Medtronic unterzeichnet Vertrag zur Besonderen Versorgung von Epilepsiepatienten mit Universitätsklinikum Frankfurt und BIG direkt gesund / Erweitertes Epilepsie-Behandlungsspektrum in Deutschland (FOTO)
Meerbusch (ots) - Medtronic Deutschland hat heute gemeinsam mit seinen
Vertragspartnern, dem Universitätsklinikum Frankfurt und der gesetzlichen
Krankenkasse BIG direkt gesund, den Vertrag zur Besonderen Versorgung gemäß §
140a SGB V von Epilepsiepatienten in Deutschland unterzeichnet.
Gesetzlich versicherte Patienten, die unter struktureller fokaler und
therapieresistenter Epilepsie leiden, erhalten mit diesem Vertrag nach § 140a
SGB V Zugang zu einer innovativen und minimal invasiven Behandlungsalternative,
der stereotaktischen Laserthermoablationstechnologie mit dem Medtronic
VISUALASE[TM] System.
Vertragspartnern, dem Universitätsklinikum Frankfurt und der gesetzlichen
Krankenkasse BIG direkt gesund, den Vertrag zur Besonderen Versorgung gemäß §
140a SGB V von Epilepsiepatienten in Deutschland unterzeichnet.
Gesetzlich versicherte Patienten, die unter struktureller fokaler und
therapieresistenter Epilepsie leiden, erhalten mit diesem Vertrag nach § 140a
SGB V Zugang zu einer innovativen und minimal invasiven Behandlungsalternative,
der stereotaktischen Laserthermoablationstechnologie mit dem Medtronic
VISUALASE[TM] System.
"Mit der stereotaktischen Laserthermoablationstechnologie steht ab heute eine
innovative Behandlungsoption zur Verfügung, die die Lebensqualität von
Epilepsiepatienten erheblich steigern kann. Mit dem Vertrag zur Besonderen
Versorgung können wir die Versorgungsqualität und -effizienz von
Epilepsiepatienten verbessern und noch individueller auf die speziellen
Bedürfnisse unserer Epilepsiepatienten eingehen", erklärt Prof. Dr. med. Felix
Rosenow, Leiter des Epilepsiezentrums Frankfurt Rhein-Main am
Universitätsklinikum Frankfurt.
Das neue Versorgungskonzept sieht eine interdisziplinär-fachübergreifende
Kooperation u.a. zwischen stereotaktisch tätigen Neurochirurgen,
Neuroradiologen, Epileptologen und die Einbeziehung von Medizinphysikern und
Medtronic-Spezialisten vor, die über die herkömmliche Zusammenarbeit während
einer stationären Behandlung hinausgeht. Die interdisziplinär-fachübergreifende
Kooperation ist eine wichtige Voraussetzung für einen Versorgungsvertrag nach
§140a SGB V. Sie wurde vor Vertragsschluss durch das Bundesamt für soziale
Sicherung (BSA, früher BVA) geprüft und bestätigt.
"Mit dem Versorgungsvertrag erhalten unsere Versicherten Zugang zu einer
innovativen Behandlungsalternative, die heimatnah angeboten werden kann. Damit
bieten wir unseren Epilepsiepatientinnen und Epilepsiepatienten eine hohe
Versorgungsqualität und eine effiziente Behandlung. Der Versorgungsvertrag
stellt dies durch das strukturierte Vorgehen aller an der Behandlung Beteiligten
sicher", sagt Peter Kaetsch, Vorstandsvorsitzender der BIG direkt gesund. "Die
abgestimmte Behandlung kann Wartezeiten und Doppeluntersuchungen vermeiden.
Durch die minimal invasive Versorgung können zudem stationäre Aufenthalte
verkürzt und perioperative Komplikationen vermindert werden", ergänzt Achim
Beißel, Bereichsleiter Stationäre Versorgung der BIG direkt gesund.
Der Gesetzgeber räumt den gesetzlichen Krankenkassen über den § 140a SGB V die
Möglichkeit ein, gleichermaßen innovative und wirtschaftliche
Versorgungskonzepte umzusetzen. Ziel der besonderen Versorgung ist es, durch
innovative Behandlungsoption zur Verfügung, die die Lebensqualität von
Epilepsiepatienten erheblich steigern kann. Mit dem Vertrag zur Besonderen
Versorgung können wir die Versorgungsqualität und -effizienz von
Epilepsiepatienten verbessern und noch individueller auf die speziellen
Bedürfnisse unserer Epilepsiepatienten eingehen", erklärt Prof. Dr. med. Felix
Rosenow, Leiter des Epilepsiezentrums Frankfurt Rhein-Main am
Universitätsklinikum Frankfurt.
Das neue Versorgungskonzept sieht eine interdisziplinär-fachübergreifende
Kooperation u.a. zwischen stereotaktisch tätigen Neurochirurgen,
Neuroradiologen, Epileptologen und die Einbeziehung von Medizinphysikern und
Medtronic-Spezialisten vor, die über die herkömmliche Zusammenarbeit während
einer stationären Behandlung hinausgeht. Die interdisziplinär-fachübergreifende
Kooperation ist eine wichtige Voraussetzung für einen Versorgungsvertrag nach
§140a SGB V. Sie wurde vor Vertragsschluss durch das Bundesamt für soziale
Sicherung (BSA, früher BVA) geprüft und bestätigt.
"Mit dem Versorgungsvertrag erhalten unsere Versicherten Zugang zu einer
innovativen Behandlungsalternative, die heimatnah angeboten werden kann. Damit
bieten wir unseren Epilepsiepatientinnen und Epilepsiepatienten eine hohe
Versorgungsqualität und eine effiziente Behandlung. Der Versorgungsvertrag
stellt dies durch das strukturierte Vorgehen aller an der Behandlung Beteiligten
sicher", sagt Peter Kaetsch, Vorstandsvorsitzender der BIG direkt gesund. "Die
abgestimmte Behandlung kann Wartezeiten und Doppeluntersuchungen vermeiden.
Durch die minimal invasive Versorgung können zudem stationäre Aufenthalte
verkürzt und perioperative Komplikationen vermindert werden", ergänzt Achim
Beißel, Bereichsleiter Stationäre Versorgung der BIG direkt gesund.
Der Gesetzgeber räumt den gesetzlichen Krankenkassen über den § 140a SGB V die
Möglichkeit ein, gleichermaßen innovative und wirtschaftliche
Versorgungskonzepte umzusetzen. Ziel der besonderen Versorgung ist es, durch