EANS-Adhoc
UNIQA startet Einladung zum Rückkauf von nachrangigen (Tier 2), in 2013 und 2015 ausgegebenen Anleihen und beabsichtigt Begebung einer neuen nachrangigen (Tier 2) Anleihe mit gleich hohem Nennbetrag
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Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR durch euro
adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der
Emittent verantwortlich.
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Finanzierung/Einladung zum Rückkauf und Anleiheemission/Absichtserklärung
25.11.2021
Wien - DIE HIERIN ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG ODER
WEITERGABE IN DIE ODER INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, NACH ODER
INNERHALB VON AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN BESTIMMT.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat von UNIQA Insurance Group AG ("UNIQA" oder die
"Gesellschaft") haben heute beschlossen, Inhaber der von UNIQA ausgegebenen (a)
EUR 350.000.000,00 nachrangigen, fix zu variabel verzinslichen Anleihe mit
vorgesehener Fälligkeit in 2043 und erstmaliger Möglichkeit der Kündigung durch
die Gesellschaft zum Termin 31.7.2023, ISIN XS0808635436 (die "2023 Anleihe"),
und (b) EUR 500.000.000,00 nachrangigen, fix zu variabel verzinslichen Anleihe
mit vorgesehener Fälligkeit in 2046 und erstmaliger Möglichkeit der Kündigung
durch die Gesellschaft zum Termin 27.7.2026, ISIN XS1117293107 (die "2026
Anleihe"; gemeinsam mit der 2023 Anleihe die "Anleihen" und jede von diesen eine
"Serie"), einzuladen, ihre Anleihen der Gesellschaft zum Rückkauf anzudienen
(das "Rückkaufangebot" oder der "Rückkauf").
Der Rückkauf wird stattfinden (i) in einem Gesamtnennbetrag bis zu insgesamt
höchstens EUR 300.000.000,00 oder jenem anderen Betrag, den die Gesellschaft in
ihrem freien Ermessen gegebenenfalls festlegt (der "Maximale Rückkaufsbetrag"),
(ii) (a) mit einem Yield von -0,05 % für die 2023 Anleihe und (b) mit einem
Offer Spread von +80 Basispunkten zuzüglich der interpolierten Mid-Swap Rate der
2026 Anleihe (wie in der von der Gesellschaft vorbereiteten Einladung zur Legung
von Angeboten zum Rückkauf vom 25. November 2021 (die "Angebotsunterlage")
festgelegt) für die 2026 Anleihe, sowie in jedem dieser Fälle (c) zuzüglich
aufgelaufenen Zinsen. Die Einzelheiten sind in der Angebotsunterlage festgelegt.
Wenn die Gesellschaft Angebote zum Rückkauf in einem Gesamtnennbetrag der
Anleihen erhalten sollte, der den Maximalen Rückkaufbetrag überschreitet, wird
eine Kürzung vorgenommen werden.
Der Rückkauf ist bedingt mit der erfolgreichen Platzierung von neu ausgegebenen
nachrangigen (Tier 2) fix zu variabel verzinslichen Schuldverschreibungen mit
einer Mindeststückelung von EUR 100.000,00 (die "Neue Anleihe") im selben
Nennbetrag wie Anleihen zurückgekauft werden.
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