Pendlerpauschale und Mobilitätsprämie
So funktioniert's ab 2021 (FOTO) - Seite 2
Herr Schmidt ist Single und hat ein zu versteuerndes Einkommen von 8.000 Euro.
Damit liegt er unter dem Grundfreibetrag (im Jahr 2021 für Singles 9.696 Euro
und für Ehepaare 19.392 Euro). Aus diesem Grund muss er keine Einkommensteuer
zahlen, erhält allerdings auch keine Pendlerpauschale. Herr Schmidt fährt an 150
Tagen im Jahr zur Arbeit, nämlich jeweils 40 Kilometer hin und 40 Kilometer
zurück. Damit er steuerlich trotzdem entlastet wird - obwohl er keine
Pendlerpauschale erhält -, erhält Herr Schmidt künftig die Mobilitätsprämie.
Wichtig: Normalerweise müsste Herr Schmidt keine Steuererklärung beim Finanzamt
abgeben, da sein Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt und er deshalb keine
Steuern zu zahlen hat. Will er aber die Mobilitätsprämie erhalten, muss er diese
mit seiner Steuerklärung beantragen. Wie das konkret aussieht, wird sich
voraussichtlich im Frühjahr 2021 zeigen, wenn die Formulare für das Steuerjahr
2021 erstellt werden. Fest steht: Beides, also die Einreichung der
Steuererklärung und die Beantragung der Mobilitätsprämie, ist verpflichtend, um
in den Genuss dieser finanziellen Förderung zu kommen.
Und wie viel bringt's? Eine Rechnung
Das Ergebnis vorneweg: Herrn Schmidt steht eine Mobilitätsprämie von 147 Euro
zu. Der Rechenweg ist komplex:
- Das zu versteuernde Einkommen von Herrn Schmidt liegt bei 8.000 Euro.
- Seine sonstigen Werbungskosten betragen 0 Euro.
- Die Entfernungspauschale für die ersten 20 Entfernungskilometer beträgt 900
Euro:
150 Tage x 20 Kilometer x 0,30 Euro = 900 Euro
Die erhöhte Entfernungspauschale (ab dem 21. Kilometer), die Herr Schmidt
beanspruchen könnte, liegt bei 1.050 Euro:
150 Tage x 20 Kilometer x 0,35 Euro = 1.050 Euro
Die Werbungskosten insgesamt belaufen sich damit auf 1.950 Euro (900 Euro +
1.050 Euro).
- Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag (auch Werbungskostenpauschale genannt) liegt bei
1.000 Euro. Darauf hat jeder Arbeitnehmer Anspruch, unabhängig von der Höhe
seiner tatsächlichen Ausgaben. Der Pauschbetrag wird von Herrn Schmidt um 950
Euro überschritten. Diese 950 Euro entfallen somit auf die erhöhte
Entfernungspauschale (ab dem 21. Kilometer) und werden für die Berechnung der
Mobilitätsprämie herangezogen.
- Das zu versteuernde Einkommen in Höhe von 8.000 Euro unterschreitet den
Grundfreibetrag (9.696 Euro für das Jahr 2021) um 1.969 Euro.
- Die erhöhte Entfernungspauschale von 1.050 Euro liegt innerhalb des Betrages,
um den das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag unterschreitet.
- Die Bemessungsgrundlage für die Mobilitätsprämie beträgt somit 1.050 Euro. Und
da die Prämie bei 14 Prozent liegt, erhält Herr Schmidt eine Mobilitätsprämie
von 147 Euro.
Die VLH: Größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit mehr
als einer Million Mitglieder und rund 3.000 Beratungsstellen bundesweit
Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet im Jahr 1972, stellt die
VLH außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater.
Die VLH erstellt für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt
Freibeträge, ermittelt und beantragt Förderungen und Zulagen, prüft den
Steuerbescheid und einiges mehr im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis
nach § 4 Nr. 11 StBerG.
Pressekontakt:
Christina Georgiadis
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
Fritz-Voigt-Str. 13
67433 Neustadt a.d. Weinstraße
Tel.: 06321 4901-0
Fax: 06321 4901-49
E-Mail: mailto:presse@vlh.de
Web: http://www.vlh.de/presse
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/69585/4712165
OTS: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH
Das Ergebnis vorneweg: Herrn Schmidt steht eine Mobilitätsprämie von 147 Euro
zu. Der Rechenweg ist komplex:
- Das zu versteuernde Einkommen von Herrn Schmidt liegt bei 8.000 Euro.
- Seine sonstigen Werbungskosten betragen 0 Euro.
- Die Entfernungspauschale für die ersten 20 Entfernungskilometer beträgt 900
Euro:
150 Tage x 20 Kilometer x 0,30 Euro = 900 Euro
Die erhöhte Entfernungspauschale (ab dem 21. Kilometer), die Herr Schmidt
beanspruchen könnte, liegt bei 1.050 Euro:
150 Tage x 20 Kilometer x 0,35 Euro = 1.050 Euro
Die Werbungskosten insgesamt belaufen sich damit auf 1.950 Euro (900 Euro +
1.050 Euro).
- Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag (auch Werbungskostenpauschale genannt) liegt bei
1.000 Euro. Darauf hat jeder Arbeitnehmer Anspruch, unabhängig von der Höhe
seiner tatsächlichen Ausgaben. Der Pauschbetrag wird von Herrn Schmidt um 950
Euro überschritten. Diese 950 Euro entfallen somit auf die erhöhte
Entfernungspauschale (ab dem 21. Kilometer) und werden für die Berechnung der
Mobilitätsprämie herangezogen.
- Das zu versteuernde Einkommen in Höhe von 8.000 Euro unterschreitet den
Grundfreibetrag (9.696 Euro für das Jahr 2021) um 1.969 Euro.
- Die erhöhte Entfernungspauschale von 1.050 Euro liegt innerhalb des Betrages,
um den das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag unterschreitet.
- Die Bemessungsgrundlage für die Mobilitätsprämie beträgt somit 1.050 Euro. Und
da die Prämie bei 14 Prozent liegt, erhält Herr Schmidt eine Mobilitätsprämie
von 147 Euro.
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Freibeträge, ermittelt und beantragt Förderungen und Zulagen, prüft den
Steuerbescheid und einiges mehr im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis
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