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    EQS-Adhoc  169  0 Kommentare Jungfraubahn Holding AG: GV der Jungfraubahn Holding AG erneut ohne physische Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre abgehalten

    EQS Group-Ad-hoc: Jungfraubahn Holding AG / Schlagwort(e): Generalversammlung
    Jungfraubahn Holding AG: GV der Jungfraubahn Holding AG erneut ohne physische Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre abgehalten

    17.05.2021 / 17:43 CET/CEST
    Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


    Medienmitteilung Jungfraubahn Holding AG Montag, 17. Mai 2021
     

    GV der Jungfraubahn Holding AG erneut ohne physische Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre abgehalten

    Die Jungfraubahn Holding AG hat ihre diesjährige Generalversammlung (GV) am Montag, 17. Mai 2021, erneut ohne die physische Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre abgehalten. Sie fand in den Räumlichkeiten der Direktion der Jungfraubahnen in Interlaken statt.

    Die GV der Jungfraubahn Holding AG fand gemäss der Covid-19-Verordnung 3 ohne physische Teilnahme von Aktionärinnen und Aktionären statt. Mittels persönlicher Einladung und statutengemässer Publikation waren die Aktionärinnen und Aktionäre vorgängig über die Form der Generalversammlung und das Vorgehen zur Stimmabgabe informiert worden.

    Beschlüsse der Generalversammlung der Jungfraubahn Holding AG:

    Traktandum 1 - Geschäftsbericht

    Lagebericht und Jahresrechnung 2020 sowie Konzernrechnung 2020 werden genehmigt.

    Traktandum 2 - Verwendung des Bilanzgewinns und Dividendenbeschluss

    Der Verzicht auf Ausschüttung einer Dividende und der Vortrag des Bilanzgewinns von CHF 101'294'033 auf neue Rechnung werden genehmigt.

    Traktandum 3 - Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung

    Dem Verwaltungsrat und der Geschäftsleitung wird Entlastung erteilt.

    Traktandum 4 - Wahlen Verwaltungsrat (Präsident / Mitglieder)

    a) Präsident

    Prof. Dr. Thomas Bieger (bisher) wird als Präsident des Verwaltungsrats für eine Amtsdauer bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung wiedergewählt.

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