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    Januar 2021  116  0 Kommentare 31,1 % weniger Unternehmensinsolvenzen als im Januar 2020

    WIESBADEN (ots) - Zahl der eröffneten Regelinsolvenzverfahren hingegen laut
    vorläufigen Angaben im März 2021 um 37 % höher als im Vormonat

    Im Januar 2021 haben die deutschen Amtsgerichte 1 108 beantragte
    Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das waren nach Angaben des Statistischen
    Bundesamtes (Destatis) 31,1 % weniger als im Januar 2020. Die wirtschaftliche
    Not vieler Unternehmen durch die Corona-Krise spiegelt sich somit weiterhin
    nicht in einem Anstieg der gemeldeten Unternehmensinsolvenzen wider. Allerdings
    setzte sich der Anstieg der Zahl eröffneter Regelinsolvenzverfahren im März 2021
    fort.

    Ein Grund für die niedrige Zahl beantragter Unternehmensinsolvenzen ist die
    ausgesetzte Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen bis Ende 2020.
    Das Wiedereinsetzen der Antragspflicht zeigt sich noch nicht in den Ergebnissen
    für Januar 2021. Auch die bereits seit Oktober 2020 wieder geltende
    Insolvenzantragspflicht für zahlungsunfähige Unternehmen hat unter anderem
    aufgrund der Bearbeitungszeit der Gerichte noch keine erkennbaren Auswirkungen
    auf die Januar-Ergebnisse. Ausgesetzt ist die Insolvenzantragspflicht weiterhin
    für Unternehmen, bei denen die Auszahlung der seit 1. November 2020 vorgesehenen
    staatlichen Hilfeleistungen noch aussteht.

    Die meisten Unternehmensinsolvenzen gab es im Januar 2021 im Wirtschaftsbereich
    Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) mit 166
    Fällen (Januar 2020: 275, -40 %). Unternehmen des Baugewerbes stellten 150
    Insolvenzanträge (Januar 2020: 247, -39 %). Im Gastgewerbe wurden 139 (Januar
    2020: 185, -25 %) Insolvenzanträge gemeldet.

    Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus beantragten
    Unternehmensinsolvenzen im Januar 2021 beliefen sich auf rund 3,7 Milliarden
    Euro. Im Januar 2020 hatten sie bei rund 4,0 Milliarden Euro gelegen.

    Anstieg bei eröffneten Regelinsolvenzverfahren setzt sich fort: 37 % mehr
    Insolvenzbekanntmachungen im März 2021 als im Februar

    Hinweise auf die künftige Entwicklung der Unternehmensinsolvenzen gibt die Zahl
    der eröffneten Regelinsolvenzverfahren. Im Jahr 2020 war diese stetig gesunken,
    bis sich im November (+5 %) und Dezember (+18 %) eine Trendumkehr abzeichnete.
    Im Jahr 2021 setzte sich dieser Anstieg der Zahl eröffneter
    Regelinsolvenzverfahren mit Ausnahme des Januars (-5 %) fort. Im Februar 2021
    stieg die Zahl deutlich um 30 % und im März nochmals um 37 % gegenüber dem
    jeweiligen Vormonat. Im März lagen die Zahlen somit erstmals seit einem Jahr
    über den Zahlen des Vorjahresmonats (+18 %). Die Gesamtzahl der beantragten
    Regelinsolvenzen, also inklusive der Verfahren, die mangels Masse nicht eröffnet
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