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     377  0 Kommentare ADTRAN kündigt Beginn der Annahmefrist für das Übernahmeangebot für ADVA Optical Networking SE an

    Acorn HoldCo, Inc. (Acorn HoldCo), eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von ADTRAN, Inc. (ADTRAN) hat heute die Angebotsunterlage für das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot (Angebot) an alle Aktionäre von ADVA Optical Networking SE (ADVA) zum Umtausch aller ADVA-Aktien in Acorn HoldCo-Aktien veröffentlicht.

    ADTRAN und ADVA beabsichtigen, die beiden Unternehmen zusammenzuführen und einen weltweit führenden Anbieter von End-to-End-Glasfasernetzlösungen für Kommunikationsdienstleister, Unternehmen und Behörden zu schaffen. Nach Abschluss des Unternehmenszusammenschlusses soll Acorn HoldCo die Holdinggesellschaft sowohl für ADTRAN als auch für ADVA werden.

    Ab heute können ADVA-Aktionäre das Angebot annehmen, indem sie ihre ADVA-Aktien im Umtauschverhältnis von 0,8244 Stammaktien von Acorn HoldCo für je eine ADVA-Aktie andienen. ADVA-Aktionäre, die das Angebot annehmen möchten, sollten sich an ihre jeweilige Depotbank oder an das jeweilige Wertpapierdienstleistungsunternehmen wenden, bei dem ihre ADVA-Aktien verwahrt werden. Die Annahmefrist endet am 12. Januar 2022 um Mitternacht (MEZ).

    Acorn HoldCo hat bereits eine unwiderrufliche Zusage von dem größten Aktionär von ADVA erhalten, die 13,7 % des gesamten Aktienkapitals von ADVA umfasst. Dieser Aktionär hat sich dazu verpflichtet, eine entsprechende Anzahl von ADVA-Aktien im Rahmen des Angebots anzudienen. Der Vollzug des Angebots hängt unter anderem von dem Erreichen einer Mindestannahmeschwelle von 70 % des ADVA-Aktienkapitals, der Zustimmung der ADTRAN-Aktionäre, dem Erhalt fusionskontrollrechtlicher und außenwirtschaftsrechtlicher Freigaben sowie weiteren üblichen Bedingungen ab.

    Tom Stanton, Chairman und Chief Executive Officer von ADTRAN, erklärte: "Wir freuen uns, dass wir die Genehmigung der BaFin erhalten haben und nun mit dem Beginn unseres Angebots fortfahren können. Wir hoffen, dass die ADVA-Aktionäre dieses Angebot zügig annehmen werden, nicht nur wegen der Prämie, die es bietet, sondern auch wegen des langfristigen Potenzials, das sich aus dieser Kombination zweier innovativer, branchenführender Unternehmen ergibt."

    In der Grundsatzvereinbarung haben sich die Parteien darauf geeinigt, dass die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats von ADVA vorbehaltlich des anwendbaren Rechts und ihrer treuhänderischen Pflichten die Annahme des Angebots in ihrer begründeten Stellungnahme nach § 27 WpÜG empfehlen.

    Das Angebot erfolgt zu den in der Angebotsunterlage dargelegten Bestimmungen und Bedingungen. Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gestattet. Die Angebotsunterlage ist in deutscher Sprache und in Form einer unverbindlichen englischen Übersetzung zusammen mit weiteren Informationen zu dem Angebot auf der folgenden Website verfügbar:

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