checkAd

    DGAP-News  177  0 Kommentare Schaltbau Holding AG: Bezugsfrist für Pflichtwandelanleihe beginnt am 1. April 2021 - Seite 3

    "Das zeigt nicht nur das Vertrauen unserer Investoren in unsere Wachstumsstrategie und das Potenzial der Schaltbau-Gruppe, sondern unterstreicht mit der Ausgestaltung der Kapitalmaßnahme als Pflichtwandelanleihe auch die Attraktivität der Schaltbau-Aktie als Investment", erläutert Steffen Munz, CFO der Schaltbau Holding AG. "Unser Ziel ist es, den Unternehmenswert mit unserer neuen strategischen Ausrichtung nachhaltig zu steigern. Diese Transaktion ist dafür ein wichtiger Baustein."

    Einbeziehung der Anleihe in den Handel geplant

    Die Internationale Wertpapierkennnummer (International Securities Identification Number, "ISIN") der neuen Pflichtwandelanleihen ist DE000A3E5FV1. Die Gesellschaft beabsichtigt, die Einbeziehung der Anleihen in den Handel im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen.

    Ein öffentliches Angebot der Pflichtwandelanleihen erfolgt ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland und auf Basis des von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht am 30. März 2021 gebilligten Wertpapierprospekts der Gesellschaft. Dieser steht auf der Internetseite der Schaltbau Holding AG im Bereich "Investor Relations" in der Rubrik "Pflichtwandelanleihe 2021/2022" zum Download zur Verfügung.

    HINWEIS:

    Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in der Bundesrepublik Deutschland, Japan, Australien, Kanada, den Vereinigten Staaten von Amerika oder irgendeiner anderen Jurisdiktion.

    Die Pflichtwandelanleihen und die Bezugsrechte sind und werden weder nach den Vorschriften des Securities Act von 1933 in zuletzt geänderter Fassung (der "Securities Act") noch bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Die Pflichtwandelanleihen und die Bezugsrechte dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika weder angeboten noch ausgeübt, verkauft oder direkt oder indirekt dorthin geliefert werden, außer aufgrund einer Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des Securities Act und der Wertpapiergesetze der jeweiligen Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika. Gleiches gilt für ein Angebot, einen Verkauf oder eine Lieferung an U.S. Personen im Sinne des Securities Act.

    Seite 3 von 5


    Diskutieren Sie über die enthaltenen Werte


    EQS Group AG
    0 Follower
    Autor folgen

    Verfasst von EQS Group AG
    DGAP-News Schaltbau Holding AG: Bezugsfrist für Pflichtwandelanleihe beginnt am 1. April 2021 - Seite 3 DGAP-News: Schaltbau Holding AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme Schaltbau Holding AG: Bezugsfrist für Pflichtwandelanleihe beginnt am 1. April 2021 31.03.2021 / 09:00 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. …

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer