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    VW-Diesel-Abgasskandal  194  0 Kommentare EA189 hat noch lange nicht ausgedient! (FOTO)

    Mönchengladbach (ots) - Die Volkswagen AG hat ihre Argumentation bei
    Diesel-Abgasverfahren rund um den EA189 im Rahmen der Verjährungsproblematik
    offensichtlich geändert. Es findet nämlich keine Einrede mehr zur Verjährung
    statt beziehungsweise wird sogar zurückgenommen. Das öffnet für zahlreiche
    Verfahren Tür und Tor und wird auch dazu führen, dass Rechtsschutzversicherer
    und Prozessfinanzierer diese Verfahren nun ebenso als werthaltig ansehen werden,
    da höchstwahrscheinlich keine Gefahr der Verjährung mehr vorliegt.

    Unter dem Aktenzeichen 12 O 238/19 hat das Landgericht Hannover am 7. September
    2020 ein sehr wesentliches Urteil im Diesel-Abgasskandal rund um die Volkswagen
    AG gesprochen. Der Autokonzern wurde aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger
    Schädigung nach § 826 BGB zur Rücknahme eines 2014 gebraucht gekauften VW Touran
    1.6 TDI und der Zahlung von 12.125,09 Euro verurteilt. Diese Summe setzt sich
    aus dem Schadensersatz für das Fahrzeug zuzüglich deliktischer Entziehungszinsen
    sowie der Freistellung der vorgerichtlich entstandenen Rechtsanwaltskosten in
    Höhe von 958,19 Euro.

    Die Argumentation des Gerichts folgt der allgemeinen Ansicht im
    VW-Dieselskandal. Der VW Touran 1.6 TDI ist ein Euro 5-Diesel des Typs EA189 und
    mit einer Software ausgestattet, die den Stickoxidausstoß im Prüfstandbetrieb
    optimiert. Nur aufgrund dieser Software, die erkennt, dass das Fahrzeug einem
    Prüfstandtest unterzogen wird, hält der Motor während des Prüfstandtests die
    gesetzlich vorgegebenen und im technischen Datenblatt aufgenommenen Abgaswerte
    ein. Unter realen Fahrbedingungen im Straßenverkehr wird das Fahrzeug
    anderweitig betrieben, nämlich im sogenannten Modus 0 mit einer geringeren
    Abgasrückführungsrate. Dies hat zur Folge, dass der Stickoxidausstoß dann
    erheblich höher ist und die Stickoxidgrenzwerte der Euro 5-Norm nur auf dem
    Prüfstand eingehalten werden. Damit habe der Verbraucher einen wirtschaftlichen
    Schaden erlitten und hätte den Wagen bei Kenntnis dieser Problematik nicht
    erworben, führt das Landgericht Hannover aus. Auch das aufgespielte
    Software-Update führe nicht dazu, dass der Schaden entfalle.

    Für Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung ist das Urteil ein weiterer wichtiger
    Meilenstein in der verbraucherfreundlichen Rechtsprechung im Zusammenhang mit
    dem VW-Abgasskandal. "Mehr und mehr wird jetzt deutlich, dass das Dieselgate um
    den Skandalmotor EA189 längst noch nicht beendet ist. Auch Käufer, die nach
    Bekanntwerden des VW-Abgasskandals ihre Fahrzeuge in Treu und Glauben erworben
    haben, sollten ihre Schadensersatzansprüche auf dem Wege der
    Betrugshaftungsklage gegen die Volkswagen AG und die Tochtermarken prüfen
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