Homeoffice auf Zeit - So können Sie die Kosten steuerlich absetzen (AUDIO)
Neustadt a. d. W. (ots) - Anmoderationsvorschlag: Normalerweise kommt man
morgens ins Büro und hat dort Schreibtisch, Stuhl, Computer, Telefon, Drucker,
usw. Aber was ist in Zeiten von Corona schon normal? Aktuell ist der
Arbeitsplatz von vielen das Homeoffice. Das heißt, sie sitzen am Esstisch, auf
der Couch oder richten sich irgendwo eine Arbeitsecke ein. Telefoniert wird
übers heimische Festnetz oder das eigene Handy. Wer Glück hat, bekommt einen
Laptop vom Arbeitgeber gestellt. In der Regel sitzt man aber am privaten
Computer mit Login-Zugriff auf den betrieblichen Server. Wenn man so arbeiten
muss, entstehen natürlich auch Kosten, auf denen viele sitzen bleiben. Welche
Kosten man fürs Homeoffice absetzen kann, weiß Mario Hattwig.
Sprecher: Ist das Arbeitszimmer der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit, also
zum Beispiel bei Journalisten, kann man die Kosten dafür zu hundert Prozent als
Werbungskosten absetzen.
morgens ins Büro und hat dort Schreibtisch, Stuhl, Computer, Telefon, Drucker,
usw. Aber was ist in Zeiten von Corona schon normal? Aktuell ist der
Arbeitsplatz von vielen das Homeoffice. Das heißt, sie sitzen am Esstisch, auf
der Couch oder richten sich irgendwo eine Arbeitsecke ein. Telefoniert wird
übers heimische Festnetz oder das eigene Handy. Wer Glück hat, bekommt einen
Laptop vom Arbeitgeber gestellt. In der Regel sitzt man aber am privaten
Computer mit Login-Zugriff auf den betrieblichen Server. Wenn man so arbeiten
muss, entstehen natürlich auch Kosten, auf denen viele sitzen bleiben. Welche
Kosten man fürs Homeoffice absetzen kann, weiß Mario Hattwig.
Sprecher: Ist das Arbeitszimmer der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit, also
zum Beispiel bei Journalisten, kann man die Kosten dafür zu hundert Prozent als
Werbungskosten absetzen.
O-Ton 1 (Christina Georgiadis, 14 Sek.): "Wer sein Arbeitszimmer nur für
bestimmte berufliche Aufgaben nutzt, weil er beim Arbeitgeber dafür keinen
Arbeitsplatz hat, der kann maximal 1.250 Euro im Jahr absetzen. Das gilt zum
Beispiel für Lehrer oder auch für Außendienstmitarbeiter."
Sprecher: Erklärt Christina Georgiadis vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte
Lohnsteuerhilfe e.V., kurz VLH. Essentiell, um überhaupt Kosten absetzen zu
können, ist, dass das Arbeitszimmer ein separater Raum ist. Ein
Durchgangszimmer, der Küchentisch oder die Ecke im Wohnzimmer erkennt das
Finanzamt nicht an.
O-Ton 2 (Christina Georgiadis, 35 Sek.): "Das heißt also, wer wegen der
aktuellen CoronaKrise über mehrere Wochen im Homeoffice in seiner Arbeitsecke im
Wohnzimmer sitzt, der geht nach geltendem Steuerrecht leider leer aus. Wir als
VLH sagen, dass angesichts der CoronaKrise auch die Kosten für die Arbeitsecke
anerkannt werden sollten. Ganz konkret heißt das, die Bundesregierung und das
Finanzministerium sollten für die Steuererklärung 2020 wirklich die
tatsächlichen Kosten für eine Arbeitsecke anerkennen und eben auch anteilig die
Kosten für Strom, für Telefon, die Miete, aber auch für den privat finanzierten
Bürostuhl, den Computer, den Drucker."
Sprecher: Alle Betroffenen sollten sich schriftlich vom Arbeitgeber bescheinigen
lassen, in welchem Zeitraum sie von zu Hause aus arbeiten mussten. Man sollte
auch einen genauen Plan von seiner Arbeitszeit im Homeoffice machen sowie
Rechnungen für Druckerpapier, Schreibmaterial, Strom- oder Telefonkosten
aufbewahren. Informieren kann man sich hierzu auf der Internetseite der
Vereinigten Lohnsteuerhilfe e.V.
O-Ton 3 (Christina Georgiadis, 12 Sek.): "Unsere bundesweit rund 3.000
Beratungsstellen stehen übrigens allen Arbeitnehmern und Rentnern auch jetzt
während der Corona-Krise zur Verfügung. Unsere Mitglieder erhalten rund 1300
Euro in Erstattungsfällen vom Staat zurück."
Abmoderationsvorschlag: Laut aktuellem Steuerrecht kann man die Kosten fürs
Homeoffice nur absetzen, wenn man ein separates Arbeitszimmer hat. Arbeitnehmer,
die aktuell in einem improvisierten Homeoffice sitzen - zum Beispiel in einer
Arbeitsecke - würden leer ausgehen. Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe fordert aber,
in der aktuellen Situation diese Regelung zu lockern. Mehr Infos finden Sie
unter vlh.de.
Pressekontakt:
Christina Georgiadis
Mail:christina.georgiadis@vlh.de
Tel.:06321/49010
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/69585/4565741
OTS: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH
bestimmte berufliche Aufgaben nutzt, weil er beim Arbeitgeber dafür keinen
Arbeitsplatz hat, der kann maximal 1.250 Euro im Jahr absetzen. Das gilt zum
Beispiel für Lehrer oder auch für Außendienstmitarbeiter."
Sprecher: Erklärt Christina Georgiadis vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte
Lohnsteuerhilfe e.V., kurz VLH. Essentiell, um überhaupt Kosten absetzen zu
können, ist, dass das Arbeitszimmer ein separater Raum ist. Ein
Durchgangszimmer, der Küchentisch oder die Ecke im Wohnzimmer erkennt das
Finanzamt nicht an.
O-Ton 2 (Christina Georgiadis, 35 Sek.): "Das heißt also, wer wegen der
aktuellen CoronaKrise über mehrere Wochen im Homeoffice in seiner Arbeitsecke im
Wohnzimmer sitzt, der geht nach geltendem Steuerrecht leider leer aus. Wir als
VLH sagen, dass angesichts der CoronaKrise auch die Kosten für die Arbeitsecke
anerkannt werden sollten. Ganz konkret heißt das, die Bundesregierung und das
Finanzministerium sollten für die Steuererklärung 2020 wirklich die
tatsächlichen Kosten für eine Arbeitsecke anerkennen und eben auch anteilig die
Kosten für Strom, für Telefon, die Miete, aber auch für den privat finanzierten
Bürostuhl, den Computer, den Drucker."
Sprecher: Alle Betroffenen sollten sich schriftlich vom Arbeitgeber bescheinigen
lassen, in welchem Zeitraum sie von zu Hause aus arbeiten mussten. Man sollte
auch einen genauen Plan von seiner Arbeitszeit im Homeoffice machen sowie
Rechnungen für Druckerpapier, Schreibmaterial, Strom- oder Telefonkosten
aufbewahren. Informieren kann man sich hierzu auf der Internetseite der
Vereinigten Lohnsteuerhilfe e.V.
O-Ton 3 (Christina Georgiadis, 12 Sek.): "Unsere bundesweit rund 3.000
Beratungsstellen stehen übrigens allen Arbeitnehmern und Rentnern auch jetzt
während der Corona-Krise zur Verfügung. Unsere Mitglieder erhalten rund 1300
Euro in Erstattungsfällen vom Staat zurück."
Abmoderationsvorschlag: Laut aktuellem Steuerrecht kann man die Kosten fürs
Homeoffice nur absetzen, wenn man ein separates Arbeitszimmer hat. Arbeitnehmer,
die aktuell in einem improvisierten Homeoffice sitzen - zum Beispiel in einer
Arbeitsecke - würden leer ausgehen. Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe fordert aber,
in der aktuellen Situation diese Regelung zu lockern. Mehr Infos finden Sie
unter vlh.de.
Pressekontakt:
Christina Georgiadis
Mail:christina.georgiadis@vlh.de
Tel.:06321/49010
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/69585/4565741
OTS: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH