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    DGAP-News  177  0 Kommentare Schaltbau Holding AG: Bezugsfrist für Pflichtwandelanleihe beginnt am 1. April 2021 - Seite 2

    "Wir wollen im Rahmen unserer Strategie 2023 und des Baus der NExT-Factory unsere hohe Technologiekompetenz zur Absicherung von Gleichstrom-Anwendungen im Bahnsektor zukünftig verstärkt dazu nutzen, um neue, dynamisch wachsende Märkte außerhalb des Bahnsektors mit unseren DC-Komponenten und -Applikationen zu erschließen. Gleichzeitig wollen wir unsere angestammten Geschäftsbereiche im Bahnsektor stärken", so Dr. Jürgen Brandes, CEO der Schaltbau Holding AG. "Diese Transaktion wird es uns erlauben, unsere Strategie wie geplant konsequent und im vorgesehenen Zeitrahmen umzusetzen."

    Flexible Wandlungsoptionen auch vor Laufzeitende

    Die Schaltbau Holding AG (die "Gesellschaft" oder "Schaltbau") bietet im Rahmen eines öffentlichen Bezugsangebots in Deutschland, das heute im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht wird, nachrangige und nicht besicherte, untereinander gleichberechtigte, auf den Inhaber lautende Wandelschuldverschreibungen mit Wandlungspflicht am Laufzeitende ("Pflichtwandelanleihen") im Gesamtnennbetrag von EUR 60 Mio. an. Weisungen bezüglich der Ausübung von Bezugsrechten sind von Anlegern an ihre jeweiligen Depotbanken zu richten. Angeboten werden 60.000 Teilschuldverschreibungen mit einem Nennbetrag von EUR 1.000 je Schuldverschreibung, einem Nominalzinssatz von 0,5 % p.a. und einer Fälligkeit am 30. September 2022. Die Schuldverschreibungen werden zu einem anfänglichen Wandlungspreis von EUR 29,00 je Aktie in insgesamt bis zu 2.068.965 Aktien der Gesellschaft wandelbar sein. Eine Wandlung wird ab der Ausgabe der Pflichtwandelanleihen grundsätzlich jederzeit möglich sein, für Wandelschuldverschreibungen im Volumen von weniger als EUR 100.000 allerdings nur quartalsweise, erstmals am 12. Mai 2021.

    Platzierung in voller Höhe bereits abgesichert

    Im Rahmen einer am 1. März 2021 abgeschlossenen Platzierungsvereinbarung ("Pre-Placement Agreement") werden etwaige nach Ablauf der Bezugsfrist nicht von den Aktionärinnen und Aktionären bezogene Pflichtwandelanleihen von Investoren der AiC-Gruppe unter der Führung von Luxempart, Active Ownership Gruppe, Shareholder Value Management und Teslin Capital Management (Manager der Midlin und Gerlin Fonds) erworben. Damit ist die Platzierung der Anleihe in voller Höhe bereits abgesichert.

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    DGAP-News Schaltbau Holding AG: Bezugsfrist für Pflichtwandelanleihe beginnt am 1. April 2021 - Seite 2 DGAP-News: Schaltbau Holding AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme Schaltbau Holding AG: Bezugsfrist für Pflichtwandelanleihe beginnt am 1. April 2021 31.03.2021 / 09:00 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. …