Januar 2021
31,1 % weniger Unternehmensinsolvenzen als im Januar 2020
WIESBADEN (ots) - Zahl der eröffneten Regelinsolvenzverfahren hingegen laut
vorläufigen Angaben im März 2021 um 37 % höher als im Vormonat
Im Januar 2021 haben die deutschen Amtsgerichte 1 108 beantragte
Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das waren nach Angaben des Statistischen
Bundesamtes (Destatis) 31,1 % weniger als im Januar 2020. Die wirtschaftliche
Not vieler Unternehmen durch die Corona-Krise spiegelt sich somit weiterhin
nicht in einem Anstieg der gemeldeten Unternehmensinsolvenzen wider. Allerdings
setzte sich der Anstieg der Zahl eröffneter Regelinsolvenzverfahren im März 2021
fort.
Ein Grund für die niedrige Zahl beantragter Unternehmensinsolvenzen ist die
ausgesetzte Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen bis Ende 2020.
Das Wiedereinsetzen der Antragspflicht zeigt sich noch nicht in den Ergebnissen
für Januar 2021. Auch die bereits seit Oktober 2020 wieder geltende
Insolvenzantragspflicht für zahlungsunfähige Unternehmen hat unter anderem
aufgrund der Bearbeitungszeit der Gerichte noch keine erkennbaren Auswirkungen
auf die Januar-Ergebnisse. Ausgesetzt ist die Insolvenzantragspflicht weiterhin
für Unternehmen, bei denen die Auszahlung der seit 1. November 2020 vorgesehenen
staatlichen Hilfeleistungen noch aussteht.
vorläufigen Angaben im März 2021 um 37 % höher als im Vormonat
Im Januar 2021 haben die deutschen Amtsgerichte 1 108 beantragte
Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das waren nach Angaben des Statistischen
Bundesamtes (Destatis) 31,1 % weniger als im Januar 2020. Die wirtschaftliche
Not vieler Unternehmen durch die Corona-Krise spiegelt sich somit weiterhin
nicht in einem Anstieg der gemeldeten Unternehmensinsolvenzen wider. Allerdings
setzte sich der Anstieg der Zahl eröffneter Regelinsolvenzverfahren im März 2021
fort.
Ein Grund für die niedrige Zahl beantragter Unternehmensinsolvenzen ist die
ausgesetzte Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen bis Ende 2020.
Das Wiedereinsetzen der Antragspflicht zeigt sich noch nicht in den Ergebnissen
für Januar 2021. Auch die bereits seit Oktober 2020 wieder geltende
Insolvenzantragspflicht für zahlungsunfähige Unternehmen hat unter anderem
aufgrund der Bearbeitungszeit der Gerichte noch keine erkennbaren Auswirkungen
auf die Januar-Ergebnisse. Ausgesetzt ist die Insolvenzantragspflicht weiterhin
für Unternehmen, bei denen die Auszahlung der seit 1. November 2020 vorgesehenen
staatlichen Hilfeleistungen noch aussteht.
Die meisten Unternehmensinsolvenzen gab es im Januar 2021 im Wirtschaftsbereich
Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) mit 166
Fällen (Januar 2020: 275, -40 %). Unternehmen des Baugewerbes stellten 150
Insolvenzanträge (Januar 2020: 247, -39 %). Im Gastgewerbe wurden 139 (Januar
2020: 185, -25 %) Insolvenzanträge gemeldet.
Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus beantragten
Unternehmensinsolvenzen im Januar 2021 beliefen sich auf rund 3,7 Milliarden
Euro. Im Januar 2020 hatten sie bei rund 4,0 Milliarden Euro gelegen.
Anstieg bei eröffneten Regelinsolvenzverfahren setzt sich fort: 37 % mehr
Insolvenzbekanntmachungen im März 2021 als im Februar
Hinweise auf die künftige Entwicklung der Unternehmensinsolvenzen gibt die Zahl
der eröffneten Regelinsolvenzverfahren. Im Jahr 2020 war diese stetig gesunken,
bis sich im November (+5 %) und Dezember (+18 %) eine Trendumkehr abzeichnete.
Im Jahr 2021 setzte sich dieser Anstieg der Zahl eröffneter
Regelinsolvenzverfahren mit Ausnahme des Januars (-5 %) fort. Im Februar 2021
stieg die Zahl deutlich um 30 % und im März nochmals um 37 % gegenüber dem
jeweiligen Vormonat. Im März lagen die Zahlen somit erstmals seit einem Jahr
über den Zahlen des Vorjahresmonats (+18 %). Die Gesamtzahl der beantragten
Regelinsolvenzen, also inklusive der Verfahren, die mangels Masse nicht eröffnet
Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) mit 166
Fällen (Januar 2020: 275, -40 %). Unternehmen des Baugewerbes stellten 150
Insolvenzanträge (Januar 2020: 247, -39 %). Im Gastgewerbe wurden 139 (Januar
2020: 185, -25 %) Insolvenzanträge gemeldet.
Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus beantragten
Unternehmensinsolvenzen im Januar 2021 beliefen sich auf rund 3,7 Milliarden
Euro. Im Januar 2020 hatten sie bei rund 4,0 Milliarden Euro gelegen.
Anstieg bei eröffneten Regelinsolvenzverfahren setzt sich fort: 37 % mehr
Insolvenzbekanntmachungen im März 2021 als im Februar
Hinweise auf die künftige Entwicklung der Unternehmensinsolvenzen gibt die Zahl
der eröffneten Regelinsolvenzverfahren. Im Jahr 2020 war diese stetig gesunken,
bis sich im November (+5 %) und Dezember (+18 %) eine Trendumkehr abzeichnete.
Im Jahr 2021 setzte sich dieser Anstieg der Zahl eröffneter
Regelinsolvenzverfahren mit Ausnahme des Januars (-5 %) fort. Im Februar 2021
stieg die Zahl deutlich um 30 % und im März nochmals um 37 % gegenüber dem
jeweiligen Vormonat. Im März lagen die Zahlen somit erstmals seit einem Jahr
über den Zahlen des Vorjahresmonats (+18 %). Die Gesamtzahl der beantragten
Regelinsolvenzen, also inklusive der Verfahren, die mangels Masse nicht eröffnet