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    Digital Services Act  113  0 Kommentare Was offline erlaubt ist, muss auch online erlaubt sein - bevh fordert Level-Playing-Field

    Berlin (ots) - Der EU-Rat hat am 25. November seine Position zum Digital
    Services Act (DSA) verabschiedet. Er modernisiert einen Teil der EU-Richtlinie,
    die seit mehr als 20 Jahren die Grundprinzipien des E-Commerce bestimmt.

    "Wir begrüßen die Beibehaltung der drei Grundprinzipien der
    E-Commerce-Richtlinie: das Herkunftslandprinzip, das Verbot einer allgemeinen
    Überwachungspflicht und dass Marktplätze und Plattformen nur eingeschränkt für
    die Händler dort haften. Alle drei Prinzipien waren und sind grundlegend für das
    Wachstum des E-Commerce. Positiv hervorzuheben ist, dass Plattformen weiterhin
    nicht haften, wenn sie freiwillig proaktive Maßnahmen ergreifen, um das Angebot
    zweifelhafter Produkte zu unterbinden. Sie haften nur, wenn sie Kenntnis von der
    Non-Compliance eines angebotenen Produktes hatten," sagt Alien Mulyk,
    Europa-Expertin beim bevh.

    Der DSA hat es sich auch zum Ziel gesetzt, Nutzer im Internet besser zu schützen
    und die Regeln, die online gelten an die der Offline-Welt anzupassen.

    "Generell begrüßen wir die Schaffung eines Level-Playing-Fields zwischen der
    Online- und der Offline-Welt, die der DSA anstrebt. Im Sinne gleicher
    Spielregeln muss aber auch gelten: Was online verboten ist, muss auch offline
    verboten sein und umgekehrt. Pauschale Verurteilungen von Praktiken, die es in
    gleicher Weise offline gibt, sind abzulehnen. Dies gilt z.B. für Werbung und
    Warenpräsentation, die in ähnlicher Weise auch in Kaufhäusern oder Supermärkten
    genutzt werden. So sollten zusätzliche Transparenzpflichten offline wie online
    Anwendung finden," so Alien Mulyk.

    Gerade in Bezug auf die Onlinewerbung sieht der DSA viele neue
    Transparenzpflichten vor. Der bevh begrüßt aber, dass die Möglichkeit
    personalisierten Werbens beibehalten wurde, denn dies ist essentiell gerade für
    kleine und mittelständische Unternehmen, die so unter Wahrung sämtlicher
    Datenschutzvorschriften, effizient ihre Zielgruppe erreichen können.

    "Für den Kunden ist es von Vorteil, wenn er Werbung für Produkte gezeigt
    bekommt, die ihn interessieren. Ein Hundebesitzer braucht keine Werbung für
    Katzenfutter. Diese Bedeutung gerade für Verbraucher und Unternehmen muss das
    EU-Parlament beachten, wenn es seine Position zum DSA festlegt," erklärt Alien
    Mulyk.

    Da für sehr große Plattformen strengere Regeln gelten sollen, stellt sich hier
    genau wie beim DMA die Frage ob viele Besucher eines Online-Marktplatzes diesen
    schon "groß" machen oder erst viele Käuferinnen und Käufer. Hier weist der bevh
    darauf hin, dass es einen Unterschied zwischen E-Commerce-Marktplätzen mit
    transaktionsbasierten Geschäftsmodellen und z.B. Social-Media-Plattformarten
    gibt, die bereits beim bloßen Aufenthalt einer Person in ihrem Netzwerk Umsatz
    generieren.

    Pressekontakt:

    Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh)
    Frank Düssler
    Friedrichstraße 60 (Atrium)
    10117 Berlin
    Mobil: 0162 2525268
    mailto:frank.duessler@bevh.org

    Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/52922/5084684
    OTS: Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (
    bevh)



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