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    DGAP-Adhoc  145  0 Kommentare Compleo Charging Solutions AG legt den Angebotspreis auf 49,00 EUR pro Aktie fest - Seite 3

    Die Aktien wurden nicht und werden nicht nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der geltenden Fassung (der "Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika ohne vorherige Registrierung und außerhalb des Anwendungsbereichs einer Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des U.S. Securities Act nicht verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die Gesellschaft beabsichtigt weder die Registrierung eines Teils des Angebots in den Vereinigten Staaten, noch die Durchführung eines öffentlichen Angebots der Aktien in den Vereinigten Staaten.

    Die Gesellschaft hat ein öffentliches Angebot in keinem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") mit Ausnahme der Bundesrepublik Deutschland autorisiert. In einem anderen Mitgliedstaat des EWR als der Bundesrepublik Deutschland und im Vereinigten Königreich (jeweils ein "Relevanter Staat") wurden und werden keine Handlungen unternommen, die ein in einem Relevanten Staat die Veröffentlichung eines Prospekts erforderndes öffentliches Angebot darstellen würden. Dementsprechend dürfen die Aktien in Relevanten Staaten nur angeboten werden:

    (i) juristischen Personen, die in der Prospektverordnung als "qualifizierte Investoren" definiert werden; oder

    (ii) unter sonstigen Umständen, die vom Anwendungsbereich des Artikels 1 Abs. 4 der Prospektverordnung erfasst werden.

    Für die Zwecke dieses Absatzes bedeutet "Öffentliches Angebot" eine Mitteilung jedweder Form oder Art mit ausreichend Informationen über die Bedingungen des Angebots und die angebotenen Aktien, um einen Anleger in die Lage zu versetzen, über die Ausübung, den Kauf oder die Zeichnung von Aktien zu entscheiden. Der Ausdruck "Prospektverordnung" bezieht sich auf die Verordnung (EU) 2017/1129 (in der aktuellen Fassung).

    Hinsichtlich jedes Investors, der Aktien in dem vorgesehenen Angebot der Aktien erworben hat, wird davon ausgegangen werden, dass er zugesichert hat und damit einverstanden war, dass er diese Aktien für sich selbst und nicht im Auftrag einer anderen Person erworben hat. Diese Mitteilung stellt kein Angebot im Sinne der Prospektverordnung dar und auch keinen Prospekt dar.

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