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    DGAP-Adhoc  151  0 Kommentare Your Family Entertainment AG: Your Family Entertainment Aktiengesellschaft beschließt Aktienrückkauf; Aufnahme der Handelbarkeit auf XETRA

    DGAP-Ad-hoc: Your Family Entertainment AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
    Your Family Entertainment AG: Your Family Entertainment Aktiengesellschaft beschließt Aktienrückkauf; Aufnahme der Handelbarkeit auf XETRA

    31.05.2021 / 17:08 CET/CEST
    Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


    Ad hoc-Mitteilung der Your Family Entertainment Aktiengesellschaft
    (Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014)

    Your Family Entertainment Aktiengesellschaft beschließt Aktienrückkauf; Aufnahme der Handelbarkeit auf XETRA

    München, den 31. Mai 2021. Der Vorstand der Your Family Entertainment Aktiengesellschaft hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, von der auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 22. Juni 2016 beschlossenen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Gebrauch zu machen und ab dem 1. Juni 2021 bis längstens zum 21. Juni 2021 bis zu Stück 10.000 Aktien der Gesellschaft zu erwerben.

    Der Erwerb soll über die Börse erfolgen. Der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten zehn Börsenhandelstage vor dem Erwerb der Aktien ermittelten durchschnittlichen Schlusskurs für Aktien gleicher Ausstattung um nicht mehr als 20 % über- oder unterschreiten.

    Der Rückkauf soll unter Führung eines Wertpapierhauses oder eines Kreditinstituts nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen des Artikels 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und Rates vom 16. April 2014 in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 erfolgen. Das beauftragte Wertpapierhaus oder Kreditinstitut trifft seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Aktienerwerbs unabhängig und unbeeinflusst von der Your Family Entertainment Aktiengesellschaft.

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