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    Abgasskandal  306  0 Kommentare OLG Frankfurt am Main: Audi nutzt unzulässige Abschalteinrichtung

    Die von Audi verbaute schadstoffmindernde schnelle Aufwärmfunktion ist eine illegale Abschalteinrichtung. Betrogene Audi-Kunden haben jetzt sehr gute Aussichten auf Schadensersatz.

    Einige 3,0-Liter-Modelle der Audi AG nutzen in der Motorsteuerung eine sogenannte schadstoffmindernde schnelle Aufwärmfunktion. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main stuft diese Funktion als unzulässige Abschalteinrichtung ein. Die Richter haben den Klägern in zwei im Februar verkündeten Urteilen Schadensersatz zugesprochen (Az. 4 U 257/19). Audi-Käufer haben demnach wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung einen Anspruch auf Schadensersatz.

    Weil in den Fahrzeugen der beiden Kläger ein von Audi hergestellter Motor mit Abschalteinrichtung verbaut wurde, haben sie Anspruch auf Schadensersatz. Es ging in dem Verfahren um zwei Audi SQ5 mit der Schadstoffklasse Euro 6. Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) hatte schon Anfang 2018 mitgeteilt, dass dieses Audi-Modell über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt. Die schadstoffmindernde schnelle Aufwärmfunktion springt fast nur im Prüfzyklus NEFZ an, während es im realen Verkehr nicht zu einer NOx-Schadstoffminderung kommt. Die beklagte Audi AG hatte den Klägern Rückrufschreiben mit dem Hinweis auf ein vom KBA freigegebenes Softwareupdate geschickt.

    Audi haftet wegen versteckter Abschalteinrichtung

    Die Landgerichte Frankfurt am Main und Hanau hatten die Klagen zunächst abgewiesen. Im Berufungsverfahren wurde Audi jetzt zur Zahlung von Schadensersatz abzüglich einer Nutzungsentschädigung verurteilt. Audi hafte wegen der Entwicklung eines Motors mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung gegenüber den Fahrzeugkäufern wegen einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung, so die Richter des OLG. Die zum Dieselskandal in der Grundsatzentscheidung vom Bundesgerichtshof im Mai 2020 aufgestellten Voraussetzungen seien auf die hier vorliegende Konstellation übertragbar.

    Es sei sittenwidrig, ein Fahrzeug in den Verkehr zu bringen, dessen Motorsteuerungssoftware bewusst so programmiert wurde, dass die gesetzlichen Abgasgrenzwerte mittels einer unzulässigen Abschalteinrichtung nur auf dem Prüfstand eingehalten würden. Es liege hier eine versteckte Abschalteinrichtung vor, so die Richter. Es könne nicht angenommen werden, „dass die Funktion im realen Straßenverkehr eine echte schadstoffmindernde Wirkung haben sollte“.

    Zulassungsbehörde wurde arglistig getäuscht

    Das von der Audi AG verfolgte Ziel der Gewinnmaximierung werde verwerflich, wenn es auf der Grundlage einer strategischen Unternehmensentscheidung durch arglistige Täuschung des KBA erreicht werden solle und mit einer „Gesinnung verbunden ist, die sich sowohl im Hinblick auf die für den einzelnen Käufer möglicherweise eintretenden Folgen und Schäden als auch im Hinblick auf die insoweit geltenden Rechtsvorschriften (...) gleichgültig zeigt“, so die Richter weiter.

    Die Richter gehen davon aus, dass die Entscheidung für die Abschalteinrichtung mit Wissen des damaligen Audi-Vorstands oder zumindest einzelner Vorstandsmitglieder getroffen wurde. Daher können beiden Kläger die Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung verlangen.

    Audi-Abgasskandal: Umfangreiche Manipulationen

    Recherchen des Bayerischen Rundfunks und des Handelsblatts zufolge hat Audi im Abgasskandal wesentlich umfangreicher manipuliert hat, als bekannt war. Um auf dem Prüfstand möglichst gute Abgaswerte zu erzielen, nutzt die VW-Tochter Audi gleich vier Abschalteinrichtungen. Das belegen nicht öffentliche Bescheide des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA).

    Das KBA hatte in den Dokumenten nur eine Strategie als unzulässige Abschalteinrichtung eingestuft: die Aufwärmfunktion. Die anderen drei Abschalteinrichtungen könne Audi freiwillig entfernen, hieß es. Zudem hatte sich die Behörde auf Angaben von Audi verlassen und „nach Aktenlage“ entschieden, statt eigene Prüfungen durchzuführen.

    Betroffene Audi-Besitzer können sich wehren

    Durch das verbraucherfreundliche Urteil des OLG Frankfurt am Main haben Besitzer von betroffenen Audi-Modellen gute Chancen, wenn sie gegen Audi auf Schadensersatz klagen. Die Autos können zurückgegeben werden und die Kläger bekommen den Kaufpreis erstattet – abzüglich einer Nutzungsentschädigung.

    Sind auch Sie vom Audi-Abgasskandal betroffen? Die Verbraucherrechtsanwälte der Kanzlei VON RUEDEN beraten Sie gern zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten. Nutzen Sie unser kostenfreies und unverbindliches Erstgespräch! Sie erreichen uns auch unter der 030 – 200 590 770 oder unter info@rueden.de.


    Johannes von Rüden
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    Johannes von Rüden ist Rechtsanwalt und Gründungspartner der Kanzlei VON RUEDEN. Die Verbraucherschutzkanzlei ist auf Verfahren im Abgasskandal spezialisiert. Daneben bearbeitet die Kanzlei vor allem Verfahren aus dem Bank- und Kapitalmarktrecht, dem Verkehrs- und Arbeitsrecht. Sie wird häufig von Medien zitiert. Die mehr als 16 Rechtsanwälte der Kanzlei VON RUEDEN stehen oft als kompetente Ansprechpartner für Medien zur Verfügung. Sie betreibt unter rueden.de/blog einen Newsblog. Johannes von Rüden verfügt über mehr als 10 Jahre Berufserfahrung. Weitere Informationen unter rueden.de
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    Verfasst von Johannes von Rüden
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