Digital Services Act
Was offline erlaubt ist, muss auch online erlaubt sein - bevh fordert Level-Playing-Field
Berlin (ots) - Der EU-Rat hat am 25. November seine Position zum Digital
Services Act (DSA) verabschiedet. Er modernisiert einen Teil der EU-Richtlinie,
die seit mehr als 20 Jahren die Grundprinzipien des E-Commerce bestimmt.
"Wir begrüßen die Beibehaltung der drei Grundprinzipien der
E-Commerce-Richtlinie: das Herkunftslandprinzip, das Verbot einer allgemeinen
Überwachungspflicht und dass Marktplätze und Plattformen nur eingeschränkt für
die Händler dort haften. Alle drei Prinzipien waren und sind grundlegend für das
Wachstum des E-Commerce. Positiv hervorzuheben ist, dass Plattformen weiterhin
nicht haften, wenn sie freiwillig proaktive Maßnahmen ergreifen, um das Angebot
zweifelhafter Produkte zu unterbinden. Sie haften nur, wenn sie Kenntnis von der
Non-Compliance eines angebotenen Produktes hatten," sagt Alien Mulyk,
Europa-Expertin beim bevh.
Services Act (DSA) verabschiedet. Er modernisiert einen Teil der EU-Richtlinie,
die seit mehr als 20 Jahren die Grundprinzipien des E-Commerce bestimmt.
"Wir begrüßen die Beibehaltung der drei Grundprinzipien der
E-Commerce-Richtlinie: das Herkunftslandprinzip, das Verbot einer allgemeinen
Überwachungspflicht und dass Marktplätze und Plattformen nur eingeschränkt für
die Händler dort haften. Alle drei Prinzipien waren und sind grundlegend für das
Wachstum des E-Commerce. Positiv hervorzuheben ist, dass Plattformen weiterhin
nicht haften, wenn sie freiwillig proaktive Maßnahmen ergreifen, um das Angebot
zweifelhafter Produkte zu unterbinden. Sie haften nur, wenn sie Kenntnis von der
Non-Compliance eines angebotenen Produktes hatten," sagt Alien Mulyk,
Europa-Expertin beim bevh.
Der DSA hat es sich auch zum Ziel gesetzt, Nutzer im Internet besser zu schützen
und die Regeln, die online gelten an die der Offline-Welt anzupassen.
"Generell begrüßen wir die Schaffung eines Level-Playing-Fields zwischen der
Online- und der Offline-Welt, die der DSA anstrebt. Im Sinne gleicher
Spielregeln muss aber auch gelten: Was online verboten ist, muss auch offline
verboten sein und umgekehrt. Pauschale Verurteilungen von Praktiken, die es in
gleicher Weise offline gibt, sind abzulehnen. Dies gilt z.B. für Werbung und
Warenpräsentation, die in ähnlicher Weise auch in Kaufhäusern oder Supermärkten
genutzt werden. So sollten zusätzliche Transparenzpflichten offline wie online
Anwendung finden," so Alien Mulyk.
Gerade in Bezug auf die Onlinewerbung sieht der DSA viele neue
Transparenzpflichten vor. Der bevh begrüßt aber, dass die Möglichkeit
personalisierten Werbens beibehalten wurde, denn dies ist essentiell gerade für
kleine und mittelständische Unternehmen, die so unter Wahrung sämtlicher
Datenschutzvorschriften, effizient ihre Zielgruppe erreichen können.
"Für den Kunden ist es von Vorteil, wenn er Werbung für Produkte gezeigt
bekommt, die ihn interessieren. Ein Hundebesitzer braucht keine Werbung für
Katzenfutter. Diese Bedeutung gerade für Verbraucher und Unternehmen muss das
EU-Parlament beachten, wenn es seine Position zum DSA festlegt," erklärt Alien
Mulyk.
Da für sehr große Plattformen strengere Regeln gelten sollen, stellt sich hier
genau wie beim DMA die Frage ob viele Besucher eines Online-Marktplatzes diesen
schon "groß" machen oder erst viele Käuferinnen und Käufer. Hier weist der bevh
darauf hin, dass es einen Unterschied zwischen E-Commerce-Marktplätzen mit
transaktionsbasierten Geschäftsmodellen und z.B. Social-Media-Plattformarten
gibt, die bereits beim bloßen Aufenthalt einer Person in ihrem Netzwerk Umsatz
generieren.
Pressekontakt:
Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh)
Frank Düssler
Friedrichstraße 60 (Atrium)
10117 Berlin
Mobil: 0162 2525268
mailto:frank.duessler@bevh.org
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/52922/5084684
OTS: Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (
bevh)
und die Regeln, die online gelten an die der Offline-Welt anzupassen.
"Generell begrüßen wir die Schaffung eines Level-Playing-Fields zwischen der
Online- und der Offline-Welt, die der DSA anstrebt. Im Sinne gleicher
Spielregeln muss aber auch gelten: Was online verboten ist, muss auch offline
verboten sein und umgekehrt. Pauschale Verurteilungen von Praktiken, die es in
gleicher Weise offline gibt, sind abzulehnen. Dies gilt z.B. für Werbung und
Warenpräsentation, die in ähnlicher Weise auch in Kaufhäusern oder Supermärkten
genutzt werden. So sollten zusätzliche Transparenzpflichten offline wie online
Anwendung finden," so Alien Mulyk.
Gerade in Bezug auf die Onlinewerbung sieht der DSA viele neue
Transparenzpflichten vor. Der bevh begrüßt aber, dass die Möglichkeit
personalisierten Werbens beibehalten wurde, denn dies ist essentiell gerade für
kleine und mittelständische Unternehmen, die so unter Wahrung sämtlicher
Datenschutzvorschriften, effizient ihre Zielgruppe erreichen können.
"Für den Kunden ist es von Vorteil, wenn er Werbung für Produkte gezeigt
bekommt, die ihn interessieren. Ein Hundebesitzer braucht keine Werbung für
Katzenfutter. Diese Bedeutung gerade für Verbraucher und Unternehmen muss das
EU-Parlament beachten, wenn es seine Position zum DSA festlegt," erklärt Alien
Mulyk.
Da für sehr große Plattformen strengere Regeln gelten sollen, stellt sich hier
genau wie beim DMA die Frage ob viele Besucher eines Online-Marktplatzes diesen
schon "groß" machen oder erst viele Käuferinnen und Käufer. Hier weist der bevh
darauf hin, dass es einen Unterschied zwischen E-Commerce-Marktplätzen mit
transaktionsbasierten Geschäftsmodellen und z.B. Social-Media-Plattformarten
gibt, die bereits beim bloßen Aufenthalt einer Person in ihrem Netzwerk Umsatz
generieren.
Pressekontakt:
Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh)
Frank Düssler
Friedrichstraße 60 (Atrium)
10117 Berlin
Mobil: 0162 2525268
mailto:frank.duessler@bevh.org
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/52922/5084684
OTS: Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (
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