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    GESAMT-ROUNDUP  121  0 Kommentare Bundesrat billigt Finanzhilfen für Kommunen

    BERLIN (dpa-AFX) - Milliarden für die Kommunen, Verbot von Tabakwerbung und Upskirting - bei seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause bewältigte der Bundesrat ein großes Programm. Bund und Länder unterstützen die durch die Corona-Pandemie geschwächten Kommunen. Tabakwerbung wird künftig stärker eingeschränkt, und die E-Patientenakte soll mehr Funktionen bekommen. Die wichtigsten Beschlüsse vom Freitag:

    ENTLASTUNG FÜR KOMMUNEN: Bund und Länder kompensieren Gewerbesteuerausfälle der Städte und Gemeinden in der Corona-Krise mit einer milliardenschweren Finanzspritze. Nachdem der Bundestag einer dafür notwendigen Änderung des Grundgesetzes zugestimmt hatte, zog auch der Bundesrat einstimmig nach. Notwendig war eine Zweidrittel-Mehrheit. Die Finanzhilfen sollen dafür sorgen, dass die Kommunen handlungsfähig bleiben. Der Bund beteiligt sich außerdem dauerhaft stärker an Kosten der Unterkunft bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende, auch dafür war eine Grundgesetz-Änderung notwendig.

    TABAKWERBEVERBOTE: Die Werbung für gesundheitsschädliches Rauchen wird weiter eingeschränkt. Das Verbot von Plakatwerbung soll ab 2022 zunächst für herkömmliche Tabakprodukte gelten. Für Tabakerhitzer soll es ab 2023 greifen, für E-Zigaretten ab 2024. Bereits ab 1. Januar 2021 soll Kinowerbung fürs Rauchen tabu sein, wenn ein Filme für unter 18-Jährige freigegeben ist.

    E-PATIENTENAKTE: Die künftigen elektronischen Patientenakten sollen schrittweise mehr Funktionen bekommen. Das legt ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz fest, das der Bundesrat passieren ließ. Neben Arztbefunden und Röntgenbildern sollen ab 2022 auch der Impfausweis, der Mutterpass, das gelbe Untersuchungsheft für Kinder und das Zahn-Bonusheft digital gespeichert werden können. Zugleich werden mit dem Beschluss zum Start zunächst "abgespeckte" Regeln für den Zugriff auf gespeicherte Daten gebilligt, die Datenschützer kritisieren.

    LEBENSMITTELKONTROLLEN: Für die Kontrolle von Lebensmittelbetrieben gelten künftig neue Vorgaben. Der Bundesrat stimmte einer Verordnung von Bundesagrarministerin Julia Klöckner (CDU) zu, die seltener als bisher Routinekontrollen vorschreibt. Ziel ist, mehr Kapazitäten für anlassbezogene Kontrollen bei Problembetrieben zu schaffen.

    NITRATBELASTETE GEBIETE: Die Länderkammer beschloss bundesweit einheitliche Regeln für die Festlegung von Gebieten mit hoher Nitratbelastung, in denen zum Schutz des Grundwassers künftig weniger Dünger auf den Feldern landen darf. Die Verwaltungsvorschrift legt die Kriterien für die Ausweisung der sogenannten roten Gebiete fest und macht Vorgaben zu den Messstellen.

    INTENSIVPFLEGE: Für die intensive Pflege schwerkranker Menschen etwa mit künstlicher Beatmung kommen neue Qualitätsvorgaben. Das neue Gesetz soll auch bei der Betreuung zu Hause einen hohen Standard gewährleisten. Die Medizinischen Dienste sollen im Auftrag der Krankenkassen mit Begutachtungen vor Ort jährlich prüfen, ob die medizinische und pflegerische Versorgung sichergestellt ist. Nur besonders qualifizierte Ärzte dürfen außerklinische Intensivpflege verordnen.

    VERBOT VON UPSKIRTING: Das heimliche Filmen oder Fotografieren unter den Rock (Upskirting) oder in den Ausschnitt kann künftig mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft werden. Gleiches gilt für die Weiterverbreitung solcher Aufnahmen. Strafen drohen in Zukunft auch, wenn jemand Unfalltote fotografiert oder filmt. Die Regelungen treten voraussichtlich noch in diesem Jahr in Kraft.

    MEHR FLÄCHEN FÜR TIERFUTTER: Um Engpässe beim Tierfutter zu verhindern, sollen Bauern in von Dürre betroffenen Regionen auch in diesem Jahr zusätzliche Flächen nutzen können. Wie schon in den Jahren 2018 und 2019 gab die Länderkammer grünes Licht für die Nutzung sogenannter ökologischer Vorrangflächen, für die eigentlich Beschränkungen zum Umweltschutz gelten.

    LÄNDER-AUFNAHME VON ASYLBEWERBERN ABGELEHNT: Eine Initiative von Berlin und Thüringen zur eigenständigen Aufnahme von Asylbewerbern durch die Länder ist im Bundesrat gescheitert. Bei der Abstimmung in der Länderkammer erreichte der Vorschlag keine Mehrheit. Den Bundesländern sollte gestattet werden, selbst über die Aufnahme von Asylbewerbern aus dem Ausland zu entscheiden. Nach derzeitiger Rechtslage ist die Zustimmung des Bundesinnenministers notwendig.

    STRAFEN FÜR RASER ABGELEHNT: Auch auf künftige Strafen für Raser konnten sich die Länder nicht einigen. Keine der vorgeschlagenen Lösungen bekam die notwendige Mehrheit, um Rechtssicherheit für Autofahrer zu schaffen. Damit gehen die Verhandlungen zwischen Bundesregierung und Ländern erst einmal in eine neue Runde. Auch schärfere Strafen für Autofahrer, die etwa Radfahrer gefährden, bleiben damit erst einmal außer Kraft.

    KINDERSCHUTZ: Der Bundesrat brachte gleich mehrere Initiativen für mehr Kinderschutz auf den Weg. Laut einem Vorschlag, der an die Bundesregierung weitergeleitet wurde, soll der Tatbestand der Kindesentführung erweitert werden. Es geht dabei vor allem um Säuglinge und Kleinstkinder. Eine Kindesentführung liege nach der Rechtsprechung momentan nur dann vor, wenn das Kind den Eltern für eine Dauer von mindestens 30 Minuten entzogen worden sei.

    Die Länderkammer beschloss zudem, einen Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen, der Kindern vor Gericht mehr Gehör verschaffen soll./abc/DP/stw





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