VW-Diesel-Abgasskandal
EA189 hat noch lange nicht ausgedient! (FOTO)
Mönchengladbach (ots) - Die Volkswagen AG hat ihre Argumentation bei
Diesel-Abgasverfahren rund um den EA189 im Rahmen der Verjährungsproblematik
offensichtlich geändert. Es findet nämlich keine Einrede mehr zur Verjährung
statt beziehungsweise wird sogar zurückgenommen. Das öffnet für zahlreiche
Verfahren Tür und Tor und wird auch dazu führen, dass Rechtsschutzversicherer
und Prozessfinanzierer diese Verfahren nun ebenso als werthaltig ansehen werden,
da höchstwahrscheinlich keine Gefahr der Verjährung mehr vorliegt.
Unter dem Aktenzeichen 12 O 238/19 hat das Landgericht Hannover am 7. September
2020 ein sehr wesentliches Urteil im Diesel-Abgasskandal rund um die Volkswagen
AG gesprochen. Der Autokonzern wurde aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger
Schädigung nach § 826 BGB zur Rücknahme eines 2014 gebraucht gekauften VW Touran
1.6 TDI und der Zahlung von 12.125,09 Euro verurteilt. Diese Summe setzt sich
aus dem Schadensersatz für das Fahrzeug zuzüglich deliktischer Entziehungszinsen
sowie der Freistellung der vorgerichtlich entstandenen Rechtsanwaltskosten in
Höhe von 958,19 Euro.
Diesel-Abgasverfahren rund um den EA189 im Rahmen der Verjährungsproblematik
offensichtlich geändert. Es findet nämlich keine Einrede mehr zur Verjährung
statt beziehungsweise wird sogar zurückgenommen. Das öffnet für zahlreiche
Verfahren Tür und Tor und wird auch dazu führen, dass Rechtsschutzversicherer
und Prozessfinanzierer diese Verfahren nun ebenso als werthaltig ansehen werden,
da höchstwahrscheinlich keine Gefahr der Verjährung mehr vorliegt.
Unter dem Aktenzeichen 12 O 238/19 hat das Landgericht Hannover am 7. September
2020 ein sehr wesentliches Urteil im Diesel-Abgasskandal rund um die Volkswagen
AG gesprochen. Der Autokonzern wurde aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger
Schädigung nach § 826 BGB zur Rücknahme eines 2014 gebraucht gekauften VW Touran
1.6 TDI und der Zahlung von 12.125,09 Euro verurteilt. Diese Summe setzt sich
aus dem Schadensersatz für das Fahrzeug zuzüglich deliktischer Entziehungszinsen
sowie der Freistellung der vorgerichtlich entstandenen Rechtsanwaltskosten in
Höhe von 958,19 Euro.
Die Argumentation des Gerichts folgt der allgemeinen Ansicht im
VW-Dieselskandal. Der VW Touran 1.6 TDI ist ein Euro 5-Diesel des Typs EA189 und
mit einer Software ausgestattet, die den Stickoxidausstoß im Prüfstandbetrieb
optimiert. Nur aufgrund dieser Software, die erkennt, dass das Fahrzeug einem
Prüfstandtest unterzogen wird, hält der Motor während des Prüfstandtests die
gesetzlich vorgegebenen und im technischen Datenblatt aufgenommenen Abgaswerte
ein. Unter realen Fahrbedingungen im Straßenverkehr wird das Fahrzeug
anderweitig betrieben, nämlich im sogenannten Modus 0 mit einer geringeren
Abgasrückführungsrate. Dies hat zur Folge, dass der Stickoxidausstoß dann
erheblich höher ist und die Stickoxidgrenzwerte der Euro 5-Norm nur auf dem
Prüfstand eingehalten werden. Damit habe der Verbraucher einen wirtschaftlichen
Schaden erlitten und hätte den Wagen bei Kenntnis dieser Problematik nicht
erworben, führt das Landgericht Hannover aus. Auch das aufgespielte
Software-Update führe nicht dazu, dass der Schaden entfalle.
Für Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung ist das Urteil ein weiterer wichtiger
Meilenstein in der verbraucherfreundlichen Rechtsprechung im Zusammenhang mit
dem VW-Abgasskandal. "Mehr und mehr wird jetzt deutlich, dass das Dieselgate um
den Skandalmotor EA189 längst noch nicht beendet ist. Auch Käufer, die nach
Bekanntwerden des VW-Abgasskandals ihre Fahrzeuge in Treu und Glauben erworben
haben, sollten ihre Schadensersatzansprüche auf dem Wege der
Betrugshaftungsklage gegen die Volkswagen AG und die Tochtermarken prüfen
VW-Dieselskandal. Der VW Touran 1.6 TDI ist ein Euro 5-Diesel des Typs EA189 und
mit einer Software ausgestattet, die den Stickoxidausstoß im Prüfstandbetrieb
optimiert. Nur aufgrund dieser Software, die erkennt, dass das Fahrzeug einem
Prüfstandtest unterzogen wird, hält der Motor während des Prüfstandtests die
gesetzlich vorgegebenen und im technischen Datenblatt aufgenommenen Abgaswerte
ein. Unter realen Fahrbedingungen im Straßenverkehr wird das Fahrzeug
anderweitig betrieben, nämlich im sogenannten Modus 0 mit einer geringeren
Abgasrückführungsrate. Dies hat zur Folge, dass der Stickoxidausstoß dann
erheblich höher ist und die Stickoxidgrenzwerte der Euro 5-Norm nur auf dem
Prüfstand eingehalten werden. Damit habe der Verbraucher einen wirtschaftlichen
Schaden erlitten und hätte den Wagen bei Kenntnis dieser Problematik nicht
erworben, führt das Landgericht Hannover aus. Auch das aufgespielte
Software-Update führe nicht dazu, dass der Schaden entfalle.
Für Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung ist das Urteil ein weiterer wichtiger
Meilenstein in der verbraucherfreundlichen Rechtsprechung im Zusammenhang mit
dem VW-Abgasskandal. "Mehr und mehr wird jetzt deutlich, dass das Dieselgate um
den Skandalmotor EA189 längst noch nicht beendet ist. Auch Käufer, die nach
Bekanntwerden des VW-Abgasskandals ihre Fahrzeuge in Treu und Glauben erworben
haben, sollten ihre Schadensersatzansprüche auf dem Wege der
Betrugshaftungsklage gegen die Volkswagen AG und die Tochtermarken prüfen
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