Audi Abgasskandal
LG Nürnberg-Fürth spricht Besitzer eines Audi Q7 3.0 TDI mit Urteil vom 18.08.2020 Schadensersatz in Höhe von rund 76.500,00 EUR zu
Nürnberg (ots) - Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat am 18.08.2020, Az.: 4 O
219/20, eine wichtige Entscheidung im sogenannten Audi Abgasskandal erlassen und
einem durch die Nürnberger Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte
vertretenen Q7-Fahrer einen Schadensersatzbetrag in Höhe von 76.526,18 EUR
zuerkannt. "Auch Besitzer von Fahrzeugen der Marken Audi, Porsche und VW mit 3,0
Liter Dieselmotoren sollten sich daher nicht auf die Rückrufaktionen verweisen
lassen, sondern Schadensersatz verlangen", empfehlen Dr. Marcus Hoffmann und
Mirko Göpfert, Partner der im Bank- und Verbraucherschutzrecht tätigen Kanzlei
Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg.
Der Volkswagen-Konzern hat nicht nur bei den durch die Volkswagen AG
hergestellten Dieselmotoren des Typs EA189 "getrickst". Gerade in letzter Zeit
kommt immer mehr ans Licht, dass auch die mit dem 3,0 Liter V6 Motor bestückten
Premium-Modelle des Konzerns mit unzulässigen Abschalteinrichtungen versehen
sind. Bereits seit Längerem werden auch Fahrzeuge der Marken Audi, Porsche und
VW, in denen die federführend durch die Audi AG entwickelten Motoren mit der
Typenbezeichnung EA897 verbaut sind, in die Werkstatt gerufen. Dementsprechend
erhielt auch der Kläger in dem Verfahren vor dem LG Nürnberg-Fürth bereits im
September 2019 unter dem Betreff "Rückruf 23X6" ein Rückrufschreiben, worin er
zur Durchführung eines Software-Updates aufgefordert wurde.
219/20, eine wichtige Entscheidung im sogenannten Audi Abgasskandal erlassen und
einem durch die Nürnberger Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte
vertretenen Q7-Fahrer einen Schadensersatzbetrag in Höhe von 76.526,18 EUR
zuerkannt. "Auch Besitzer von Fahrzeugen der Marken Audi, Porsche und VW mit 3,0
Liter Dieselmotoren sollten sich daher nicht auf die Rückrufaktionen verweisen
lassen, sondern Schadensersatz verlangen", empfehlen Dr. Marcus Hoffmann und
Mirko Göpfert, Partner der im Bank- und Verbraucherschutzrecht tätigen Kanzlei
Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg.
Der Volkswagen-Konzern hat nicht nur bei den durch die Volkswagen AG
hergestellten Dieselmotoren des Typs EA189 "getrickst". Gerade in letzter Zeit
kommt immer mehr ans Licht, dass auch die mit dem 3,0 Liter V6 Motor bestückten
Premium-Modelle des Konzerns mit unzulässigen Abschalteinrichtungen versehen
sind. Bereits seit Längerem werden auch Fahrzeuge der Marken Audi, Porsche und
VW, in denen die federführend durch die Audi AG entwickelten Motoren mit der
Typenbezeichnung EA897 verbaut sind, in die Werkstatt gerufen. Dementsprechend
erhielt auch der Kläger in dem Verfahren vor dem LG Nürnberg-Fürth bereits im
September 2019 unter dem Betreff "Rückruf 23X6" ein Rückrufschreiben, worin er
zur Durchführung eines Software-Updates aufgefordert wurde.
Nachdem die Audi AG im außergerichtlichen Bereich einen Vergleich ablehnte,
erhob die Kanzlei Dr. Hoffmann und Partner Rechtsanwälte für ihren Mandanten
eine Schadensersatzklage vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth. Nachdem die
Manipulationen bei 3,0 Liter V6 Dieselfahrzeugen erst unlängst aufgedeckt worden
sind, konnte es natürlich noch nicht die "Urteilsflut" wie gegen die Volkswagen
AG in Bezug auf EA189-Motoren geben. Die haftungsbegründenden Tatsachen sind
indessen hier wie dort die gleichen. Nach Überprüfung der uns vorliegenden
Bescheide, wurden durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) abhängig vom Modelltyp
verschiedenste Dinge bei den 3-Liter Motoren bemängelt", erläutert Rechtsanwalt
Dr. Hoffmann. Nach Auffassung der Nürnberger Rechtsanwälte stehen bereits
aufgrund der vom KBA aufgefundenen illegalen Abschalteinrichtungen auch für die
betroffenen Kunden von Audi, Porsche und VW die notwendigen Tatsachen zur
Verfügung, um Schadensersatzansprüche erfolgversprechend geltend zu machen.
Hierbei muss natürlich im jeweiligen Einzelfall genau und sorgfältig gearbeitet
werden. "Dies haben wir getan. Demgegenüber hielt das Gericht den Vortag der
Audi AG für unzureichend und ging demgemäß in seiner Entscheidung von einer
unzulässigen Abschalteinrichtung aus", erläutert der sachbearbeitende
Rechtsanwalt Mirko Göpfert. Das Landgericht Nürnberg-Fürth stellt in seinem
Urteil vom 18.08.2020, Az.: 4 O 219/20, demgemäß fest, dass "im Gegensatz zu
zahlreichen anderen Fällen der Vortrag der Klagepartei hinreichend substantiiert
erfolgt" sei. Vor diesem Hintergrund obliege es nach der zutreffenden Auffassung
des Landgerichts der Audi AG, hinreichend substantiiert zu bestreiten. Genau
dies sei nicht erfolgt.
Im Ergebnis wurde die Audi AG daher zur Zahlung eines Schadensersatzbetrages in
Höhe von 76.526,18 EUR gegen Rücknahme des Q7 verurteilt. Dabei wurde nach
aktueller Rechtsprechung des BGH von dem Kaufpreis in Höhe von 84.157,59 EUR
eine geringfügige Nutzungsentschädigung in Höhe von 7.631,41 EUR in Abzug
gebracht.
Die aktuelle Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 18.08.2020 zeigt
erneut, dass auch Besitzer von Dieselfahrzeugen der Marken Audi, Porsche und VW
mit 3,0 Liter Motoren ihre Schadensersatzansprüche mit aller Konsequenz
verfolgen und durchsetzen sollten. Gerade wenn Betroffene über eine
Verkehrsrechtsschutzversicherung verfügen, die bereits vor dem Kauf
abgeschlossen worden ist, besteht vielfach ohnehin kein Kostenrisiko
Pressekontakt:
Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte
Rechtsanwalt Dr. Marcus Hoffmann
Virchowstraße 20d
90409 Nürnberg
Tel:+49 (0) 911 567 94 00
Fax:+49 (0) 911 657 94 01
E-Mail:presse@drhoffmann-partner.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/133537/4689988
OTS: Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte
erhob die Kanzlei Dr. Hoffmann und Partner Rechtsanwälte für ihren Mandanten
eine Schadensersatzklage vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth. Nachdem die
Manipulationen bei 3,0 Liter V6 Dieselfahrzeugen erst unlängst aufgedeckt worden
sind, konnte es natürlich noch nicht die "Urteilsflut" wie gegen die Volkswagen
AG in Bezug auf EA189-Motoren geben. Die haftungsbegründenden Tatsachen sind
indessen hier wie dort die gleichen. Nach Überprüfung der uns vorliegenden
Bescheide, wurden durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) abhängig vom Modelltyp
verschiedenste Dinge bei den 3-Liter Motoren bemängelt", erläutert Rechtsanwalt
Dr. Hoffmann. Nach Auffassung der Nürnberger Rechtsanwälte stehen bereits
aufgrund der vom KBA aufgefundenen illegalen Abschalteinrichtungen auch für die
betroffenen Kunden von Audi, Porsche und VW die notwendigen Tatsachen zur
Verfügung, um Schadensersatzansprüche erfolgversprechend geltend zu machen.
Hierbei muss natürlich im jeweiligen Einzelfall genau und sorgfältig gearbeitet
werden. "Dies haben wir getan. Demgegenüber hielt das Gericht den Vortag der
Audi AG für unzureichend und ging demgemäß in seiner Entscheidung von einer
unzulässigen Abschalteinrichtung aus", erläutert der sachbearbeitende
Rechtsanwalt Mirko Göpfert. Das Landgericht Nürnberg-Fürth stellt in seinem
Urteil vom 18.08.2020, Az.: 4 O 219/20, demgemäß fest, dass "im Gegensatz zu
zahlreichen anderen Fällen der Vortrag der Klagepartei hinreichend substantiiert
erfolgt" sei. Vor diesem Hintergrund obliege es nach der zutreffenden Auffassung
des Landgerichts der Audi AG, hinreichend substantiiert zu bestreiten. Genau
dies sei nicht erfolgt.
Im Ergebnis wurde die Audi AG daher zur Zahlung eines Schadensersatzbetrages in
Höhe von 76.526,18 EUR gegen Rücknahme des Q7 verurteilt. Dabei wurde nach
aktueller Rechtsprechung des BGH von dem Kaufpreis in Höhe von 84.157,59 EUR
eine geringfügige Nutzungsentschädigung in Höhe von 7.631,41 EUR in Abzug
gebracht.
Die aktuelle Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 18.08.2020 zeigt
erneut, dass auch Besitzer von Dieselfahrzeugen der Marken Audi, Porsche und VW
mit 3,0 Liter Motoren ihre Schadensersatzansprüche mit aller Konsequenz
verfolgen und durchsetzen sollten. Gerade wenn Betroffene über eine
Verkehrsrechtsschutzversicherung verfügen, die bereits vor dem Kauf
abgeschlossen worden ist, besteht vielfach ohnehin kein Kostenrisiko
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