Gericht kippt Unsinnsregel
Na bitte: Es hat nur wenige Tage seit meinem Verriss gedauert, und schon hat ein Hamburger Gericht die unsinnige 800-Quadratmeter-Regel gekippt. Das ist gut so, und das Urteil sollte auch bundesweit Bedeutung haben.
Man mag sich die richterliche Begründung auf der Zunge zergehen lassen:
Das Hamburger Verwaltungsgericht hat in einer Eilentscheidung die Öffnung von Geschäften bis zu einer maximalen Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern für unrechtmäßig erklärt. Es liege „keine gesicherte Tatsachenbasis“ für die Argumentation des Hamburger Senats vor, dass von größeren Verkaufsflächen allein eine höhere „Anziehungskraft“ ausgehe, erklärte das Gericht (Az. 3 E 1675/20). Diese folge vielmehr „aus der Attraktivität des Warenangebots“.
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