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     105  0 Kommentare Fiat im Dieselabgasskandal wieder im Fokus (FOTO)

    Mönchengladbach (ots) - Für ein Wohnmobil der Marke Pilote V 600 G basierend auf
    dem Fiat Ducato mit dem Motor 180 Multijet 3.0 und der Abgasnorm Euro 5 hat das
    Landgericht Landau auf hohen Schadenersatz für den geschädigten Verbraucher
    entschieden.

    Im Dieselabgasskandal bei hochpreisigen Wohn- und Reisemobilen verschärft sich
    die Lage für die Motorenhersteller. Denn immer mehr Gerichte verurteilen die
    Unternehmen zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach
    § 826 BGB. Jetzt hat das Landgericht Landau in der Pfalz (Urteil vom 27.12.2021,
    Az.: 2 O 169/21) die FCA Italy S.p.A. dazu verurteilt, an den geschädigten
    Verbraucher 48.155,93 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem
    jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30. Juni 2021 und vorgerichtliche
    Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.545,81 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf
    Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 18. Juli 2021 zu zahlen und
    die Klagepartei von weiteren vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von
    456,60 Euro freizustellen.

    Im Fokus stand ein Wohnmobil der Marke Pilote V 600 G basierend auf dem Fiat
    Ducato mit dem Motor 180 Multijet 3.0 mit der Abgasnorm Euro 5. Das Gericht
    bestätigt die vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB, weil die FCA
    Italy S.p.A. den von ihr entwickelten Motor hat produzieren und diesen im
    streitgegenständlichen Fahrzeug auf den Markt hat bringen lassen, dessen
    tatsächliche Schadstoffausstoßwerte nicht mit den beim Verkaufsvorgang
    suggerierten Werten übereinstimmten, und indem sie bei der Klägerin mittelbar
    durch die Veröffentlichung von falschen Produktdaten sowie durch die Erwärmung
    einer falschen, nicht mit den gesetzlichen Bestimmungen übereinstimmenden
    Typengenehmigungen den Irrtum erzeugt hat, dass das Fahrzeug die gesetzlichen
    Grenzwerte der Euro 5-Norm im normalen Straßenverkehr einhält.

    "Die in dem Wohnmobil verbaute Motorsteuerungs-Software ist in zahlreichen
    Multijet-Motoren verbaut und reagiert auf den Testzyklus auf dem
    Rollenprüfstand. Das bewirkt, dass die Abgasrückführung im Prüfstand einwandfrei
    funktioniert, sich aber nach Beendigung deutlich verringert. Das hat zur Folge,
    dass es zu einem erhöhten Ausstoß von Stickoxid kommt. Dieser liegt beim Elf-
    bis 22-Fachen der Werte auf dem Prüfstand, wodurch die gesetzlich geltenden
    Grenzwerte deutlich überschritten werden", sagt der Mönchengladbacher
    Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft
    mbH ( http://www.hartung-rechtsanwaelte.de/ ). Die Kanzlei befasst sich
    ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die
    Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung
    gilt als "Dieselanwalt" der ersten Stunde.

    Zuletzt hat ein Gutachten wieder Stickoxid-Grenzwertüberschreitung bei
    Fiat-Wohnmobilen gezeigt. Messungen des Emissions-Kontroll-Instituts (EKI) der
    Deutschen Umwelthilfe (DUH) zeigten erschreckend hohe Stickoxid (NOx)-Emissionen
    beim Fiat Ducato 150 Multijet (Weinsberg Caraloft) und Fiat Ducato 130 Multijet
    (Hobby K60). Beide Fahrzeuge sind nach Euronorm 6b zugelassen. Teilweise
    überschreiten die Emissionen den gesetzlichen Grenzwert von 125 mg NOx/km um das
    Elffache. Damit fallen erneut zwei Wohnmobile der Marke Fiat mit extrem hohen
    Schadstoffemissionen auf, heißt es bei dem Verband.

    "Mehrere Urteile und Gutachten zeigen, dass der Fiat-Dieselskandal weitere
    Formen annimmt. Es kann kaum noch Zweifel geben, dass auch bei Reise- und
    Wohnmobilen munter manipuliert worden ist, um die Emissionswerte zu fälschen.
    Aufgrund der Kaufpreise solcher Reise- und Wohnmobile können die
    wirtschaftlichen Schäden sehr groß sein. Eigentümer sollten daher die
    Möglichkeit der Betrugshaftungsklage dringend prüfen, um keine wirtschaftlichen
    Nachteile zu erleiden, sondern ihr Recht durchzusetzen", sagt Rechtsanwalt Dr.
    Gerrit W. Hartung.

    Übrigens: Gegebenenfalls müssen Klagen gegen Fiat nun gegen die Automobilholding
    Stellantis N.V. gerichtet werden. Diese ist im Januar 2021 aus der Fusion der
    Automobilkonzerne Groupe PSA (PSA) und Fiat Chrysler Automobiles (FCA)
    hervorgegangen. Der Konzern ist mit seinen 14 Marken der viertgrößte
    Automobilhersteller der Welt nach verkauften Fahrzeugen.

    Pressekontakt:

    Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    Dr. Gerrit W. Hartung
    Humboldtstraße 63
    41061 Mönchengladbach
    Telefon: 02161 68456-0
    E-Mail: mailto:kanzlei@hartung-rechtsanwaelte.de
    Internet: http://www.hartung-rechtsanwaelte.de

    Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/135256/5122741
    OTS: Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH



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