DGAP-Adhoc
Advanced Bitcoin Technologies AG: Nichtzulassungsbeschwerde im Wallet-Herausgabeverfahren der savedroid AG
DGAP-Ad-hoc: Advanced Bitcoin Technologies AG / Schlagwort(e): Rechtssache/Kryptowährung / Blockchain
Advanced Bitcoin Technologies AG: Nichtzulassungsbeschwerde im Wallet-Herausgabeverfahren der savedroid AG Das Oberlandesgericht Köln hatte im Oktober 2021 den ehemalige ICO-Treuhänder der savedroid AG dazu verurteilt, die von ihm aus dem ICO (Initial Coin Offering) der Gesellschaft zurückbehaltenen Kryptowährungen im Gesamtwert von aktuell rund 39,1 Mio. Euro an den bereits mandatierten neuen Treuhänder der savedroid AG herausgeben, damit dieser die einzig verbliebene Auszahlungsvoraussetzung, nämlich den öffentlichen Aufruf, ob Käufer die SVD-Token erhalten haben, abschließend erfüllen und im Nachgang die Kryptowährungen an die savedroid AG übertragen kann. Damit hatte das Oberlandesgericht Köln das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Bonn von Februar 2020 grundsätzlich bestätigt. Diskutieren Sie über die enthaltenen Werte |