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Joh. Friedrich Behrens AG: Abstimmungen ohne Versammlung nicht beschlussfähig. Zweite Gläubigerversammlung für beide Anleihen jeweils am 28. Januar 2021.
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Behrens AG: Abstimmungen ohne Versammlung nicht beschlussfähig. Zweite Gläubigerversammlung für beide Anleihen jeweils am 28. Januar 2021.
Ahrensburg, 08. Januar 2021 - Die Joh. Friedrich Behrens AG gibt hiermit bekannt, dass die Abstimmungen ohne Versammlung, betreffend die Anleihen 2015/2020 (ISIN DE000A161Y52) sowie 2019/2024 (ISIN
DE000A2TSEB6), nicht beschlussfähig waren. Bei den Abstimmungen im Zeitraum vom 5. Januar 2021 (0:00 Uhr) bis 7. Januar 2021 (24:00 Uhr) wurde das erforderliche Quorum von mindestens der Hälfte der
ausstehenden Schuldverschreibungen nicht erreicht.
Die Behrens AG wird daher kurzfristig zu je einer zweiten Gläubigerversammlung für beide Anleihen einladen, die am 28. Januar 2021 als Präsenzversammlungen in Ahrensburg stattfinden werden. Die Einladungen werden am 13. Januar 2021 im Bundesanzeiger und auf der Website des Unternehmens veröffentlicht. Bei der zweiten Anleihegläubigerversammlung ist jeweils kein Quorum für die Beschlussfähigkeit erforderlich.
Weitere Informationen erhalten Sie am 13. Januar 2021 unter https://behrens.ag/anleihe-2015/ und https://behrens.ag/anleihe-2019/.
Über die Joh. Friedrich Behrens AG
Die Joh. F. Behrens AG ist einer der europaweit marktführenden Hersteller von Befestigungstechnik für Holz, mit Holz und holzähnlichen Werkstoffen.
Die seit über 100 Jahren bestehende Behrens-Gruppe hat ihren Hauptsitz in Ahrensburg und Tochter- und Beteiligungsunternehmen in Europa und Übersee. Über diesen Verbund vertreibt sie in Deutschland
entwickelte und produzierte Werkzeugmaschinen (druckluft- und gasbetriebene Nagel- und Klammergeräte) sowie entsprechende Befestigungsmittel (magazinierte Nägel, Klammern und Schrauben). Die Marken
"BeA" und "KMR" stehen für Spitzenprodukte der Befestigungstechnik, die sich durch innovative Technologien, höchste Qualitätsstandards und moderne Fertigungsmethoden auszeichnen.