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Linus Digital Finance AG platziert erfolgreich Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital und setzt Anzahl der neuen Aktien und deren Platzierungspreis fest
DGAP-Ad-hoc: Linus Digital Finance AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung |
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Linus Digital Finance AG platziert erfolgreich Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital und setzt Anzahl der neuen Aktien und deren Platzierungspreis fest
Berlin, 16. September 2021 - Der Vorstand der Linus Digital Finance AG (auch die „Gesellschaft") hat heute die neuen Aktien aus der beschlossenen Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital im Rahmen eines Privatplatzierungsverfahrens im Umfang von 350.000 Stück (entspricht knapp 5,8 % des derzeitigen Grundkapitals) erfolgreich platziert. Der Platzierungspreis wurde auf EUR 37,50 je neuer Aktie festgelegt. Das Grundkapital wird daher durch Ausgabe von 350.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien von derzeit EUR 6.056.666,00 auf dann EUR 6.406.666,00 erhöht werden. Aus der Kapitalerhöhung fließt der Gesellschaft ein Bruttoemissionserlös in Höhe von ca. EUR 13,1 Mio. zu. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2021 gewinnberechtigt.
Wichtiger Hinweis:
Diese Veröffentlichung dient nur zu Informationszwecken und richtet sich nur an Nicht-U.S.-Personen, die sich außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika (die „Vereinigten Staaten") befinden. Die Wertpapiere, auf die hierin Bezug genommen wird, wurden und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der „Securities Act") oder den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates der Vereinigten Staaten registriert, und die Wertpapiere, auf die hierin Bezug genommen wird, dürfen weder in den Vereinigten Staaten noch an oder für Rechnung oder zugunsten von U.S.-Personen (wie in Regulation S des Securities Act definiert) angeboten oder verkauft werden, es sei denn, dies geschieht gemäß einer Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des Securities Act und der anwendbaren bundesstaatlichen oder lokalen Wertpapiergesetze oder im Rahmen einer Transaktion, die diesen nicht unterliegt. Es wird kein öffentliches Angebot von Wertpapieren, auf die hier Bezug genommen wird, in den Vereinigten Staaten durchgeführt. Diese Veröffentlichung einer Insiderinformation stellt keinen Prospekt dar. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen nach dem Securities Act dürfen die in dieser Veröffentlichung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan oder an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden.
Linus Digital Finance AG platziert erfolgreich Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital und setzt Anzahl der neuen Aktien und deren Platzierungspreis fest
Berlin, 16. September 2021 - Der Vorstand der Linus Digital Finance AG (auch die „Gesellschaft") hat heute die neuen Aktien aus der beschlossenen Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital im Rahmen eines Privatplatzierungsverfahrens im Umfang von 350.000 Stück (entspricht knapp 5,8 % des derzeitigen Grundkapitals) erfolgreich platziert. Der Platzierungspreis wurde auf EUR 37,50 je neuer Aktie festgelegt. Das Grundkapital wird daher durch Ausgabe von 350.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien von derzeit EUR 6.056.666,00 auf dann EUR 6.406.666,00 erhöht werden. Aus der Kapitalerhöhung fließt der Gesellschaft ein Bruttoemissionserlös in Höhe von ca. EUR 13,1 Mio. zu. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2021 gewinnberechtigt.
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Diese Veröffentlichung dient nur zu Informationszwecken und richtet sich nur an Nicht-U.S.-Personen, die sich außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika (die „Vereinigten Staaten") befinden. Die Wertpapiere, auf die hierin Bezug genommen wird, wurden und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der „Securities Act") oder den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates der Vereinigten Staaten registriert, und die Wertpapiere, auf die hierin Bezug genommen wird, dürfen weder in den Vereinigten Staaten noch an oder für Rechnung oder zugunsten von U.S.-Personen (wie in Regulation S des Securities Act definiert) angeboten oder verkauft werden, es sei denn, dies geschieht gemäß einer Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des Securities Act und der anwendbaren bundesstaatlichen oder lokalen Wertpapiergesetze oder im Rahmen einer Transaktion, die diesen nicht unterliegt. Es wird kein öffentliches Angebot von Wertpapieren, auf die hier Bezug genommen wird, in den Vereinigten Staaten durchgeführt. Diese Veröffentlichung einer Insiderinformation stellt keinen Prospekt dar. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen nach dem Securities Act dürfen die in dieser Veröffentlichung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan oder an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden.
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