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    Pendlerpauschale und Mobilitätsprämie  236  0 Kommentare So funktioniert's ab 2021 (FOTO) - Seite 2



    Herr Schmidt ist Single und hat ein zu versteuerndes Einkommen von 8.000 Euro.
    Damit liegt er unter dem Grundfreibetrag (im Jahr 2021 für Singles 9.696 Euro
    und für Ehepaare 19.392 Euro). Aus diesem Grund muss er keine Einkommensteuer
    zahlen, erhält allerdings auch keine Pendlerpauschale. Herr Schmidt fährt an 150
    Tagen im Jahr zur Arbeit, nämlich jeweils 40 Kilometer hin und 40 Kilometer
    zurück. Damit er steuerlich trotzdem entlastet wird - obwohl er keine
    Pendlerpauschale erhält -, erhält Herr Schmidt künftig die Mobilitätsprämie.

    Wichtig: Normalerweise müsste Herr Schmidt keine Steuererklärung beim Finanzamt
    abgeben, da sein Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt und er deshalb keine
    Steuern zu zahlen hat. Will er aber die Mobilitätsprämie erhalten, muss er diese
    mit seiner Steuerklärung beantragen. Wie das konkret aussieht, wird sich
    voraussichtlich im Frühjahr 2021 zeigen, wenn die Formulare für das Steuerjahr
    2021 erstellt werden. Fest steht: Beides, also die Einreichung der
    Steuererklärung und die Beantragung der Mobilitätsprämie, ist verpflichtend, um
    in den Genuss dieser finanziellen Förderung zu kommen.

    Und wie viel bringt's? Eine Rechnung

    Das Ergebnis vorneweg: Herrn Schmidt steht eine Mobilitätsprämie von 147 Euro
    zu. Der Rechenweg ist komplex:

    - Das zu versteuernde Einkommen von Herrn Schmidt liegt bei 8.000 Euro.
    - Seine sonstigen Werbungskosten betragen 0 Euro.
    - Die Entfernungspauschale für die ersten 20 Entfernungskilometer beträgt 900
    Euro:

    150 Tage x 20 Kilometer x 0,30 Euro = 900 Euro

    Die erhöhte Entfernungspauschale (ab dem 21. Kilometer), die Herr Schmidt
    beanspruchen könnte, liegt bei 1.050 Euro:

    150 Tage x 20 Kilometer x 0,35 Euro = 1.050 Euro

    Die Werbungskosten insgesamt belaufen sich damit auf 1.950 Euro (900 Euro +
    1.050 Euro).

    - Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag (auch Werbungskostenpauschale genannt) liegt bei
    1.000 Euro. Darauf hat jeder Arbeitnehmer Anspruch, unabhängig von der Höhe
    seiner tatsächlichen Ausgaben. Der Pauschbetrag wird von Herrn Schmidt um 950
    Euro überschritten. Diese 950 Euro entfallen somit auf die erhöhte
    Entfernungspauschale (ab dem 21. Kilometer) und werden für die Berechnung der
    Mobilitätsprämie herangezogen.
    - Das zu versteuernde Einkommen in Höhe von 8.000 Euro unterschreitet den
    Grundfreibetrag (9.696 Euro für das Jahr 2021) um 1.969 Euro.
    - Die erhöhte Entfernungspauschale von 1.050 Euro liegt innerhalb des Betrages,
    um den das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag unterschreitet.
    - Die Bemessungsgrundlage für die Mobilitätsprämie beträgt somit 1.050 Euro. Und
    da die Prämie bei 14 Prozent liegt, erhält Herr Schmidt eine Mobilitätsprämie
    von 147 Euro.

    Die VLH: Größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands

    Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit mehr
    als einer Million Mitglieder und rund 3.000 Beratungsstellen bundesweit
    Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet im Jahr 1972, stellt die
    VLH außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater.

    Die VLH erstellt für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt
    Freibeträge, ermittelt und beantragt Förderungen und Zulagen, prüft den
    Steuerbescheid und einiges mehr im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis
    nach § 4 Nr. 11 StBerG.

    Pressekontakt:

    Christina Georgiadis
    Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
    Fritz-Voigt-Str. 13
    67433 Neustadt a.d. Weinstraße

    Tel.: 06321 4901-0
    Fax: 06321 4901-49

    E-Mail: mailto:presse@vlh.de
    Web: http://www.vlh.de/presse

    Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/69585/4712165
    OTS: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH
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    Pendlerpauschale und Mobilitätsprämie So funktioniert's ab 2021 (FOTO) - Seite 2 Das Klima muss gerettet werden, deshalb erhöht der Staat ab 2021 die Pendlerpauschale. Das ist, etwas verkürzt wiedergegeben, einer der Klimaschutz-Beschlüsse der Bundesregierung. Heißt: Ab 1. Januar 2021 steigt die Pendlerpauschale ab dem 21. …

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