecht kann man die Kosten fürs
    Homeoffice nur absetzen, wenn man ein separates Arbeitszimmer hat. Arbeitnehmer,
    die aktuell in einem improvisierten Homeoffice sitzen - zum Beispiel in einer
    Arbeitsecke - würden leer ausgehen. Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe fordert aber,
    in der aktuellen Situation diese Regelung zu lockern. Mehr Infos finden Sie
    unter vlh.de.

    Pressekontakt:

    Christina Georgiadis
    Mail:christina.georgiadis@vlh.de
    Tel.:06321/49010

    Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/69585/4565741
    OTS: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH



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