Fiat im Dieselabgasskandal wieder im Fokus (FOTO)
Mönchengladbach (ots) - Für ein Wohnmobil der Marke Pilote V 600 G basierend auf
dem Fiat Ducato mit dem Motor 180 Multijet 3.0 und der Abgasnorm Euro 5 hat das
Landgericht Landau auf hohen Schadenersatz für den geschädigten Verbraucher
entschieden.
Im Dieselabgasskandal bei hochpreisigen Wohn- und Reisemobilen verschärft sich
die Lage für die Motorenhersteller. Denn immer mehr Gerichte verurteilen die
Unternehmen zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach
§ 826 BGB. Jetzt hat das Landgericht Landau in der Pfalz (Urteil vom 27.12.2021,
Az.: 2 O 169/21) die FCA Italy S.p.A. dazu verurteilt, an den geschädigten
Verbraucher 48.155,93 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem
jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30. Juni 2021 und vorgerichtliche
Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.545,81 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf
Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 18. Juli 2021 zu zahlen und
die Klagepartei von weiteren vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von
456,60 Euro freizustellen.
dem Fiat Ducato mit dem Motor 180 Multijet 3.0 und der Abgasnorm Euro 5 hat das
Landgericht Landau auf hohen Schadenersatz für den geschädigten Verbraucher
entschieden.
Im Dieselabgasskandal bei hochpreisigen Wohn- und Reisemobilen verschärft sich
die Lage für die Motorenhersteller. Denn immer mehr Gerichte verurteilen die
Unternehmen zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach
§ 826 BGB. Jetzt hat das Landgericht Landau in der Pfalz (Urteil vom 27.12.2021,
Az.: 2 O 169/21) die FCA Italy S.p.A. dazu verurteilt, an den geschädigten
Verbraucher 48.155,93 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem
jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30. Juni 2021 und vorgerichtliche
Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.545,81 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf
Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 18. Juli 2021 zu zahlen und
die Klagepartei von weiteren vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von
456,60 Euro freizustellen.
Im Fokus stand ein Wohnmobil der Marke Pilote V 600 G basierend auf dem Fiat
Ducato mit dem Motor 180 Multijet 3.0 mit der Abgasnorm Euro 5. Das Gericht
bestätigt die vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB, weil die FCA
Italy S.p.A. den von ihr entwickelten Motor hat produzieren und diesen im
streitgegenständlichen Fahrzeug auf den Markt hat bringen lassen, dessen
tatsächliche Schadstoffausstoßwerte nicht mit den beim Verkaufsvorgang
suggerierten Werten übereinstimmten, und indem sie bei der Klägerin mittelbar
durch die Veröffentlichung von falschen Produktdaten sowie durch die Erwärmung
einer falschen, nicht mit den gesetzlichen Bestimmungen übereinstimmenden
Typengenehmigungen den Irrtum erzeugt hat, dass das Fahrzeug die gesetzlichen
Grenzwerte der Euro 5-Norm im normalen Straßenverkehr einhält.
"Die in dem Wohnmobil verbaute Motorsteuerungs-Software ist in zahlreichen
Multijet-Motoren verbaut und reagiert auf den Testzyklus auf dem
Rollenprüfstand. Das bewirkt, dass die Abgasrückführung im Prüfstand einwandfrei
funktioniert, sich aber nach Beendigung deutlich verringert. Das hat zur Folge,
dass es zu einem erhöhten Ausstoß von Stickoxid kommt. Dieser liegt beim Elf-
bis 22-Fachen der Werte auf dem Prüfstand, wodurch die gesetzlich geltenden
Grenzwerte deutlich überschritten werden", sagt der Mönchengladbacher
Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft
mbH ( http://www.hartung-rechtsanwaelte.de/ ). Die Kanzlei befasst sich
ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die
Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung
gilt als "Dieselanwalt" der ersten Stunde.
Zuletzt hat ein Gutachten wieder Stickoxid-Grenzwertüberschreitung bei
Fiat-Wohnmobilen gezeigt. Messungen des Emissions-Kontroll-Instituts (EKI) der
Deutschen Umwelthilfe (DUH) zeigten erschreckend hohe Stickoxid (NOx)-Emissionen
beim Fiat Ducato 150 Multijet (Weinsberg Caraloft) und Fiat Ducato 130 Multijet
(Hobby K60). Beide Fahrzeuge sind nach Euronorm 6b zugelassen. Teilweise
überschreiten die Emissionen den gesetzlichen Grenzwert von 125 mg NOx/km um das
Elffache. Damit fallen erneut zwei Wohnmobile der Marke Fiat mit extrem hohen
Schadstoffemissionen auf, heißt es bei dem Verband.
"Mehrere Urteile und Gutachten zeigen, dass der Fiat-Dieselskandal weitere
Formen annimmt. Es kann kaum noch Zweifel geben, dass auch bei Reise- und
Wohnmobilen munter manipuliert worden ist, um die Emissionswerte zu fälschen.
Aufgrund der Kaufpreise solcher Reise- und Wohnmobile können die
wirtschaftlichen Schäden sehr groß sein. Eigentümer sollten daher die
Möglichkeit der Betrugshaftungsklage dringend prüfen, um keine wirtschaftlichen
Nachteile zu erleiden, sondern ihr Recht durchzusetzen", sagt Rechtsanwalt Dr.
Gerrit W. Hartung.
Übrigens: Gegebenenfalls müssen Klagen gegen Fiat nun gegen die Automobilholding
Stellantis N.V. gerichtet werden. Diese ist im Januar 2021 aus der Fusion der
Automobilkonzerne Groupe PSA (PSA) und Fiat Chrysler Automobiles (FCA)
hervorgegangen. Der Konzern ist mit seinen 14 Marken der viertgrößte
Automobilhersteller der Welt nach verkauften Fahrzeugen.
Pressekontakt:
Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dr. Gerrit W. Hartung
Humboldtstraße 63
41061 Mönchengladbach
Telefon: 02161 68456-0
E-Mail: mailto:kanzlei@hartung-rechtsanwaelte.de
Internet: http://www.hartung-rechtsanwaelte.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/135256/5122741
OTS: Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Ducato mit dem Motor 180 Multijet 3.0 mit der Abgasnorm Euro 5. Das Gericht
bestätigt die vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB, weil die FCA
Italy S.p.A. den von ihr entwickelten Motor hat produzieren und diesen im
streitgegenständlichen Fahrzeug auf den Markt hat bringen lassen, dessen
tatsächliche Schadstoffausstoßwerte nicht mit den beim Verkaufsvorgang
suggerierten Werten übereinstimmten, und indem sie bei der Klägerin mittelbar
durch die Veröffentlichung von falschen Produktdaten sowie durch die Erwärmung
einer falschen, nicht mit den gesetzlichen Bestimmungen übereinstimmenden
Typengenehmigungen den Irrtum erzeugt hat, dass das Fahrzeug die gesetzlichen
Grenzwerte der Euro 5-Norm im normalen Straßenverkehr einhält.
"Die in dem Wohnmobil verbaute Motorsteuerungs-Software ist in zahlreichen
Multijet-Motoren verbaut und reagiert auf den Testzyklus auf dem
Rollenprüfstand. Das bewirkt, dass die Abgasrückführung im Prüfstand einwandfrei
funktioniert, sich aber nach Beendigung deutlich verringert. Das hat zur Folge,
dass es zu einem erhöhten Ausstoß von Stickoxid kommt. Dieser liegt beim Elf-
bis 22-Fachen der Werte auf dem Prüfstand, wodurch die gesetzlich geltenden
Grenzwerte deutlich überschritten werden", sagt der Mönchengladbacher
Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft
mbH ( http://www.hartung-rechtsanwaelte.de/ ). Die Kanzlei befasst sich
ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die
Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung
gilt als "Dieselanwalt" der ersten Stunde.
Zuletzt hat ein Gutachten wieder Stickoxid-Grenzwertüberschreitung bei
Fiat-Wohnmobilen gezeigt. Messungen des Emissions-Kontroll-Instituts (EKI) der
Deutschen Umwelthilfe (DUH) zeigten erschreckend hohe Stickoxid (NOx)-Emissionen
beim Fiat Ducato 150 Multijet (Weinsberg Caraloft) und Fiat Ducato 130 Multijet
(Hobby K60). Beide Fahrzeuge sind nach Euronorm 6b zugelassen. Teilweise
überschreiten die Emissionen den gesetzlichen Grenzwert von 125 mg NOx/km um das
Elffache. Damit fallen erneut zwei Wohnmobile der Marke Fiat mit extrem hohen
Schadstoffemissionen auf, heißt es bei dem Verband.
"Mehrere Urteile und Gutachten zeigen, dass der Fiat-Dieselskandal weitere
Formen annimmt. Es kann kaum noch Zweifel geben, dass auch bei Reise- und
Wohnmobilen munter manipuliert worden ist, um die Emissionswerte zu fälschen.
Aufgrund der Kaufpreise solcher Reise- und Wohnmobile können die
wirtschaftlichen Schäden sehr groß sein. Eigentümer sollten daher die
Möglichkeit der Betrugshaftungsklage dringend prüfen, um keine wirtschaftlichen
Nachteile zu erleiden, sondern ihr Recht durchzusetzen", sagt Rechtsanwalt Dr.
Gerrit W. Hartung.
Übrigens: Gegebenenfalls müssen Klagen gegen Fiat nun gegen die Automobilholding
Stellantis N.V. gerichtet werden. Diese ist im Januar 2021 aus der Fusion der
Automobilkonzerne Groupe PSA (PSA) und Fiat Chrysler Automobiles (FCA)
hervorgegangen. Der Konzern ist mit seinen 14 Marken der viertgrößte
Automobilhersteller der Welt nach verkauften Fahrzeugen.
Pressekontakt:
Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dr. Gerrit W. Hartung
Humboldtstraße 63
41061 Mönchengladbach
Telefon: 02161 68456-0
E-Mail: mailto:kanzlei@hartung-rechtsanwaelte.de
Internet: http://www.hartung-rechtsanwaelte.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/135256/5122741
OTS: Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH