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    Compliance  1855  0 Kommentare Hinweisgeber deckt Korruption beim Dortmunder Entsorger EDG auf

    Der EDG-Betriebsratschef soll Schmiergeld von Bewerbern genommen haben. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft.

    Ein beim Dortmunder Entsorger EDG beschäftigter Hinweisgeber hat einen Fall von Korruption gemeldet: Betriebsratschef C. soll Bewerbern gegen mehrere Tausend Euro Schmiergeld einen Job vermittelt haben. Die Dortmunder Staatsanwaltschaft wirft dem Betriebsrat Vorteilsannahme vor. Der Fall zeigt erneut, wie wichtig die Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie und die Verabschiedung des deutschen Hinweisgeberschutzgesetzes sind.

    Laut Henner Kruse, Sprecher der Staatsanwaltschaft Dortmund, soll ein bei der Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) beschäftigter Hinweisgeber die Ermittler auf die Spur des Betriebsratschefs C. gebracht haben. Der EDG-Mitarbeiter kenne mehrere Fälle, in denen Geld für Jobs geflossen sei. Die Rede sei von 3000 bis 5000 Euro. „Er war mit der Vorgehensweise nicht einverstanden. Er selbst habe auch einen Teil des Geldes angeboten bekommen, wollte es aber nicht annehmen“, so Kruse. Ob der Whistleblower den Behörden konkrete Namen genannt hat und um wie viele Fälle es geht, sagt Kruse nicht.

    Geldübergabe in einer Pizzeria führt zur Festnahme

    Die Staatsanwaltschaft hat im Februar im Fall C. ermittelt und den Beschuldigten in einer Pizzeria festgenommen. Der Hinweisgeber nannte ihnen Ort und Zeit für ein geplantes Treffen zwischen C. und einem Bewerber, sodass Zivilbeamte das Treffen vom Nachbartisch aus belauschen konnten. Nach der vorläufigen Festnahme hatte der Betriebsratschef 3000 Euro in der Tasche.

    Zu diesem Zeitpunkt hatte die Staatsanwaltschaft bereits einen Durchsuchungsbeschluss und fand sowohl in der Wohnung als auch im EDG-Büro des Beschuldigten Beweise, die nun ausgewertet werden. C. ist nicht nur EDG-Gesamtbetriebsratschef – er sitzt auch als Vorsitzender im SPD-Integrationsrat der Stadt Dortmund. Er habe sein Amt inzwischen niedergelegt, so SPD-Geschäftsführerin Christel Becker-Lettow. „Das Herrn C. vorgeworfene Verhalten, sollten sich die Vorwürfe bestätigen, ist mit Werten und Politik der Sozialdemokratie nicht vereinbar. Um Schaden von der Stadt, dem Integrationsrat und der SPD abzuwenden, haben wir Herrn C. nachdrücklich aufgefordert, von seinem Mandat im Integrationsrat zurückzutreten“, so Becker-Lettow weiter.

    Maximale Aufklärung des Korruptionsfalls gefordert

    Oberbürgermeister Thomas Westphal (SPD) setzt sich für maximale Aufklärung aller Sachverhalte rund um die schwerwiegenden Vorwürfe ein: „Wir müssen alle, die in der EDG einen hervorragenden Job machen, und auch das gesamte Unternehmen vor weiteren Schäden schützen. Dies geht nur mit klarer, maximaler Transparenz.“ Norbert Schilff (SPD), EDG-Aufsichtsratschef und stellvertretender Oberbürgermeister, begrüßt die konstruktive Zusammenarbeit der EDG-Geschäftsführung mit den Ermittlungsbehörden. Aufsichtsrat und Gesellschafter gingen von einer rückhaltlosen Aufklärung aus, auch im Sinne der Beschäftigten der EDG, die sehr gute Arbeit leisten. Es gelte zu ermitteln, wie sich die Abläufe im Einzelnen zugetragen haben.

    Michael Kötzing, verdi-Bezirksgeschäftsführer hat sich ebenfalls zu dem Korruptionsfall geäußert: „Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, wäre dies ein Verhalten, das einen als Gewerkschafter nur fassungslos machen kann.“ Anständige Betriebsräte setzten sich für Kolleginnen und Kollegen ein und nähmen sie nicht aus. Durch so ein unfassbares Verhalten würden Betriebsräte und ganze Belegschaften in Misskredit gebracht, so Kötzing weiter.

    EU-Whistleblower-Richtlinie und deutsches Hinweisgeberschutzgesetz

    Der Korruptionsfall in Dortmund zeigt, wie wichtig die Umsetzung der EU-Whisteblower-Richtlinie und die zügige Verabschiedung des deutschen Hinweisgeberschutzgesetzes sind. Die EU-Kommission mahnt das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz bereits an und leitet zurzeit ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland ein. Um Sanktionen abzuwenden, muss Deutschland die Whistleblower-Richtlinie innerhalb der nächsten Monate umsetzen.

    Mit WhistlePort bietet die Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN eine Plattform an, mit der Unternehmen und Organisationen die Vorgaben der EU-Whistleblower-Richtlinie anonym und rechtssicher erfüllen können. Interessenten können von unserem kostenlosen Erstgespräch profitieren und sich über die Meldeplattform für Whistleblower informieren.


    Johannes von Rüden
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    Johannes von Rüden ist Rechtsanwalt und Gründungspartner der Kanzlei VON RUEDEN. Die Verbraucherschutzkanzlei ist auf Verfahren im Abgasskandal spezialisiert. Daneben bearbeitet die Kanzlei vor allem Verfahren aus dem Bank- und Kapitalmarktrecht, dem Verkehrs- und Arbeitsrecht. Sie wird häufig von Medien zitiert. Die mehr als 16 Rechtsanwälte der Kanzlei VON RUEDEN stehen oft als kompetente Ansprechpartner für Medien zur Verfügung. Sie betreibt unter rueden.de/blog einen Newsblog. Johannes von Rüden verfügt über mehr als 10 Jahre Berufserfahrung. Weitere Informationen unter rueden.de
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    Verfasst von Johannes von Rüden
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