Bundesregierung erklärt: Ungeimpfte Pfleger dürfen je nach Personalsituation weiterarbeiten
Die Impfpflicht für medizinisches Personal ist in ihrer Ausgestaltung ein Rätsel. Bis heute wissen ungeimpfte Pfleger und Ärzte nicht, was mit ihnen ab dem 16. März passieren wird. 13 Prozent der Intensivpfleger und 11 Prozent der Krankenhausärzte sind weiterhin ungeimpft. Im Infektionsschutzgesetz, das diese Impfpflicht regelt, wird die umständliche Formulierung gewählt, dass Mitarbeiter im medizinischen
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