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    E-Auto-Skandal  1103  0 Kommentare VW Elektroautos ID.3 und ID.4: Geld zurück für ineffektive Wärmepumpe

    Weil die Wärmepumpe die versprochene Reichweite nicht bringt, entschädigt WV Käufer mit einer 285-Euro-Gutschrift. Aber dieses Angebot ist nicht die beste Option.

    Die Volkswagen AG entschädigt Besitzer der Elektroautos VW ID.3 und ID.4 mit einer Gutschrift über 285 Euro, weil die Wärmepumpe nicht den Reichweitenvorteil bietet, der den Käufern versprochen wurde. Ein Softwareupdate soll dafür sorgen, dass die Pumpe künftig effizienter arbeitet. Das optional erhältliche Bauteil kostet rund 1.250 Euro und sollte auch bei Temperaturen bis zu minus 25 Grad Celsius bis zu 30 Prozent mehr Reichweite bringen. Doch das Versprechen des Herstellers wird nicht eingelöst.

    Weil der Akku in Elektroautos deutlich weniger Energie aufnehmen kann als Verbrennern zur Verfügung steht, ist die Reichweite von E-Autos ein entscheidendes Kaufargument. Sinken die Außentemperaturen belastet das Heizen den Akku und reduziert die Reichweite. Abhilfe schafft eine Wärmepumpe, die dafür sorgt, dass weniger Akku-Strom für das Heizen benötigt wird – was die Reichweite des Fahrzeugs erhöht. Deshalb bieten E-Auto-Hersteller Wärmepumpen an, die den Energieaufwand durch die Heizung minimieren. Der Aufpreis für die Wärmepumpen wird durch die größere Effizienz schnell kompensiert, so das Versprechen.

    Kunden wurden 30 Prozent mehr Reichweite versprochen

    Volkswagen hatte seinen Kunden durch den Einbau der Wärmepumpe einen Reichweitenvorteil von bis zu 30 Prozent bei bis zu minus 25 Grad Celsius Außentemperatur versprochen. Das Argument konnte viele VW-Kunden überzeugen: 56.230 Käufer des ID.3 und ID.4 orderten ihr E-Auto mit der optionalen Wärmepumpe – zum Aufpreis von 1250 Euro.

    Doch durch „Kundenfeedback und interne Auswertungen“ wurde VW klar, dass die Werte in der Praxis „um mehr als zehn Prozent vom kommunizierten Wert“ abwichen. Das berichtet die Fachzeitschrift Auto Motor und Sport unter Berufung auf eine VW-Mitteilung. Deshalb habe man die Kommunikation entsprechend angepasst und verzichte inzwischen auf die Angabe prozentualer Reichweitenvorteile.

    VW entschädigt Käufer des ID.3 und ID.4 und verspricht Softwareupdate

    Auf der Website macht Volkswagen im Zusammenhang mit der Wärmepumpe mittlerweile keine prozentualen Angaben mehr zur Reichweite des ID.3 und ID.4. Je nach Fahrprofil dürfte er nur zwischen 10 und 20 Prozent liegen. Deshalb hat VW den Preis für die Wärmepumpe für den VW ID.3 und ID.4 zum 1. Juli dieses Jahres um rund 285 Euro auf 990 Euro gesenkt. Wer den höheren Preis bezahlt hat, bekommt die Differenz gutgeschrieben oder ausbezahlt. Außerdem soll ein Softwareupdate entwickelt werden, das die Wärmepumpe effizienter macht

    Sollten VW-Kunden die Gutschrift in Höhe von 285 Euro annehmen?

    Die Wärmepumpe für den VW ID.3 und ID.4 hat nicht den versprochenen Effekt und die Gutschrift über 285 Euro muss nicht akzeptiert werden. Wem die Entschädigungssumme nicht reicht und wer dem angekündigten Softwareupdate nicht vertraut, kann Gewährleistungsrechte für seinen VW ID.3 oder ID.4 geltend machen und eine Instandsetzung verlangen. Ist die Frist für die Instandsetzung ergebnislos abgelaufen, kommt ein Rücktritt vom Kaufvertrag in Frage. Der Kunde gibt das Fahrzeug zurück und VW muss den Kaufpreis unter Anrechnung der gefahrenen Kilometer erstatten.

    Fahren Sie einen VW ID.3 oder ID.4 mit Wärmepumpe? Dann lassen Sie sich nicht mit 285 Euro abspeisen. Sie können Ihren Kaufvertrag rückabwickeln und sich ein Auto mit einer höheren Reichweite kaufen. Die erfahrenen Anwälte der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN unterstützen Sie gern bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung. Wir sind auch unter der 030 – 200 590 770 und unter info@rueden.de für Sie erreichbar. Kontaktieren Sie uns!


    Johannes von Rüden
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    Johannes von Rüden ist Rechtsanwalt und Gründungspartner der Kanzlei VON RUEDEN. Die Verbraucherschutzkanzlei ist auf Verfahren im Abgasskandal spezialisiert. Daneben bearbeitet die Kanzlei vor allem Verfahren aus dem Bank- und Kapitalmarktrecht, dem Verkehrs- und Arbeitsrecht. Sie wird häufig von Medien zitiert. Die mehr als 16 Rechtsanwälte der Kanzlei VON RUEDEN stehen oft als kompetente Ansprechpartner für Medien zur Verfügung. Sie betreibt unter rueden.de/blog einen Newsblog. Johannes von Rüden verfügt über mehr als 10 Jahre Berufserfahrung. Weitere Informationen unter rueden.de
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    Verfasst von Johannes von Rüden
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