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     259  0 Kommentare Wenn der Fiskus nicht wäre: Legaler Steuertipp für interessierte Investoren!

    Es ist leider eine unrühmliche Spitzenposition. Laut OECD hat Deutschland unter den Industrieländern bei Steuern und Sozialabgaben jetzt sogar Belgien von Platz eins verdrängt. Wir Deutschen sind nun also der globale Spitzenreiter, wenn es um Steuern und Abgaben geht. Wahrscheinlich wird bei den meisten natürlich die Lohn- bzw. Einkommenssteuer am höchsten zu Buche schlagen. Bei uns Investoren gibt es mit der Abgeltungsteuer aber noch eine Steuerart, die für etwas Unbehagen sorgt.

    Denn leider wurde ja zum 01.01.2009 die Spekulationsfrist abgeschafft. Und dies bedeutet, dass seitdem auf alle Kursgewinne und Dividenden von Wertpapieren, die nach diesem Stichtag angeschafft wurden, die sogenannte Abgeltungsteuer anfällt. Jeder Bürger kann hier allerdings einen Freibetrag für sich beanspruchen. Dieser beträgt für Ledige 801 Euro und für Verheiratete 1602 Euro pro Kalenderjahr. Die Abgeltungsteuer greift also erst, wenn diese Beträge überschritten werden.

    Wenn man keine Kirchensteuer bezahlen muss, beträgt die Abgeltungsteuer inklusive Solidaritätszuschlag 26,375 % der erzielten Kapitalerträge. Doch kommt die Kirchensteuer noch hinzu, sind es je nach Konfession fast 28 %, die dann von einem erzielten Gewinn einbehalten und an den Fiskus abgeführt werden. Es könnte also durchaus Sinn machen, hier einmal genauer hinzuschauen. Deshalb blicken wir heute auf eine Möglichkeit, wie man diese lästige Steuerlast ein wenig abfedern oder gar ganz vermeiden kann.

    Steuern sparen durch den Verlustvortrag

    Um die Abgeltungsteuer ganz oder teilweise zu umgehen, ist es äußerst hilfreich, die Mechanismen des sogenannten Verlustvortrags zu kennen. Denn dieses Konstrukt kann genau dies möglich machen. Man sollte hier wissen, dass jede Bank einen Verrechnungstopf führen muss. Wie uns der Name schon sagt, werden dort die jeweiligen Gewinne oder Verluste, die beim Verkauf von Aktien entstanden sind, gegeneinander verrechnet.

    Und hierbei gibt es nun für uns eine schöne Besonderheit. Sind nämlich die Verluste in einem Kalenderjahr höher als die Gewinne ausgefallen, dann können die Verluste in das nächste Jahr übertragen werden. Rechtlich ist es sogar so, dass die angesammelten Verluste aus den Aktienverkäufen nicht verfallen. Sie können so auch noch Jahre später mit dann erzielten Gewinnen verrechnet werden.

    Was könnte man also tun?

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    Folgende Vorgehensweise könnte helfen, die lästige Abgeltungsteuer zu reduzieren. Meistens gibt es ja im Depot Titel, die sich nicht so gut entwickelt haben, wie man dachte, und die man deshalb abstoßen möchte. Auf der anderen Seite mag es aber auch Aktien geben, die im Kurs mächtig zugelegt haben. Bei diesen überlegt man sich jetzt vielleicht, die Gewinne auch einmal mitzunehmen. Wogegen grundsätzlich ja auch erst mal nichts einzuwenden ist.

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