Für mehr Klima- und Ressourcenschutz
Deutsche Umwelthilfe und BDE fordern konsequenten Vollzug der Gewerbeabfallverordnung
Berlin (ots) - Unnötige Verbrennung von Gewerbeabfällen heizt den Klimawandel an
- Noch immer missachten viele Betriebe Sammel- und Recyclingpflichten der
Gewerbeabfallverordnung - Deutsche Umwelthilfe und BDE fordern flächendeckende
Kontrollen durch die Bundesländer und Sanktionen bei Verstößen
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-,
Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) fordern die Bundesländer gemeinsam zu einem
konsequenten Vollzug der Gewerbeabfallverordnung und einer Sanktionierung von
Verstößen auf. Anlass sind die Ergebnisse einer Umfrage der DUH unter den
Bundesländern, wonach die Umsetzung der im Jahr 2017 novellierten
Gewerbeabfallverordnung häufig eingeschränkt oder gar nicht kontrolliert wird.
Wenn die Vollzugsbehörden der Bundesländer die bestehenden Regeln der
Gewerbeabfallverordnung konsequent durchsetzen würden, könnten jährlich 1,4
Millionen Tonnen gemischte Gewerbeabfälle der Verbrennung entzogen und recycelt
werden. Das entspricht einem Einsparpotential von bis zu 2,9 Millionen Tonnen
CO2 pro Jahr.
- Noch immer missachten viele Betriebe Sammel- und Recyclingpflichten der
Gewerbeabfallverordnung - Deutsche Umwelthilfe und BDE fordern flächendeckende
Kontrollen durch die Bundesländer und Sanktionen bei Verstößen
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-,
Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) fordern die Bundesländer gemeinsam zu einem
konsequenten Vollzug der Gewerbeabfallverordnung und einer Sanktionierung von
Verstößen auf. Anlass sind die Ergebnisse einer Umfrage der DUH unter den
Bundesländern, wonach die Umsetzung der im Jahr 2017 novellierten
Gewerbeabfallverordnung häufig eingeschränkt oder gar nicht kontrolliert wird.
Wenn die Vollzugsbehörden der Bundesländer die bestehenden Regeln der
Gewerbeabfallverordnung konsequent durchsetzen würden, könnten jährlich 1,4
Millionen Tonnen gemischte Gewerbeabfälle der Verbrennung entzogen und recycelt
werden. Das entspricht einem Einsparpotential von bis zu 2,9 Millionen Tonnen
CO2 pro Jahr.
"Die Ergebnisse unserer Umfrage zum Vollzug der Gewerbeabfallverordnung sind
ernüchternd. Einige Bundesländer wie Schleswig-Holstein und Thüringen verfügen
über keinerlei Informationen darüber, was die unteren Abfallbehörden eigentlich
treiben. Oft wird nur anlassbezogen kontrolliert, auf quantitative und
qualitative Vorgaben zu den Prüfungen verzichtet oder es findet sogar eine
Vorankündigung von Kontrollen statt. So kann ein wirksamer Vollzug von
Umweltgesetzen nicht funktionieren. Wenn wir den Klimawandel bremsen wollen,
dann dürfen Gewerbeabfälle nicht länger zusammen mit anderen Abfällen erfasst
und verbrannt werden" , kritisiert die Stellvertretende
DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz.
Angesichts der Ergebnisse der DUH-Umfrage verwundert es nicht, dass noch immer
viele Gewerbetreibende die eigentlich strengen Pflichten zur Getrenntsammlung
missachten - zu Lasten der Umwelt und ordnungsgemäß agierender
Wirtschaftsakteure. Nicht getrennt erfasste Gewerbeabfälle müssen aufwendig
sortiert werden und lassen sich kaum recyceln. Im Ergebnis werden mehr als 90
Prozent der gemischten Gewerbeabfälle verbrannt.
BDE-Präsident Peter Kurth betont die große Bedeutung eines flächendeckenden
Vollzugs der Gewerbeabfallverordnung: "Gewerbetreibende von Hamburg bis München
müssen die Gewissheit haben, dass die Abfalltrennung, wie sie in
Privathaushalten ohnehin schon lange üblich ist und sich ebenso in der
Großindustrie bewährt hat, auch bei kleinen und mittelständischen
Gewerbebetrieben in der Breite umgesetzt wird. Doch rechtliche Regelungen sind
nur so gut wie deren Umsetzung in der Praxis. Indem Behörden die Abfalltrennung
im gewerblichen Bereich kaum kontrollieren, verschaffen sie schwarzen Schafen
einen Vorteil. Das setzt ordnungsgemäß handelnde Unternehmen in
ungerechtfertigter Weise unter Druck. Zudem gibt es nur dann Verlässlichkeit für
Investitionen, wenn Gesetze auch vollzogen werden und ihre tatsächliche Wirkung
entfalten. Die Bundesländer dürfen beim Vollzug nicht länger mit angezogener
Handbremse fahren. Auch Corona darf kein Vorwand sein, die
Gewerbeabfallverordnung nicht zu vollziehen. Gerade im Umweltrecht ist ein
konsequenter Vollzug essentiell und unverzichtbar."
Links:
- Hintergrundinformationen der DUH zu Gewerbeabfällen
https://www.duh.de/projekte/gewerbeabfaelle/
- Hintergrundinformationen des BDE zu Gewerbeabfällen
https://www.bde.de/themen/die-gewerbeabfallverordnung/
Pressekontakt:
Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin DUH
0170 7686923, metz@duh.de
Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft DUH
030 2400867-43, 0151 18256692, fischer@duh.de
Bernhard Schodrowski, Leiter Kommunikation, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit de
s Bundesverbandes der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft
030 590 03 35-20, schodrowski@bde.de
DUH-Pressestelle:
Matthias Walter, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de http://www.duh.de,
http://www.twitter.com/umwelthilfe, http://www.facebook.com/umwelthilfe,
http://www.instagram.com/umwelthilfe
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/22521/4649958
OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.
ernüchternd. Einige Bundesländer wie Schleswig-Holstein und Thüringen verfügen
über keinerlei Informationen darüber, was die unteren Abfallbehörden eigentlich
treiben. Oft wird nur anlassbezogen kontrolliert, auf quantitative und
qualitative Vorgaben zu den Prüfungen verzichtet oder es findet sogar eine
Vorankündigung von Kontrollen statt. So kann ein wirksamer Vollzug von
Umweltgesetzen nicht funktionieren. Wenn wir den Klimawandel bremsen wollen,
dann dürfen Gewerbeabfälle nicht länger zusammen mit anderen Abfällen erfasst
und verbrannt werden" , kritisiert die Stellvertretende
DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz.
Angesichts der Ergebnisse der DUH-Umfrage verwundert es nicht, dass noch immer
viele Gewerbetreibende die eigentlich strengen Pflichten zur Getrenntsammlung
missachten - zu Lasten der Umwelt und ordnungsgemäß agierender
Wirtschaftsakteure. Nicht getrennt erfasste Gewerbeabfälle müssen aufwendig
sortiert werden und lassen sich kaum recyceln. Im Ergebnis werden mehr als 90
Prozent der gemischten Gewerbeabfälle verbrannt.
BDE-Präsident Peter Kurth betont die große Bedeutung eines flächendeckenden
Vollzugs der Gewerbeabfallverordnung: "Gewerbetreibende von Hamburg bis München
müssen die Gewissheit haben, dass die Abfalltrennung, wie sie in
Privathaushalten ohnehin schon lange üblich ist und sich ebenso in der
Großindustrie bewährt hat, auch bei kleinen und mittelständischen
Gewerbebetrieben in der Breite umgesetzt wird. Doch rechtliche Regelungen sind
nur so gut wie deren Umsetzung in der Praxis. Indem Behörden die Abfalltrennung
im gewerblichen Bereich kaum kontrollieren, verschaffen sie schwarzen Schafen
einen Vorteil. Das setzt ordnungsgemäß handelnde Unternehmen in
ungerechtfertigter Weise unter Druck. Zudem gibt es nur dann Verlässlichkeit für
Investitionen, wenn Gesetze auch vollzogen werden und ihre tatsächliche Wirkung
entfalten. Die Bundesländer dürfen beim Vollzug nicht länger mit angezogener
Handbremse fahren. Auch Corona darf kein Vorwand sein, die
Gewerbeabfallverordnung nicht zu vollziehen. Gerade im Umweltrecht ist ein
konsequenter Vollzug essentiell und unverzichtbar."
Links:
- Hintergrundinformationen der DUH zu Gewerbeabfällen
https://www.duh.de/projekte/gewerbeabfaelle/
- Hintergrundinformationen des BDE zu Gewerbeabfällen
https://www.bde.de/themen/die-gewerbeabfallverordnung/
Pressekontakt:
Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin DUH
0170 7686923, metz@duh.de
Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft DUH
030 2400867-43, 0151 18256692, fischer@duh.de
Bernhard Schodrowski, Leiter Kommunikation, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit de
s Bundesverbandes der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft
030 590 03 35-20, schodrowski@bde.de
DUH-Pressestelle:
Matthias Walter, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de http://www.duh.de,
http://www.twitter.com/umwelthilfe, http://www.facebook.com/umwelthilfe,
http://www.instagram.com/umwelthilfe
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/22521/4649958
OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.
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