DGAP-Adhoc
Vectron Systems AG: Überarbeitete Mittelfristplanung für die Geschäftsjahre 2020-2022
DGAP-Ad-hoc: Vectron Systems AG / Schlagwort(e): Prognoseänderung |
Vor dem Hintergrund, dass der Großteil der Zielbranche Gastronomie während der COVID-19-Pandemie lange Zeit schließen musste und nicht klar war, wann wieder eröffnet werden kann, hatte die Vectron Systems AG (Vectron) bereits im März 2020 die Prognose für das laufende Jahr zurückgezogen. Zwischenzeitlich war wegen der unabsehbaren Dauer der behördlichen Maßnahmen und der politischen Diskussion um eine weitere Verlängerung der gesetzlichen Einführung manipulationssicherer Kassen aus Sicht der Gesellschaft keinerlei Prognosesicherheit gegeben.
Mit dem Auslaufen der Lockdown-Maßnahmen ist nun allerdings ein stabiles Wiederhochfahren der Betriebe in der Vectron-Zielgruppe erkennbar. Weiterhin gibt es nun verbindliche Einführungstermine für die Manipulationssicherung. Die Bundesländer haben dazu unterschiedliche Übergangszeiten definiert, spätestens zum 01.04.2021 werden die gesetzlichen Regelungen überall angewendet. Dies entspricht einer Verlängerung von nur 6 Monaten gegenüber der bisherigen Frist.
Auf dieser Basis hat die Gesellschaft nun eine überarbeitete Mittefristplanung erstellt, in der die Auswirkungen der Corona-Pandemie berücksichtigt werden. Nach der neuen Planung geht das Management für das Geschäftsjahr 2020 nun von einem Umsatz in einem Bereich zwischen EUR 25 bis EUR 29 Mio. aus. Daraus ergibt sich ein EBITDA im Bereich zwischen EUR -2,0 Mio. bis EUR 0,25 Mio. Aufgrund der großen Unsicherheit, wie in den kommenden Monaten mit der Pandemie weiter verfahren wird, muss das Management mit einer solch großen Bandbreite planen.
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