„Kinderrechte“ im Grundgesetz? Die Änderung sollte unterbleiben
Eine Verschiebung der Erziehungs- und Betreuungsrechte weg von den Eltern und hin zum Staat würde einen Trend manifestieren, der im Extremfall zu staatlicher Einmischung führen könnte und bei dem das Kindeswohl keineswegs immer als Leitprinzip angewendet würde. Dabei ist ein Eingreifen staatlicher Behörden bereits nach heutiger Gesetzeslage bei einer ernsthaften Gefährdung des Kindeswohls möglich und
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