Daimler AG erleidet vor Bundesgerichtshof Schiffbruch / Dr. Stoll & Sauer sieht Verbraucher auf der Gewinnerseite / Hat Autobauer "unzutreffende Angaben" gegenüber KBA gemacht? - Seite 2
Für die Daimler AG wird es nun ganz eng. Wenn sie das Kraftfahrt-Bundesamtes
(KBA) nicht im Genehmigungsprozess über den Einsatz des Thermofensters
aufgeklärt hat, kann dies eben zur Sittenwidrigkeit führen. Warum sollte der
Hersteller denn etwas gegenüber der Behörde verheimlichen, wenn er von der
Legalität ausgeht. Auch durch die zahlreichen Rückrufe des KBA lässt sich nach
dem BGH-Urteil der Eindruck nicht mehr verwischen, dass es zu "unzutreffenden
Angaben" gekommen ist.
Weitere Umstände und Beweise für die Sittenwidrigkeit stellen natürlich weitere
Abschalteinrichtungen dar. Dabei geht es nicht nur um das Thermofenster, sondern
um die Themen Kühlmittelsolltemperatur und die Manipulation bei der
AdBlue-Eindüsung. Hier gibt es bereits zwei aktuelle Urteil der
Oberlandesgerichte Naumburg und Köln, die Daimler nach §826 BGB verurteilt
haben.
Das Kölner Urteil hat die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer erstritten. Aus deren Sicht
steigen durch das BGH-Urteil die Chancen für Verbraucher ihre berechtigten
Ansprüche gegen Daimler vor Gericht durchzusetzen enorm. Die Kanzlei rät
betroffenen Verbrauchern daher zu einer anwaltlichen Beratung und empfiehlt
dafür den kanzleieigenen kostenlosen Online-Check
(https://www.dieselskandal-anwalt.de/klageweg-pruefen) . Die Kanzlei gehört zu
den führenden im Diesel-Abgasskandal. Die beiden Inhaber haben den
Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in der VW-Musterfeststellungsklage
vertreten, für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Euro- Vergleich (https://
www.vw-schaden.de/aktuelles/diesel-abgasskandal-vw-zahlt-teilnehmer-der-musterfe
ststellungsklage-insgesamt-830) ausverhandelt und mit dem Abschluss des
Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte (https://www.vw-schaden.d
e/aktuelles/ende-der-musterklage-27000-verbraucher-lehnen-vw-vergleich-ab-kanzle
i-dr-stoll-sauer) geschrieben.
Im Diesel-Abgasskandal der Daimler AG hält Trendwende an
Die juristischen Entwicklungen der vergangenen Monate zeigen, dass die Daimler
AG vor Gericht in die Defensive gerät und die Chancen der Verbraucher, die
Verfahren zu gewinnen, derzeit enorm ansteigen. Mit dem Oberlandesgericht
Naumburg hatte am 18. September 2020 erstmals ein Gericht der Berufungsinstanz
den Autobauer nach § 826 BGB zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. In einem
von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geführten
Verfahren vor dem Oberlandesgericht Köln ist zudem Daimler am 5. November 2020
nach § 826 BGB wegen vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung zur Zahlung von
Schadensersatz verurteilt worden (AZ. 7 U 35/20). (https://www.dieselskandal-anw
steigen durch das BGH-Urteil die Chancen für Verbraucher ihre berechtigten
Ansprüche gegen Daimler vor Gericht durchzusetzen enorm. Die Kanzlei rät
betroffenen Verbrauchern daher zu einer anwaltlichen Beratung und empfiehlt
dafür den kanzleieigenen kostenlosen Online-Check
(https://www.dieselskandal-anwalt.de/klageweg-pruefen) . Die Kanzlei gehört zu
den führenden im Diesel-Abgasskandal. Die beiden Inhaber haben den
Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in der VW-Musterfeststellungsklage
vertreten, für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Euro- Vergleich (https://
www.vw-schaden.de/aktuelles/diesel-abgasskandal-vw-zahlt-teilnehmer-der-musterfe
ststellungsklage-insgesamt-830) ausverhandelt und mit dem Abschluss des
Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte (https://www.vw-schaden.d
e/aktuelles/ende-der-musterklage-27000-verbraucher-lehnen-vw-vergleich-ab-kanzle
i-dr-stoll-sauer) geschrieben.
Im Diesel-Abgasskandal der Daimler AG hält Trendwende an
Die juristischen Entwicklungen der vergangenen Monate zeigen, dass die Daimler
AG vor Gericht in die Defensive gerät und die Chancen der Verbraucher, die
Verfahren zu gewinnen, derzeit enorm ansteigen. Mit dem Oberlandesgericht
Naumburg hatte am 18. September 2020 erstmals ein Gericht der Berufungsinstanz
den Autobauer nach § 826 BGB zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. In einem
von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geführten
Verfahren vor dem Oberlandesgericht Köln ist zudem Daimler am 5. November 2020
nach § 826 BGB wegen vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung zur Zahlung von
Schadensersatz verurteilt worden (AZ. 7 U 35/20). (https://www.dieselskandal-anw
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