Bundesgerichtshof verurteilt Volkswagen zu Schadenersatzzahlungen
VW muss vom Dieselskandal betroffene Autos zurücknehmen und Käufer haben grundsätzlich einen Anspruch auf Schadenersatz. Sie können allerdings nicht den vollen Kaufpreis zurückfordern, sondern müssen sich eine Nutzungsentschädigung abziehen lassen. Dies ist der Kern des ersten Urteils des Bundesgerichtshofes in Sachen VW Abgasskandal. Im konkreten Fall ging es um einen gebrauchten VW Schavan 2.0 TDI, den
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Ein Beitrag von Holger Douglas.