Expertentipp
Berufsunfähig - und jetzt? Besser privat vorsorgen
Saarbrücken (ots) - Unfall, Krankheit, Burnout - manchmal kann sich das Leben
von einem Moment auf den anderen komplett verändern. Und damit auch die
Fähigkeit, den eigenen Beruf auszuüben. Viele Betroffene verlassen sich darauf,
dass das staatliche Sicherheitsnetz sie im Ernstfall auffangen wird. Ob das
wirklich so ist und wie man eventuelle Versorgungslücken privat schließen kann,
erklären die CosmosDirekt-Experten für Berufsunfähigkeit.
Statistisch gesehen verliert jeder Vierte in Deutschland im Laufe seines
Arbeitslebens mindestens einmal die Fähigkeit, den eigenen Beruf auszuüben -
entweder vorübergehend oder auch dauerhaft.[1] Und da reicht unter Umständen
schon ein Spaziergang im Wald, denn eine durch einen Zeckenbiss übertragene
Borreliose-Erkrankung kann die eigene Leistungsfähigkeit über Monate stark
einschränken. Aber dann springt doch sicher der Staat ein, oder? "Schon, aber
für die meisten Betroffenen entstehen dennoch große Versorgungslücken" , weiß
Karina Hauser, Vorsorgeexpertin bei CosmosDirekt , dem Direktversicherer der
Generali in Deutschland. "Durch einen privaten Berufsunfähigkeitsschutz können
diese Lücken vermieden werden." Sie klärt auf und gibt Tipps, worauf
Versicherungsnehmer achten sollten.
von einem Moment auf den anderen komplett verändern. Und damit auch die
Fähigkeit, den eigenen Beruf auszuüben. Viele Betroffene verlassen sich darauf,
dass das staatliche Sicherheitsnetz sie im Ernstfall auffangen wird. Ob das
wirklich so ist und wie man eventuelle Versorgungslücken privat schließen kann,
erklären die CosmosDirekt-Experten für Berufsunfähigkeit.
Statistisch gesehen verliert jeder Vierte in Deutschland im Laufe seines
Arbeitslebens mindestens einmal die Fähigkeit, den eigenen Beruf auszuüben -
entweder vorübergehend oder auch dauerhaft.[1] Und da reicht unter Umständen
schon ein Spaziergang im Wald, denn eine durch einen Zeckenbiss übertragene
Borreliose-Erkrankung kann die eigene Leistungsfähigkeit über Monate stark
einschränken. Aber dann springt doch sicher der Staat ein, oder? "Schon, aber
für die meisten Betroffenen entstehen dennoch große Versorgungslücken" , weiß
Karina Hauser, Vorsorgeexpertin bei CosmosDirekt , dem Direktversicherer der
Generali in Deutschland. "Durch einen privaten Berufsunfähigkeitsschutz können
diese Lücken vermieden werden." Sie klärt auf und gibt Tipps, worauf
Versicherungsnehmer achten sollten.
ERWERBSMINDERUNGSRENTE = BERUFSUNFÄHIGKEITSRENTE?
Wer nicht mehr arbeiten kann, erhält üblicherweise eine existenzielle
Grundsicherung von der Deutschen Rentenversicherung. Ob diese
Erwerbsminderungsrente voll oder anteilig ausbezahlt wird, hängt davon ab, ob
die Betroffenen weniger als sechs oder sogar weniger als drei Stunden pro Tag
ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen können.[2] "Der bisherige Beruf spielt
dabei keine Rolle" , erklärt Karina Hauser . "Kann z. B. eine Pflegekraft
täglich sechs Stunden als Empfangsmitarbeiterin arbeiten, erhält sie
normalerweise keine staatliche Unterstützung." Im Jahr 2019 lag der
durchschnittliche Rentenzahlbetrag bei verminderter Erwerbsfähigkeit bei 835
Euro pro Monat[3] - für viele zu wenig, um ihren gewohnten Lebensstandard zu
halten. Diese wird idealerweise durch eine private Berufsunfähigkeitsrente
aufgestockt, die ausbezahlt wird, wenn man nur noch die Hälfte oder weniger der
bisherigen Zeit in seinem Beruf arbeiten kann. Im Gegensatz zur staatlichen
Unterstützung ist hier jedoch der vorher ausgeübte Beruf beim privaten
Berufsunfähigkeitsschutz entscheidend. Sollte der Versicherte zu mindestens 50
Prozent nicht mehr in der Lage sein, seinen Beruf auszuüben, springen die
Versicherer in der Regel mit der Berufsunfähigkeitsrente ein. Karina Hausers
Expertentipp : "Entscheidend ist jedoch, dass der Vertrag einen "Verzicht auf
abstrakte Verweisung" enthält. Das heißt, der Betroffene darf nicht willkürlich
Wer nicht mehr arbeiten kann, erhält üblicherweise eine existenzielle
Grundsicherung von der Deutschen Rentenversicherung. Ob diese
Erwerbsminderungsrente voll oder anteilig ausbezahlt wird, hängt davon ab, ob
die Betroffenen weniger als sechs oder sogar weniger als drei Stunden pro Tag
ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen können.[2] "Der bisherige Beruf spielt
dabei keine Rolle" , erklärt Karina Hauser . "Kann z. B. eine Pflegekraft
täglich sechs Stunden als Empfangsmitarbeiterin arbeiten, erhält sie
normalerweise keine staatliche Unterstützung." Im Jahr 2019 lag der
durchschnittliche Rentenzahlbetrag bei verminderter Erwerbsfähigkeit bei 835
Euro pro Monat[3] - für viele zu wenig, um ihren gewohnten Lebensstandard zu
halten. Diese wird idealerweise durch eine private Berufsunfähigkeitsrente
aufgestockt, die ausbezahlt wird, wenn man nur noch die Hälfte oder weniger der
bisherigen Zeit in seinem Beruf arbeiten kann. Im Gegensatz zur staatlichen
Unterstützung ist hier jedoch der vorher ausgeübte Beruf beim privaten
Berufsunfähigkeitsschutz entscheidend. Sollte der Versicherte zu mindestens 50
Prozent nicht mehr in der Lage sein, seinen Beruf auszuüben, springen die
Versicherer in der Regel mit der Berufsunfähigkeitsrente ein. Karina Hausers
Expertentipp : "Entscheidend ist jedoch, dass der Vertrag einen "Verzicht auf
abstrakte Verweisung" enthält. Das heißt, der Betroffene darf nicht willkürlich