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     187  0 Kommentare Medtronic unterzeichnet Vertrag zur Besonderen Versorgung von Epilepsiepatienten mit Universitätsklinikum Frankfurt und BIG direkt gesund / Erweitertes Epilepsie-Behandlungsspektrum in Deutschland (FOTO)

    Meerbusch (ots) - Medtronic Deutschland hat heute gemeinsam mit seinen
    Vertragspartnern, dem Universitätsklinikum Frankfurt und der gesetzlichen
    Krankenkasse BIG direkt gesund, den Vertrag zur Besonderen Versorgung gemäß §
    140a SGB V von Epilepsiepatienten in Deutschland unterzeichnet.

    Gesetzlich versicherte Patienten, die unter struktureller fokaler und
    therapieresistenter Epilepsie leiden, erhalten mit diesem Vertrag nach § 140a
    SGB V Zugang zu einer innovativen und minimal invasiven Behandlungsalternative,
    der stereotaktischen Laserthermoablationstechnologie mit dem Medtronic
    VISUALASE[TM] System.

    "Mit der stereotaktischen Laserthermoablationstechnologie steht ab heute eine
    innovative Behandlungsoption zur Verfügung, die die Lebensqualität von
    Epilepsiepatienten erheblich steigern kann. Mit dem Vertrag zur Besonderen
    Versorgung können wir die Versorgungsqualität und -effizienz von
    Epilepsiepatienten verbessern und noch individueller auf die speziellen
    Bedürfnisse unserer Epilepsiepatienten eingehen", erklärt Prof. Dr. med. Felix
    Rosenow, Leiter des Epilepsiezentrums Frankfurt Rhein-Main am
    Universitätsklinikum Frankfurt.

    Das neue Versorgungskonzept sieht eine interdisziplinär-fachübergreifende
    Kooperation u.a. zwischen stereotaktisch tätigen Neurochirurgen,
    Neuroradiologen, Epileptologen und die Einbeziehung von Medizinphysikern und
    Medtronic-Spezialisten vor, die über die herkömmliche Zusammenarbeit während
    einer stationären Behandlung hinausgeht. Die interdisziplinär-fachübergreifende
    Kooperation ist eine wichtige Voraussetzung für einen Versorgungsvertrag nach
    §140a SGB V. Sie wurde vor Vertragsschluss durch das Bundesamt für soziale
    Sicherung (BSA, früher BVA) geprüft und bestätigt.

    "Mit dem Versorgungsvertrag erhalten unsere Versicherten Zugang zu einer
    innovativen Behandlungsalternative, die heimatnah angeboten werden kann. Damit
    bieten wir unseren Epilepsiepatientinnen und Epilepsiepatienten eine hohe
    Versorgungsqualität und eine effiziente Behandlung. Der Versorgungsvertrag
    stellt dies durch das strukturierte Vorgehen aller an der Behandlung Beteiligten
    sicher", sagt Peter Kaetsch, Vorstandsvorsitzender der BIG direkt gesund. "Die
    abgestimmte Behandlung kann Wartezeiten und Doppeluntersuchungen vermeiden.
    Durch die minimal invasive Versorgung können zudem stationäre Aufenthalte
    verkürzt und perioperative Komplikationen vermindert werden", ergänzt Achim
    Beißel, Bereichsleiter Stationäre Versorgung der BIG direkt gesund.

    Der Gesetzgeber räumt den gesetzlichen Krankenkassen über den § 140a SGB V die
    Möglichkeit ein, gleichermaßen innovative und wirtschaftliche
    Versorgungskonzepte umzusetzen. Ziel der besonderen Versorgung ist es, durch
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