checkAd

    Juristischer Erfolg für Trump  113  0 Kommentare Verfahren in Georgia verzögert sich

    Für Sie zusammengefasst
    • Berufungsgericht prüft, ob Staatsanwältin in Georgia Ermittlungen gegen Trump fortsetzen darf
    • Staatsanwältin Fani Willis nicht wegen Interessenkonflikt abgezogen
    • Trump in vier Strafverfahren angeklagt, Prozessbeginn in Florida verschoben

    WASHINGTON/ATLANTA (dpa-AFX) - Weiterer juristischer Erfolg für Ex-Präsident Donald Trump: Ein Berufungsgericht wird sich mit der Frage beschäftigen, ob die leitende Staatsanwältin im Wahlbetrugsverfahren gegen Trump im US-Bundesstaat Georgia ihre Ermittlungen weiterführen darf. Das Gericht in Atlanta teilte am Mittwoch mit, einem entsprechenden Antrag Trumps stattzugeben. Damit dürfte sich ein möglicher Prozessbeginn verzögern.

    Im März hatte ein Gericht entschieden, dass Staatsanwältin Fani Willis nicht von dem Fall abgezogen werden muss. Die Belege der Gegenseite reichten nicht aus, um Willis einen Interessenkonflikt nachzuweisen, urteilte der zuständige Richter, Scott McAfee.

    Trump und mehrere andere Menschen sind in Georgia wegen ihrer Versuche angeklagt, den Ausgang der Präsidentenwahl 2020 in dem Bundesstaat umzukehren. Der Republikaner hatte damals gegen den Demokraten Joe Biden verloren. Trump wird vorgeworfen, unter anderem durch Druck auf politische Verantwortliche im Bund und in Bundesstaaten wie Georgia versucht zu haben, das Wahlergebnis nachträglich zu ändern.

    Im Fokus des Verfahrens in Georgia stand zuletzt aber Staatsanwältin Willis. Anwälte Trumps und weiterer Beschuldigter warfen ihr vor, von einer Beziehung zu einem anderen Staatsanwalt in dem Fall unrechtmäßig finanziell profitiert zu haben. Der Vorwurf lautete, der Staatsanwalt Nathan Wade sei in seiner Position überbezahlt worden und habe Willis zu gemeinsamen Luxusurlauben eingeladen. Willis wies das zurück. Richter McAfee entschied, dass durch die Beziehung ein "Anschein der Unangemessenheit" bestehe und dieser ausgeräumt werden müsse. Wade zog sich daraufhin aus dem Verfahren zurück.

    Es ist offen, wann das Berufungsgericht in Georgia nun eine Entscheidung treffen wird. Diese kann im Anschluss noch vor dem Obersten Gericht des Bundesstaats angefochten werden. Sollte Willis von dem Fall abgezogen werden, könnte das Verfahren in sich zusammenfallen.

    Trump konnte bereits am Dienstag einen juristischen Erfolg erzielen. In der Affäre um die Mitnahme geheimer Regierungsdokumente wurde der offizielle Beginn des Prozesses in Florida gegen ihn auf unbestimmte Zeit verschoben. Insgesamt ist Trump in vier Strafverfahren angeklagt - neben den Verfahren in Georgia und Florida läuft noch ein weiteres Wahlbetrugsverfahren in der US-Hauptstadt Washington und ein Schweigegeld-Prozess in New York. Dies ist der einzige Prozess gegen Trump, der bisher offiziell begonnen hat. Seit Wochen sitzt Trump regelmäßig stundenlang im Gerichtssaal. Nach der US-Präsidentschaftswahl im November möchte er erneut ins Weiße Haus einziehen./nau/DP/nas





    dpa-AFX
    0 Follower
    Autor folgen
    Mehr anzeigen
    Die Nachrichtenagentur dpa-AFX zählt zu den führenden Anbietern von Finanz- und Wirtschaftsnachrichten in deutscher und englischer Sprache. Gestützt auf ein internationales Agentur-Netzwerk berichtet dpa-AFX unabhängig, zuverlässig und schnell von allen wichtigen Finanzstandorten der Welt.

    Die Nutzung der Inhalte in Form eines RSS-Feeds ist ausschließlich für private und nicht kommerzielle Internetangebote zulässig. Eine dauerhafte Archivierung der dpa-AFX-Nachrichten auf diesen Seiten ist nicht zulässig. Alle Rechte bleiben vorbehalten. (dpa-AFX)
    Mehr anzeigen
    Verfasst von dpa-AFX
    Juristischer Erfolg für Trump Verfahren in Georgia verzögert sich Weiterer juristischer Erfolg für Ex-Präsident Donald Trump: Ein Berufungsgericht wird sich mit der Frage beschäftigen, ob die leitende Staatsanwältin im Wahlbetrugsverfahren gegen Trump im US-Bundesstaat Georgia ihre Ermittlungen weiterführen darf. …

    Auch bei Lesern beliebt

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer