DGAP-Adhoc
aap Implantate AG beschließt Bezugsrechtskapitalerhöhung zur Finanzierung von Umsatzwachstum und Start der klinischen Humanstudie für antibakterielle Silberbeschichtungstechnologie
DGAP-Ad-hoc: aap Implantate AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung/Finanzierung
Der Vorstand der aap Implantate AG ("aap" oder "Gesellschaft") hat am 27. September 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tage eine Kapitalerhöhung gegen
Bareinlagen mit Bezugs- und Überbezugsrechten der Aktionäre der Gesellschaft aus dem genehmigtem Kapital 2019/I beschlossen. Das Grundkapital der aap soll in diesem Zuge von derzeit
EUR 3.478.243,00 um bis zu EUR 1.500.000,00 durch Ausgabe von bis zu 1.500.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien auf bis zu EUR 4.978.243,00 erhöht werden. Die neuen Aktien
sollen den Aktionären der Gesellschaft in einem Bezugsverhältnis von 2,3189:1 zu einem Bezugspreis von EUR 3,30 Euro je neuer Aktie angeboten werden. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar
2021 gewinnberechtigt.
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Zum jetzigen Zeitpunkt liegen der aap aus dem Kreis ihrer Aktionäre Verpflichtungen zur Ausübung von Bezugs- und Überbezugsrechten und von neuen Investoren Verpflichtungen zur Zeichnung
neuer Aktien im Rahmen der Privatplatzierung im Volumen von insgesamt ca. EUR 2,7 Mio. vor. Dies entspricht rund 54 % der Kapitalerhöhung.
Der Emissionserlös aus der Transaktion soll zur Finanzierung des geplanten Umsatzwachstums mit Fokus auf den USA (vor allem Investitionen in Sets) und des Starts der klinischen Humanstudie für die
antibakterielle Silberbeschichtungstechnologie der Gesellschaft im vierten Quartal 2021 verwendet werden.
Die neuen Aktien werden den Aktionären der aap im Wege eines mittelbaren Bezugsrechts im Rahmen einer Bezugsfrist zum Bezug angeboten. Die Bezugsfrist beginnt voraussichtlich am 4. Oktober 2021 (0:00 Uhr MESZ) und endet voraussichtlich am 18. Oktober 2021 (24:00 Uhr MESZ). Ein Bezugsrechtshandel wird nicht organisiert, und nicht ausgeübte Bezugsrechte verfallen wertlos. Alle Aktionäre der Gesellschaft haben zudem die Option, sich über die Ausübung ihrer Bezugsrechte hinaus an der Kapitalerhöhung im Rahmen eines Überbezugs zu beteiligen. Diese Überbezugsrechte sind ebenfalls innerhalb der Bezugsfrist auszuüben. Neue Aktien, die im Rahmen des Bezugsangebots nicht gezeichnet werden, sollen Investoren im Wege einer Privatplatzierung zu einem Preis, der mindestens dem Bezugspreis je neuer Aktie entspricht, zum Erwerb angeboten werden.